Serviceheft/Scheckheft - wozu und wie lange?

  • Hallo,


    darf in ein Serviceheft eig. nur eine KTM-Werkstatt reinschreiben (ja - reinschreiben kann ich auch … ) oder darf auch eine freie Werkstatt das Service machen und im Heft vermerken? Was ist der Unterschied?
    Wie lange macht ihr das?
    Geht es "nur" um einen etwaigen höheren Verkaufspreis?


    Danke,
    Gunther

  • Hallo,
    neben dem Eintrag im Serviceheft wird von einer autorisierten Werkstatt das Service auch elektronisch im dealer.net erfasst. Es gibt halt dann in der Regel nur Garantie bzw. später dann Kulanz wenn alle Service bei einer KTM Vertragswerkstatt gemacht wurden. Muss man halt abwiegen was einem das wert ist.

    Schöne Grüße,
    Roland

  • Hallo,
    neben dem Eintrag im Serviceheft wird von einer autorisierten Werkstatt das Service auch elektronisch im dealer.net erfasst. Es gibt halt dann in der Regel nur Garantie bzw. später dann Kulanz wenn alle Service bei einer KTM Vertragswerkstatt gemacht wurden. Muss man halt abwiegen was einem das wert ist.


    Hallo - danke für die rasche Antwort.
    Wenn ich das richtige verstehe, werden bei KTM-Vertragswerkstätten durchgeführte Service/Arbeiten auch online eingetragen. Komme ich da als "Privater" auf die Seite zum Nachsehen?
    Dann würde ein Ausdruck ja reichen, wenn es eine Werkstatt nur vergessen hat, im Serviceheft einzutragen … quasi … ;-)


    LG, Gunther

  • Zur Ursprünglichen Frage:


    Ich pflege das Serviceheft, so lange es für die Grantie relevant ist. Was die Wenigsten aber beachten: Neben den 7500km / 15.000km Intervallen schreibt KTM auch zeitliche Intervalle von 1 Jahr / 2 Jahre vor (je nachdem, was eher eintritt). Nur genau daran hält sich kaum jemand, ob bewusst oder unbewusst! Deshalb ist das Serviceheft zum Garantie-/Kulanzerhalt schnell völlig wertlos...
    Eine freie Moppedschmiede kann hier natürlich auch manuell eintragen, ist aber höchstens für den Weiterverkauf ein kleines Zusatzargument - und da wollen die meisten eh den KTM-Stempel sehen oder garnichts.


    Ich habe meine 990er mit nicht ganz 2 Jahren und 7200km gekauft, die 7500er Inspektion wurde vor dem Kauf zwar durchgeführt, aber eben erst ca. 20 Monate nach der 1000er Inspektion. Damit war dann auch die Möglichkeit der Garantieverlängerung futsch und für mich der Beschluss besiegelt: Eine KTM-Vertragswerkstatt sieht meine 990er nicht mehr :Daumen hoch:


    (Schleichwerbung am Rande: Bei meinem Auto sieht das ganz anders aus, BMW zeigt sich hier selbst nach 6 Jahren äußerst kulant, solange das Serviceheft den BMW-Stempel hat - da sind die Inspektionsintervalle zudem auch "verträglicher")


    Gruß
    Helge

  • Ob das tatsächlich viele nicht wissen? Steht doch auch ganz klar im Serviceheft bzw. der BA mit den Zeitintervallen, was eben früher eintritt. Im Durchschnitt wird das bei den meisten wohl die Zeit vor den Kilometern sein.

    Schöne Grüße,
    Roland

    Einmal editiert, zuletzt von TheAce ()

  • Hallo - dass mit dem Zeitintervall habe ich auch nur nachgelesen - betriffft aber mich mit der Adventure eher nicht, da ich um die 8.000-10.000 km im Jahr fahre. Da gibts keine Stehzeiten ;-)


    Interessiert hat es mich eher für unsere Duke (August 2013). Denn die kommt nichtauf die km-Leistung. Da ist der Zeitintervall schon wichtig.
    Werden auf alle Fälle übern Winter das Service noch einmal bei einem KTM-Partner machen.


    Danke an alle für die kompetente Auskunft …


    LG
    Gunther

  • (Schleichwerbung am Rande: Bei meinem Auto sieht das ganz anders aus, BMW zeigt sich hier selbst nach 6 Jahren äußerst kulant, solange das Serviceheft den BMW-Stempel hat - da sind die Inspektionsintervalle zudem auch "verträglicher")Gruß
    Helge

    OT: danke für den tip! :)

    hey, ihr wespenzüchter...
    ...lasst endlich diesen scheixx!
    :zorn:

  • BMW zeigt sich hier selbst nach 6 Jahren äußerst kulant,

    Das kommt allerdings stark auf den Händler an. BMW ist meines Wissens der einzige Hersteller, der keine Garantie, sondern eine Gewährleistung gibt. Rechtlich ist das ein deutlicher Unterschied vor allem was die Beweislast bei Mängeln angeht. Das Thema wird meiner Meinung nach viel zu selten kritisiert und vor allem BMW-Fahrer sehen gerne darüber hinweg :rolleyes: .


    Gruß
    Stephan

  • Garantie gibt es eigentlich immer. Meist aber nur ein Jahr. Das zweite ist oft nur noch Gewährleistung.


    Des Weiteren: eine freie Werkstatt kann selbstverständlich, auch in der Garantiezeit!!, den Service (Inspektion) übernehmen und ins Serviceheft eintragen. Der Garantieanspruch bleibt dennoch erhalten. Voraussetzung: die Inspektionen sind von der freien Werkstatt gemäß Händlervorgabe durchgeführt. Das ist übrigens mit einem Gesetz vor ein paar Jahren beschlossen worden (was viele nicht wissen).

    Einmal editiert, zuletzt von Wheel4Fun ()

  • Ja, der Garantieanspruch bleibt rechtlich auch bei Servicearbeiten durch Nicht-Vertragshändler erhalten - das ist korrekt.
    Bei der Gewährleistung sieht das nach 6 Monaten (Beweislastumkehr) natürlich ganz anders aus
    Wenn es um Kulanzfälle nach der Garantie/Gewährleistung geht, kann sich jeder Hersteller auch ohne Begründung gegen eine Kulanzerstattung aussprechen. Es bleibt nunmal nur Kulanz...


    OT: Ob ein PKW-Hersteller 2 Jahre Garantie oder nicht gibt, ist mir schnurz. Ich kann und will mir einen neuen BMW/Audi/Daimler/VW nicht leisten (wer kann das heutzutage noch so ohne weiteres + über 50% Wertverlust in den ersten 3 Jahren) und kaufe aus Überzeugung deshalb nur 3-Jahres-Wägen mit lückenlosem Serviceheft beim Vertragshändler. Dazu gibt's dann sowieso 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie (bzw. bei BMW das Premium Selection mit Europlus) und wenn das Auto 5 Jahre alt ist, gewähren viele Händler Treuerabatte. Hier in München deckt sich mein BMW-Händlerpreis dann ziemlich genau mit dem Bosch-/Vergoelst-Service, was natürlich auch Ziel der ganzen Aktion ist.
    Durch das lückenlose Serviceheft güernahm BMW so mittlerweile diverse Kulanzantrage auch deutlich nach der Garantiezeit (Neulackierung der Heckklappe und Beifahrertür wegen Rost (Auto 5½ Jahre alt, 100% Übernahme), Steuerkette mit Schienen komplett ersetzen (Auto 5 Jahre alt, 3800€, BMW übernahm 3500€), defekten LED-Blinker komplett ersetzen (Auto 4 Jahre alt, 100%)).


    KTM bietet dafür eine ordentliche und verlängerbare Garantie an, stellt sich bei Kulanzthemen aber i.d.R. komplett quer.


    Gruß
    Helge

  • Hm, ich dachte den diversen Berichten hier um Forum nach zu urteilen immer, dass KTM eigentlich sehr kulant ist.
    Übrigens, noch eine OT Ergänzung: Bei BMW gibt es mindestens 6 Jahre Garantie gegen Durchrostung, zwischendurch war bzw. sind es auch auch 12 Jahre.

    Schöne Grüße,
    Roland

  • Hm, ich dachte den diversen Berichten hier um Forum nach zu urteilen immer, dass KTM eigentlich sehr kulant ist.
    Übrigens, noch eine OT Ergänzung: Bei BMW gibt es mindestens 6 Jahre Garantie gegen Durchrostung, zwischendurch war bzw. sind es auch auch 12 Jahre.


    Hmm, das will ich natürlich nicht ausschließen - aus eigener Erfahrung jedoch: Als bei meiner 625er LC4 kurz nach Ablauf der Garantiezeit die hintere Radnabe brach (!!), stellte sich KTM extrem quer und das trotz lückenlosem Serviceheft. Erst, als ich nach ewigem hin & her mit dem Thema an das KBA gehen wollte, gab man sich plötzlich "großzügig kulant" und stellte mir eine neue Radnabe vor die Nase: "Umspeichen und Einbau kosten aber extra!". Nach weiterern Streitereien musste ich dann aber nur die Kosten für die Reifenmontage zahlen.
    Damals war ich kurz davor, der Marke den Rücken zu kehren...


    Und ja, BMW bietet 12 Jahre gegen DURCHrostung... Und da gehts wieder los, als was man Durchrostung definiert --> http://www.kfz-betrieb.vogel.de/service/articles/171122/
    Der Rost an Tür und Heckklappe war aber primär ästhetischer Natur, was dennoch bei einem gepflegten "Premium"-Fahrzeug nicht vorkommen sollte. Wie gesagt, BMW zeigte sich auf anhieb Kulant und übernahm die komplette Lackierung - bis vor ein paar Jahren wurden sogar komplette Bauteile bei Rostbefall getauscht.


    Aber leider baut auch BMW beim Service immer mehr ab... Eine Niederlassung braucht man als Gebrauchtwagenkunde ohne Anzug & Krawatte garnicht erst betreten :zorn: Und einen guten Händler zu finden, ist oft auch ein Geduldsspiel...


    Gruß
    Helge

  • Einem potentiellen Gebrauchtkäufer wird ein lückenloses "Scheckheft" immer gefallen, ob sich das positiv auf den Kaufpreis auswirkt, sei mal dahin gestellt. Jedenfalls entzieht man dem Interessenten diesen Teil der Preisverhandlungsstrategie. Mir hat bei "früheren" Motorrädern auch ausgereicht, wenn die Inspektion überhaupt von einem "Fach" (Zweiradbetrieb) ausgeführt wurde. Bei den heutigen Gepflogenheiten, technische Änderungen ohne Kenntnis des Kunden an den Fahrzeugen im Rahmen der "planmäßigen Werkstattaufenthalte = Inspektionen" durchzuführen und der verbauten Elektronik, die tlw. nur mit herstellereigenen Tools korrekt kommuniziert, würde ich auch auf eine durchgängige "Betreuung" durch einen Vertragshändler der Marke achten.


    Und für Garantie-/Gewährleistungsfälle müssen nun mal die formalen, in den Garantiebedingungen genannten, Voraussetzungen erfült sein, alles andere ist Prinzip Hoffnung.


    Bewerten, im Sinne ob die Investition = Inspektionskosten in einem angemessenen Verhältnis zum "Ertrag" (Wahrscheinlichkeit des schwer wiegenden Garantiefalls bzw. Aussicht auf Kulanz, Werterhalt bei Weiterverkauf) stehen, muss das jeder für sich.


    Es gibt Leute, von denen würde ich kein Motorrad kaufen, selbst mit notariell beglaubigtem Scheckheft und Andere, denen würde ich ihr Motorrad komplett ohne abkaufen. Sich immer nur auf´s Papier zu verlassen ist auch nicht hilfreich.


    lg
    andi

  • Ich hab eh schon lang keine Garantie mehr und auch nicht vor meine Kati so schnell her zu geben. Service wird selbst gemacht, den Wucher bei KTM zahle ich nicht. Wenn ich selbst geschraubt hab weiß ich wenigstens was mit dem Moped passiert ist. Falls doch mal was auftritt wo ich nicht weiter weiß geh ich zu ner freien Werkstatt oder frage Bekannte die sich auskennen. Scheckheft liegt irgendwo in der Schublade. ICH weiß ja, dass das Moped in gutem Zustand ist und sich drum gekümmert wird.

  • Dazu gibt's dann sowieso 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie

    Rechtlich ist das nicht ganz korrekt. Bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es eine Gewährleistung und diese gilt gesetzlich vorgeschrieben für 12 Monate. Hierbei ist der Händler bei einem Mangel die ersten 6 Monate in der Pflicht gegenüber dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist. Nach 6 Monaten ist es dann umgekehrt. Die Beweislast ist immer recht schwierig, so dass man de facto eigentlich nur 6 Monate auf der sicheren Seite ist. Vor allem beim Gebrauchtmotorradkauf im Herbst ist das ein Problem, wenn das Motorrad dann den ganzen Winter steht und man erst im Frühjahr die Nutzung beabsichtigt. Da sind dann schnell die 6 Monate rum.


    Es gibt allerdings auch die Möglichkeit eine extra Garantie abzuschließen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen, die i.d.R. durch eine Versicherungsgesellschaft angeboten werden (z.B. CarGarantie) und bei der die Bedingungen in einem Vertrag festgelegt sind.


    Bei einem Neufahrzeugkauf ist diese Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers (diese schränkt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung des Händlers nicht ein) und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Häufig werden einzelne Baugruppen aus dieser Garantie ausgenommen. Daher ist es immer ratsam, die Details gem. Garantievereinbarung zu kennen.


    Gruß
    Stephan


  • Natürlich, da gebe ich dir zu 100% recht. Ich hatte mich diesbezüglich nicht klar ausgedrückt... Natürlich MUSS der Händler nur eine Gewährleistung geben, die Regel ist aber besonders bei jüngeren Gebrauchtwagen eine vertragliche Garantie von einem Jahr über einen Versicherungsleister (bei BMW z.B. die EUROplus). Diese verpflichtet i.d.R. auch zur Einhaltung der Serviceintervalle.


    Gruß
    Helge