Verboten ohne DB-Killer zu fahren wenn der erlaubte DB-Bereich nicht überschritten wird?

  • Jappa hier gehts ja zur Sache. :applaus:



    Zu der Sache mit dem Luftdurchsatz.


    Zeake bist du dann mit dem originalen Deckel vom Luftfilter gefahren oder mit dem PP Deckel?


    Ich kann mir fast nicht vorstellen das der KuN mit Seriendeckel die Werte so extrem verändert. Ohne bzw mit PP Deckel würde ich sofort mitgehen.


    Zu dem DB Killer steht in meinem Gutachten von Exan explizit drin das die Geräusch Emissionen nur mit DB Killer eingehalten werden und ohne die Betriebserlaubnis erlischt. Und du darfst nicht davon ausgehen das alle Polizisten sich mit ner Wäscheklammer früh die Hosen anziehen und das nicht wissen. Wenn dann das Gutachten mit E-Nummer geführt wird brauch das auch nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden und somit kommt man besser man hat das Gutachten am Mann bei einer Kontrolle der Rennleitung. Und lesen ist Grundvoraussetzung :lol: bei der Polizei.


    Deswegen Eintragung nach Para...21 ohne DB Killer. Das das möglich wäre ja oder nein stand denke ich nicht zur Debatte.


    Aber irgendwie schießen wir am Thema vorbei, es ging ja nur drum die Sache Theoretisch durchzukaspern.


    Und jetzt immer schön fair bleiben :prost:


    Gruss Thomas



  • Wer wird den gleich in die Luft gehen.

    Na super, danke...
    Wegen dem Spruch hab ich heute Mittag laut losgelacht und alle im Hörsaal haben mich komisch angeguckt wieso ich denn mitten in der Vorlesung anfange laut zu lachen... :motzki: :lautlach:

    Ich fahre nicht zu schnell, mir geht nur manchmal die Strecke aus ... :grins:

  • Guten Morgen.


    Also ich bin mit dem Originaldeckel gefahren. Beim fahren hatte ich schon das Gefühl, dass
    Etwas nicht so stimmt und das Bild der Kerze hat es mir dann bestätigt. Diese war doch sehr
    Hell.

  • Bei nem modernen (Original-mager- abgestimmten) Motorrad wird die Zündkerze auch nicht mehr unbedingt rehbraun. Mittlerweile kannst du an am Zündkerzenbild eigentlich kaum mehr vernünftige Schlüsse ziehen: die Zeiten sind schon lange vorbei...

  • Ok aber als der Filter nicht drin war, also beim ersten
    Zündkerzenwechsel waren diese definitiv nicht so Weiß.


    Und dann wäre da noch das klopfartige Geräusch im Teil-
    Lastbereich.
    Außerdem der "gefühlte?" Leistungsverlust.

  • Jetzt möchte ich auch noch meinen Beitrag leisten..... :zwinker:


    Die ursprüngliche Frage war ja:
    Kann ich legal mit meinem Moped rum düsen, wenn der DB-Killer raus ist, das Moped dadurch aber NICHT zu laut ist.


    Antwort:
    NEIN, legal gehts nicht! Die E-Nummer gilt nur für den originalen Zustand des Auspuffes (mit DB-Killer). Ist der DB-Killer Ausgebaut erlischt zugleich die Straßenzulassung, unabhängig davon ob DB-Werte; Abgaswerte eingehalten werden oder geschweige denn ein Polizist das übehraupt bemerkt (das ist wieder ne ganz andere Diskussionsgrundlage).

  • RICHTIG :Daumen hoch:

    Du schreibst erst etwas von dB Killer ausbauen und anschließend davon dass es verboten ist Veränderungen durchzuführen die das Abgasverhalten oder Geräuschverhalten verschlechtern - merkst du was?!
    Mit dem Entfernen des dB Killers verschlechterst du definitiv die Lärmemissionen und völlig egal ob du dann noch unter Grenzwert liegst oder nicht - die Zulassung ist erloschen!


    Ich könnte auch anfangen in den Original ESD der SMC mit dem Bohrer ein paar Löcher zu machen. Wäre dann garantiert immer noch weit unter den zulässigen Grenzwerten. Das wäre also genauso legal? Entschuldigung Herr Kommisar aber da wurde nichts verändertß Diese sog Beschleunigungslöcher sind schon ab Werk vorhanden :lautlach: