Remus Hexacone duke 3 unter duke 4

  • :Daumen hoch: Hey Leute,



    folgender Abgrund tut sich auf :lol:.
    Habe meine duke 4 mit einem Remus Hexacone gekauft und beim Kauf nicht auf die abe geachtet.
    Jetzt habe ich bei Remus angefragt, siehe Mail im Anhang und die Info bekommen dass keine ABE für den Auspuff für mein Fahrzeug vorliegt. Jetzt meine Frage an Euch. Klar rein rechtlich keine ABE, keine Betriebsergebnis. Aber mal im ernst der Motor ist identisch und das Ding passt ja auch drunter. Hat jemand Erfahrungen damit oder mit einem ähnlichen Thema und was meint Ihr zu dem Thema bezüglich Kontrolle?


    E Mail an Remus:
    Hallo,
    liegt für meine duke 4 Bj 2013 (e1*2002/24*0553*01)
    eine ABE für Ihr Produkt HC11 e4 2405 9 F3 vor?
    Ich habe eine ABE gesehen für e1*2002/24*0353...
    Ist diese auch für mein Modell gültig?


    Gruß
    A. Happe







    Beste Grüße und vorab schon mal danke :Daumen hoch:

  • Naja, keine ABE, genau das. :zwinker:


    Ob überhaupt keine Zulassung oder keine für das konkrete Motorrad macht insofern keinen sonderlich relevanten Unterschied, wenn man genau ist.


    Praktisch betrachtet hast Du aber natürlich den Vorteil, dass eine e-Nummer drauf steht und wenn Du daher keine EG-Papiere vorzeigst, die sich nur auf die 3er Duke beziehen, kann daher nicht so schnell darauf geschlossen werden. Dass sie Dich nicht mehr weiterfahren lassen, glaube ich persönlich daher eher weniger.


    Bleibst also aber, wie so oft, ein gewisses Glückspiel. :teuflisch:



    PS: Falls Du den Topf loswerden willst, bitte PN an mich. Ich würde mir eventuell einen als Reserve holen wollen. :sabber:

  • Danke für deine Antwort, ja so denke ich mir das eigtl auch. Meinst du ich könnte das nicht einfach eintragen lassen? Sollte ich mich dazu entscheiden den doch zu verkaufen melde ich mich bei dir!

  • Hab vorab schonmal beim TÜV angerufen und den Sachverhalt erklärt.


    Der Techniker sagte, wenn Geräuschangaben und Abgasklasse ect. identisch ist kann er das einfach so eintragen.


    ich solle einfach die Papiere der Duke 4 und die ABE der Anlage für die Duke 3 mitbringen. Er Vergleicht dann die Werte mit denen der Duke 3.


    Wenn hier alles identisch ist wird es einfach eingetragen, wenn nicht kann man eine Einzelabnahme machen.


    Weiß hier einer ob sich die Werte Duke 3 zu Duke 4 unterscheien?



    Danke im Voraus! :Daumen hoch:

  • Das sieht doch sehr gut aus, rein technisch betrachtet sollte dies ja wirklich keine Probleme darstellen. Danke!
    Ich halte Euch auf dem Laufenden was es beim TÜV gegeben hat! Dauert aber noch etwas.

  • Ich habe mich noch einmal schlau gemacht. Da der Auspuff eine E-Nummer besitzt muss keine ABE für ein spezielles Modell vorliegen.


    Somit muss auch keine ABE mitgeführt werden. :Daumen hoch:

  • Da hat dir aber jetzt jemand einen schönen Bären aufgebunden:
    Damit dürftest du ja JEDEN Schalldämpfer mit e-Nummer auf JEDEM Motorrad montieren.
    Richtig ist vielmehr:
    Auf dem mitzuführenden Wisch ist das GENAUE Modell mit Baujahresbereich eingetragen
    und AUSSCHLIESSLICH an solchen ist der Betrieb zulässig.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Ja das habe ich jetz auch nochmal gehört :traurig: .


    Dann denke ich, ist das Mitführen der ABE Pflicht?


    Habe auch eine Variante gehört, dass man die ABE nicht mitführen muss.



    ....je mehr Leute man fragt, desto mehr Varianten bekommt man zu hören......

  • Danke dir! Die Papiere beziehen sich leider bei der angegebenen ABE bzw. Typ-Nummer auf die Duke 3! Ich habe die Duke 4 welche eine andere Typ-Nummer besitzt.
    Oder ist dies kompatibel? Kann ich mir nicht vorstellen, da es ja eben 2 verschiedene Nummern sind. Das ist auch ein verfluchtes Thema.....
    Habe auch einfach diesbezüglich mal den TÜV gefragt, aber die Antwort ist auch wieder nicht eindeutig, Mail Verlauf anbei.


    (auf meine zweite Mail habe ich noch keine Antwort)





    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe eine Frage bezüglich E-Nummern für Auspuffanlagen. Ist bei einem Motorradauspuff mit einer eingravierten E-Nummer eine ABE notwendig welche dann auch mitgeführt werden muss?


    Mit freundlichen Grüßen


    ......







    Sehr geehrter .....,
    grundsätzlich reich eine Kennzeichnung mit einem E-Prüfzeichen.
    Wenn Sie nachweisen müssen, dass das Bauteil auch für Ihre Fahrzeug geeignet ist, werden Sie allerdings um ein Dokument nicht herumkommen.
    Ich weise Sie darauf hin, dass trotz ABE das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflusst werden darf. Dies kann unter Umständen ebenfalls gemessen werden.



    Freundliche Grüße








    Sehr geehrter .......,


    danke für Ihre Rückmeldung.
    Heißt dies, dass ich verpflichtet bin eine spezifische ABE mitzuführen wenn ich in einer eventuellen Kontrolle danach gefragt werde?
    Der Fall ist der, dass die ABE des Auspuff sich auf das Vorgänger Motorrad bezieht. Allerdings hat sich an der Motorisierung zu meinem Modell nichts geändert.
    E Nummer ist vorhanden, ABE nur für das Vorgänger Modell.


    Mit freundlichen Grüßen
    .......

  • Stullen Andy


    An der Situation hat sich ja nichts geändert. :crazy:


    Der Auspuff hat eine e-Nummer/ABE, aber eben NICHT auch für die Duke 4.
    Dass sich motormäßig nicht viel von 3 auf 4 geändert hat, ist für die rechtliche Beurteilung da nicht relevant.
    Du kannst den Topf möglicherweise für Deine 4er eintragen lassen, dann passt alles einwandfrei.


    Derweil, wie schon gesagt, wenn Du trotzdem so fährst und aufgehalten wirst, kannst Du Dich zB dumm stellen ("Gebraucht gekauft, hat Nummer drauf, Killer drin, passt doch?") und eventuell das ABE-Papier mitführen, bei dem Du Dich aber eventuell noch dümmer stellen müsstest ("Oh, das ist nicht die richtige Fahrzeugnummer??") - das musst Du für Dich entscheiden.

  • Das wäre natürlich eine Möglichkeit.
    Wenn der Killer drin ist brüllt die Kiste jetzt auch nicht auffällig laut, also im Rahmen.
    In dem Konsens denke ich würden die das sicherlich auch nicht bis ins Detail analysieren.