Verboten ohne DB-Killer zu fahren wenn der erlaubte DB-Bereich nicht überschritten wird?

  • Hallo,


    da bei der Duke 690 der VSD den meisten Sound schluckt und es fast egal ist welcher Auspuff letztendlich hinten drauf ist wollte ich mal wissen, ob es selbst da verboten ist ohne DB-Killer zu fahren? Der Sound ist ja nicht wirklich dadurch lauter und müsste noch im erlaubten Bereich liegen.


    danke und VG alex

  • rein technisch ja!
    die ABE auf dem Topf bezieht auf den orginal zustand, schraubst du die tröte raus ist es ja nimmer original

    dem achmed
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    KTM 1190 Adventure R | KTM 690 Enduro R

  • Nein das funktioniert so nicht, die zulassung für den endtopf erlischt sobald man ihm vom original zustand verändert. es reicht ja schon den kat zu entfernen bei dem ori pott.
    gibt zwar keine punkte, kostet aber ungefähr 90 euro strafe.

  • Ist doch Quatsch: Strafe kostet es, wenn der Pott zu laut ist- egal warum. Wenn wer den DB-Killer ausbaut, ist der Topf nicht weniger legal: schließlich ist der DB-Killer (bis 2016) bloß eingeschraubt. Eine Schraubverbindung ist dafür da, sie wieder lösen zu können. Der DB-Killer ändert auch nichts an der Verkehrssicherheit! Deswegen gibt's für den Ausbau ja auch keine Punkte mehr...


    Wenn der Pott "ohne", "leise" genug ist, stellt das auch kein Problem dar.


    Im Zweifelsfall war da halt beim Kauf keiner drin: in meinem Autoauspuff wird ja auch kein DB-Killer von außen eingeschraubt...

  • ja aber der db killer ist dazu da den endschaldämpfer leiser zumachen sagt ja schon der name..... natürlich darf man das nicht.
    ich kenne nicht einen pott der ohne db killer nicht genau so laut ist wie mit.

  • Ist doch Quatsch: Strafe kostet es, wenn der Pott zu laut ist- egal warum. Wenn wer den DB-Killer ausbaut, ist der Topf nicht weniger legal: schließlich ist der DB-Killer (bis 2016) bloß eingeschraubt. Eine Schraubverbindung ist dafür da, sie wieder lösen zu können. Der DB-Killer ändert auch nichts an der Verkehrssicherheit! Deswegen gibt's für den Ausbau ja auch keine Punkte mehr...


    Wenn der Pott "ohne", "leise" genug ist, stellt das auch kein Problem dar.


    Im Zweifelsfall war da halt beim Kauf keiner drin: in meinem Autoauspuff wird ja auch kein DB-Killer von außen eingeschraubt...


    So ein Schwachsinn. Der Auspuff ist mit dB-Killer homologiert. Ohne dB-Killer nicht und damit illegal.

  • 100% agree, was KTMAlexx da von sich gibt ist für die Tonne und man sollte sich keinesfalls bei ner Kontrolle drauf verlassen.


    Fakt ist man führt eine technische Änderung durch die Einfluss auf die Lärmemissionen hat. Dass der dB Killer mit einer Schraube befestigt ist und diese zum lösen gedacht ist tut nix zur Sache - die kann man nämlich lösen für den Betrieb auf Rennstrecke oder Privatgelände. Nur weil der Hersteller so eine Möglichkeit vorsieht heißts noch lange nicht dass sie legal ist.
    Es ist ja auch ne Schraube dran um den ganzen ESD zu lösen. Heißt das jetzt ich darf ohne rum fahren?!

  • Mit original VSD und ausgebauten DB killer gehst du zum TÜV der wird feststellen selbst ohne DB killer is die Kiste noch leise bzw im Rahmen und der Typ macht dir ein Gutachten. ---> zum amt eintragen lassen...so schnell gehts :P
    Hab ich hier mal gelesen Iwo das dies so einer gemacht hat.


    Fahr seit ca. 1 Jahr so rum :D danach is natürlich auch mein Akra VSD wieder drauf gekommen :lol:
    Bei Kontrolle und im falle eine lautstärkenmesseung is das teil natürlich zu laut ... Bekommst halt ein mängelkärtchen und baust den killer halt fix ein und fährst vor :)


    P.S ohrenstöpsel sind zu empfehlen :staun:

    Gruß,


    690DukeR

    Einmal editiert, zuletzt von 690DukeR ()

  • außerdem wenn du in ö oder i unterwegs bist,
    und am falschen kommst, kannst den anhänger holen!

    vergangen: tt 600s, ktm 690 smr, 690smc'r :wheelie:

  • Hallo,


    also der Richtige weg in Deutschland wäre zu einer in deiner Region berechtigten Prüforganisation zu gehen, bei mir in Sachsen dem DEKRA, die Abnahmen nach Paragraph 21 durchführen zu lassen. Was eine Geräuschmessung während der Fahrt bedeuten würde bei ausreichend ruhigen Aussengeräuschen. Und bei positiver Einhaltung der Grenzwerte steht einer Einzelabnahme nichts im Wege.


    Übrigens gilt dies für alle Individuellen Umbauten. Man muss nur Kosten und Nutzen abwägen und am besten mit einem dafür versierten Prüfer im VORFELD die
    änderung durchsprechen.


    Gruss Thomas


    Ps: Ja ich bin neu und lese schon eine Weile mit. Wenn mein Umbau fertig ist Stelle ich mich nochmal vor :prost:

  • Was ihr alle vergesst ist, dass sich ohne Killer auch die Abgaswerte verändern (zumindest theoretisch) und die
    Zulassung eines Auspuffs bezieht sich nunmal nicht nur auf Lärm, sondern auch auf die Emissionswerte.
    Spätestens da haperts dann ohne Killer.


    Ohne Killer ist einfach nicht Legal fertig.
    Steht ja auch bei JEDEM Auspuffhersteller im Onlineshop.

  • Öhm dann erläutere mal bitte in wie weit das die Abgaswerte beeinflussen soll? Staudruck ist schon klar.


    Also rein "Theoretisch" sollte die kleine Abweichung die Lambdasonde im Leerlauf und Teillast weggeregelt bekommen und im Volllast betrieb fährt er sowie so nur
    stur nach Kennfeld und für ne Euro 3 Abgasmessung sollte das keine Rolle spielen bzw. danach wird kein Hahn krähen. Wir reden ja jetzt nicht ob sich das auf die Leistung auswirkt.


    Man verzeihe mir meine Ansichten weil ich bis jetzt im 4 Rad bereich mein Wissen erlernt habe und das jetzt auf den 2 Rad bereich ausweite!


    Gruss Thomas

  • Was ihr alle vergesst ist, dass sich ohne Killer auch die Abgaswerte verändern (zumindest theoretisch) und die
    Zulassung eines Auspuffs bezieht sich nunmal nicht nur auf Lärm, sondern auch auf die Emissionswerte.
    Spätestens da haperts dann ohne Killer.


    Ohne Killer ist einfach nicht Legal fertig.
    Steht ja auch bei JEDEM Auspuffhersteller im Onlineshop.


    so ein schmarn habe ich ja noch nie gehört :lautlach::gute besserung:

    Gruß,


    690DukeR


  • Ja Fakt ist, dass so argumentiert wird. Ich habe nicht überprüft, ob sich die Emissionen verändern- wie denn auch.
    Aber man eben genau dieses Argument nachlesen.


    Ich denke auch das die Motorsteuerung so arg nicht nachregelt. Sie regelt ja nicht mal das mehr an Luft, das ein K&N liefert nach.
    Mein Motor lief nämlich mit genau diesem zu mager.


    Ich bin kein gelernter Mechaniker, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wenn man ohne Killer erwischt wird, genau dieses Argument seitens der Polizei zum tragen kommt.
    Ich habe da schon so einiges haarsträubendes erlebt.

  • Was ist denn daran Quatsch was ich geschrieben habe? Fakt ist, es ist völlig egal ob dein Auspuff zu laut ist, weil der DB-Killer ausgebaut wurde, oder ob bloß das Dämmmaterial raus ist. In beiden Fällen musst du (wenn es zu laut ist) ne Geldbuße hinnehmen.


    Wenn das Motorrad tatsächlich ohne DB-Killer die Geräuschvorschriften (meinetwegen auch die Abgasvorschriften) einhält, ist das doch scheiß egal. Wenn der Auspuff ne E-Nummer hat, mußt du da auch nichts eintragen.


    Woher soll der Polizist oder der TÜV wissen, das da was verändert wurde? Der kann vielleicht mutmaßen, daß du was verändert hast-wenn aber alle Meßwerte stimmen, kann der das schlecht beweisen!? Außerdem sind Veränderungen nur verboten, wenn sie die Verkehrssicherheit gefährden oder das Abgasverhalten/Geräuschverhalten verschlechtern!


    Ich selber glaube kaum, das der Ausbau des DB- Killers die Lautstärke nicht beeinflusst- aber so wurde das hier geschrieben...