Ritzel ändern auf Legale Art + Infos von meiner Seite

  • Servus.


    Bevor jetz irgend wer fragt ob das Sinn macht sich die Übersetzung eintragen zu lassen, lest bitte nicht mehr weiter :)
    Wenn ich was am Fahrzeug ändere will ich soweit es geht allem Ärger aus dem Weg gehen und auf der sicheren Seite sein.


    War grad beim Tüv und die meinten ich muss die Änderung vom Ritzel abnehmen lassen, was mir klar war.
    Wenn die Änderung der Übersetzung mehr wie 8% beträgt muss zusätzlich ein Abgasgutachten gemacht werden, was völlig ausser Realität steht zu dem was es bringt.
    Nachdem was ich gelesen habe hat die 2016er SmcR 690 eine Sekundärübersetzung von 16 / 42 ( STIMM DAS SO ODER ? )und ich diese auf 15 / 42 ändern will verändere ich die Übersetzung um -6.07%


    http://www.bayern-biker.de/deutsch/html/transmission.html
    Bin nach dieser Tabelle gegangen, hoff das stimmt dann auch soweit.
    Wie rechnet der TÜV die Übersetzung aus, wisst ihr das genau ?


    Gibt es noch von anderen Herstellern Ritzel die zB. ein ABE haben, dann würde man sich viel Ärger sparen da mit diesem Bauteil dann schon die ganzen Tests gemacht wurden.


    Und weiss wer was es kostet sich eine bestandene Änderung in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen ?


    Noch was.
    Wie wird den die Geschwindeigkeit am Tacho bei der SMC abgefragt ?
    Am Vorderreifen, Hinterreifen, durch die Motordrehzahl ?


    Danke fürs lesen,
    Mfg Micha

    Servus, machs guad :Daumen hoch:


    2016' KTM Smc-R
    Remus PP

    3 Mal editiert, zuletzt von Micha87 ()

  • Meines Wissens sind die Ritzel u.a. bei KTM erhältlich und somit eintragungsfreie Originalteile.


    Nach meiner Auslegung eine grauzone, beim TÜV heute hat sich niemand dafür interessiert. Eingetragen sind bei mir 2 Radsätze, der Logik nach auch 2 Übersetzungen.


    Geschwindigkeit bzw Raddrehzahl wird am VR abgenommen. Ein kausaler Zusammenhang im Falle eines Unfalls müsste ersteinmal nachgewiesen werden.

    :driften:

  • War bei KTM.
    Es darf nur die originale Übersetzung angebaut werden.
    Sie baun mir gern das Ritzel auf haften aber für nichts.


    Hab gerade nochmal mit einem Tüv'ler geredet der sich auskennt.
    Unter 8% wird eine Einzelabnahme gemacht für um die 90€. Dann muss ich mit dem Wisch in die Zulassungsstelle und ds in die Papiere eintragen lassen. Kostet glaub ich 17€.

    Servus, machs guad :Daumen hoch:


    2016' KTM Smc-R
    Remus PP

  • Hallo, fahre jetzt seit 1981 Motorrad und habe mich noch nie einen Gedanken darüber gemacht, wenn ich die Übersetzung geändert habe, weder beim TÜV noch irgendwo auf der Piste

  • Seh ich auch so.


    Muss man eigentlich auch eine Einzelabnahme und Zulassung machen,
    wenn im Zuge heftiger Beschleunigung der Schlupf am Hinterrad 8% übersteigt?
    Das ist ja dann MINDESTENS so schlimm wie eine 8% kürzere Übersetzung!
    ... und WEIT schlimmer ist ja, wenn man RUNTERSCHALTET:
    Dabei steigt die Drehzahl ja NOCH MEHR!


    Extrem gefährlich wird´s im Falle eine Unfalles:
    Vielleicht könnte ein Winkeladvokat nachweisen,
    dass der vierte Gang mit der kürzeren Übersetzung etwa doch irgendwie anders sein könnte,
    als der der dritte Gang mit der längeren?


    GANZ FURCHTBAR leidet die Umwelt,
    denn anders übersetzte Motorräder fahren mit anderen Drehzahlen ... oder doch nicht?
    ... und bei diesen wahrscheinlich doch nicht anderen Drehzahlen produzieren die ANDERES Abgas?
    ... oder mehr Lärm?


    Mir dünkt, diese Regelung haben Leute geschaffen,
    die schon mal ein Motorrad aufheulen gehört haben (War BESTIMMT kürzer übersetzt!),
    aber GEFAHREN sind die noch nie auf einem.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Hallo, fahre jetzt seit 1981 Motorrad und habe mich noch nie einen Gedanken darüber gemacht, wenn ich die Übersetzung geändert habe, weder beim TÜV noch irgendwo auf der Piste

    Hallo,
    das sehe ich genauso. Es hat noch nie jemand danach gefragt, weder TÜV noch bei Kontrollen. :ja:


    Babsi
    Klar dreht die höher, mir egal da im umteren Drehzahlbereich es sich besser fährt. :peace:

  • hi
    der TE schrub : "Bevor jetz irgend wer fragt ob das Sinn macht sich die Übersetzung eintragen zu lassen, lest bitte nicht mehr weiter :)"


    wahrscheinlich weil er keinen bock auf beiträge wie die letzten beiden hat
    ich kanns verstehen


    ralf


    edit meint : da schrieb jemand schneller , also die letzten 3 beiträge

  • :Daumen hoch: :Daumen hoch: :Daumen hoch: :Daumen hoch: :Daumen hoch: :Daumen hoch: :Daumen hoch:

  • @painted black
    Genau so is es ^^


    Ich kann auch nix dafür das es solch Gesetze gibt.
    Will für so einen "kleinscheiss" einfach nur eine legale Lösung finden ...
    Finde man kann sich ja mal Gedanken darüber machen.
    Das kostet erst mal nix und schadet auch keinem :)


    Das wegen einem Ritzel das die meisten nicht verstehen is mir aber auch klar.
    Es wird zu 99.99% nie passieren. Aber solchen wünsch ich dann doch gern ab und zu mal das die doch erwischt werden ^^
    Still mitlesen oder was zum Thema beitragen :)


    Über Sinn oder Unsinn, egal welche Art von Thema lässt sich seitenweise streiten :)
    Und wie gesagt. Ich mach die Gesetze nicht.


    Gruss Michl :)

    Servus, machs guad :Daumen hoch:


    2016' KTM Smc-R
    Remus PP

  • :staun: Ich dachte, dass es seit ein paar Jahren nicht mehr möglich ist eine andere Übersetzung – auch im Rahmen der 8% – einzutragen.
    Allerdings sind die Preise inzwischen ganz schön heftig.


    Bei meiner Africa Twin + Transalp wurde das damals einfach für paar € eingetragen.
    Und da hab ich jetzt wahlweise einige Übersetzungen drin. :grins:
    Naja egal der Umbau wird eh verkauft.

  • Muss man eigentlich auch eine Einzelabnahme und Zulassung machen,
    wenn im Zuge heftiger Beschleunigung der Schlupf am Hinterrad 8% übersteigt?
    Das ist ja dann MINDESTENS so schlimm wie eine 8% kürzere Übersetzung!
    ... und WEIT schlimmer ist ja, wenn man RUNTERSCHALTET:
    Dabei steigt die Drehzahl ja NOCH MEHR!


    Nein muss man nicht eintragen. Das heisst auf Amtsdeutsch dann instabiles Fahrverhalten (wie auch Wheely oder freihändig fahren) und wird mit einer Ordnungsstrafe belegt.



    Dein Tüv-Prüfer scheint recht großzügig zu sein, hier in RLP und BW wird keine Änderung mehr eingetragen. Wegen des geänderten Fahrgeräuschs. Unabhängig von den 8%. Vollabnahme ist natürlich immer noch möglich, geht aber gleich in den Bereich von 2 - 3.000€.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Hier in BW ist das durchaus möglich eintragen zu lassen.


    Habe an der 1190 @ ein anderes Kettenblatt, an der 1290 SDR und an der GT ein anderes Ritzel eintragen lassen (zwischendrin noch an der neuen 1200 Multi DVT ein anderes Ritzel), je 50 € und max. 15 Minuten (Schreib-) Aufwand, dann kurz zum LRA und dort noch um die 10 € abgedrückt.


    Habs mir an der 1290 SAS auch überlegt (Kettenblatt), aber hier taugt mir das (bis jetzt) doch ganz gut.


    Kommt wohl auch immer auf den TüV`ler und dessen Sachverstand an.........


    Ohne Eintragung erlischt halt die Betriebserlaubnis für das Bike, kann man drehen und wenden wie man will, ist halt so.

    "Die Uhr hat 12 geschlagen" :wheelie: