Reifenbindung/-freigabe Pirelli

  • Hallo zusammen,


    kurz zur Info:
    Habe mit Pirelli telefoniert: Wollte wissen, ob der Scorpion Trail II für die 1090er freigegeben bzw. getestet wird.
    In Planung ist das wohl..


    Die sehr nette Dame hat mir dann aber mitgeteilt, dass für 2017er KTM-Modelle keine Reifenbindung mehr besteht.
    So hätte das KTM auch kommuniziert!
    Im Fahrzeugschein stehen nur noch die Reifen-Dimensionen.


    Die Reifen-Hersteller, welche im Handbuch oder auf der homepage stehen, stellen lediglich Empfehlungen dar.
    Rein rechtlich zählt der Fahrzeugschein!


    So I was told...


    Gruß

  • Sowas ist top.
    Bin mit der Serienbereifung voll zufrieden.
    2 Satz für mehr schotter wäre noch top

  • Moin,
    zu der Reifenbindung. Bei mir ist tatsächlich keine eingetragen. Darf ich dann z.B. den TKC70 ( mit Aufkleber: max 190 KM/h ) fahren? Die Größen sind ja korrekt. Konnte mir bis dato noch niemand sicher beantworten. Weder der TüV noch Conti noch der KTM-Dealer.
    Vielleicht weiß ja einer mehr...
    Gruß Arndt

  • Bei mir (2017 SAS) gibt es keine Reifenbindung weder in CoC noch in der Zulassungscheinigung.
    Ich habe ein bisschen über das M+S Frage recherchiert und das gefunden:
    "Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen. Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden."


    Quelle: https://www.bvdm.de/winterreifen.html
    Also, ich verstehe es als dieses Gesetz für Motorräder nicht gültig ist.

  • Freigabe für die 1090 R gibt es nur für den ( serienmäßig verbauten) TKC80 und den TrailAttack

    Hi,
    wenn im Fahrzeugschein keine Fabrikat steht, dann braucht es keine Freigabe.
    Es sind dann nur die Dimensionen/Daten aus dem Fahrzeugschein relevant.


    Mit der Dimension bekommt ja automatisch die Themen wie Geschwindigkeit, Belastbarkeit, etc. berücksichtigt.
    Mir persönlich ist auch schleierhaft, was bei ähnlicher Motorleistung und ähnlichem Gewicht Unterschiede von K und D (Moped Hersteller) sollen?!?
    Was unterscheidet eine Ducati und eine KTM denn in Bezug auf die Reifen?


    Sollte hier der "Marketinger" unbarmherzig zuschlagen?


    Gruß

  • Hab schon den ContiRoadAttack 3 in der Garage liegen.Nächste Woche aufziehen. Hatte keine Freigabe gefunden außer für die 1190 ich denke das geht klar. Kann leider nicht drauf warten das die testen.


    Ralph

    Mopedhistorie


    MZ Baghira - Triumph Tiger 800xc - KTM 1090A

  • Hier kann man die Freigabe herunterlanden, wo es steht, dass keine Freigabe gibt :der Hammer:
    Der Text ist diese:
    Beim nachstehend näher beschriebenen Fahrzeug wurde vom Fahrzeughersteller KEINE BESCHRÄNKUNG in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen. Nach durchgeführten fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs gemäß StVZO erhalten (Verkehrsblatt 2000, S. 627).

  • Bei mir (2017 SAS) gibt es keine Reifenbindung weder in CoC noch in der Zulassungscheinigung.
    Ich habe ein bisschen über das M+S Frage recherchiert und das gefunden:
    "Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist,hängt nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung nicht erforderlich. Dies kann auch auf einen Enduroreifen zutreffen. Ob ein Reifen die Eigenschaften erfüllt, sollte beim Reifenhersteller angefragt werden."


    Quelle: https://www.bvdm.de/winterreifen.html
    Also, ich verstehe es als dieses Gesetz für Motorräder nicht gültig ist.

    Das ist der M+S passus zur Winterreifenpflicht.


    Bei der @ ist die M+S Kennzeichnung manchmal trotzdem erforderlich.
    Nur so darf man einen Reifen mit geringerem Geschwindigkeits-Index fahren als in den Papieren eingetragen.
    Und auch dann nur, wenn im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens angebracht ist.


    Das geht aber nur, wenn der Reifen eine M+S Kennung hat.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Ist denn der TKC70 ein M+S Reifen? :denk:

    Er ist ein M+S Reifen aber mit einem Geschwindigkeitsindex V, d.h. bis 240 km/h...
    Da braucht man wohl keinen Aufkleber, denn die 1090 hat 228 km/h als Höchstgeschwindigkeit in den Papieren stehen...passt also! :grins:
    Wenn die Erstausstatter-Metzeler Tourance next runter sind, dann kommt bei mir auch der TKC 70...

  • Ein Reifen muss für die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit + 10 % geeignet sein.


    Willst du einen V-Reifen fahren, darf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit max. 240/1,1=218km/h sein.

  • Ein Reifen muss für die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit + 10 % geeignet sein.


    Willst du einen V-Reifen fahren, darf die eingetragene Höchstgeschwindigkeit max. 240/1,1=218km/h sein.

    Ah ok, wieder etwas gelernt...