Kürzeste übersetzung (Wheelie)

  • Liebe Freunde,


    Wer kann mir sagen, was übersetzungsmäßig möglich ist?
    Also original zur kürzesten...


    In Frage kommen Duke 200 und 390!
    Kann jemand auch 125 empfehlen, für Wheelie?


    LG, Hans

  • ALSO.... :denk: ...Übersetzungsmäßig ist ja so Einiges möglich, Grundregel ist immer dass das Kettenrad nicht unbedingt größer wird wie der Hinterreifen :lautlach:


    UND.... :crazy: ...ja Superduke und 690er und 390er wärn sicher besser für "Wheelie" als so 125erMopetten :zwinker:


    ÄHM... jetzt im Ernst, was willst eigentlich wissen???

  • Hallo Duker,


    Danke für die Antwort!
    Wollte wissen, um wieviel Prozent ich eine Duke kürzer übersetzen kann.
    Hatte mal eine EGS200 2Takt.
    Für Straße extrem kurz übersetzt!


    Braucht man ein KTM Kettenrad?
    Ist das auch legal?
    Wie funktioniert der Tacho?


    LG, Hans

  • Du kannst vorne ein 14er Ritzel montieren was am Markt erhältlich ist (entspricht hinten + drei Zähne) - oder du lässt das 15er Originalritzel drinnen nimmst hinten die größeren Kettenräder aus dem Powerpartsprogramm (46) oder von tyga-performance (46, 47, 48). Extrem kurz wirds natürlich wenn beides machst. Aus meiner Erfahrung ist das 14er Ritzel für längere Autobahnfahrten (Geschwindigkeiten über 130 km/h) auf Dauer fast schon zu kurz, also nur zu empfehlen wenn nicht soviel da drauf fährst.


    Mit dem Gearingcommander kannst du ganz genau anschauen wo du bei Änderung der Übersetzung in jedem Gang landest:


    http://www.gearingcommander.com :wheelie:

  • Moin Moin
    Du muss auch beachten das du nur einen bestimmten Prozentsatz an der
    Übersetzung ändern darfst sonst erlischt deine Zulassung.Der Tacho muss
    glaube ich auch neu justiert werden und vieleicht auch noch eine neue Abgasuntersuchung
    und eine Geräuschmessung.



    Willi

    Einmal editiert, zuletzt von Old Bastard ()

  • Moin Willi,


    Danke für die Hinweise!


    Ist das echt ein „Thema“ also kritisch?
    Wer prüft das?
    Eventuell die Versicherung nach einem Unfall?


    LG, Hans

  • Hi,
    in meinem Brief steht nichts über das Übersetzungsverhältnis drin.
    Oder irgendeine Anzahl von Zähnen.
    Und der Tacho muss nur, wenn ein Vorderrad mit anderem Radius montiert wird, geändert werden.
    Gruß
    Michael

    Meine Duke 125 ist in Karachi

    :wheelie:

  • Falsch die Powerparts-Kettenräder musst meines Wissens nach nicht eintragen lassen. Interessiert aber sowieso keinen, da sind die Rizoma Spielereien 1000x auffälliger und kontrollkritischer....

  • Moin Moin
    Wie es in AT gehandhabt wird weiss ich nicht.Habe dazu einen Bericht in einer Motorrad News von August 2016 gefunden dort steht alles was
    über 8% der orginal Übersetzung geht muss vom TÜV abgesegnet werden weil es beeinfusst Abgas und Geräuschverhalten.Sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

  • Falsch die Powerparts-Kettenräder musst meines Wissens nach nicht eintragen lassen. Interessiert aber sowieso keinen, da sind die Rizoma Spielereien 1000x auffälliger und kontrollkritischer....


    jetz hab ich extra das vom TÜV dazugehängt aber ja, du meinst es ist deines wissens nach falsch :Daumen hoch:
    ruf an dort und frag nach :ja:

  • unter allgemein steht


    Zitat

    Grundsätzlich unterliegt jede Änderung (mit wenigen Ausnahmen, siehe hier), die an einem Fahrzeug durchgeführt wird, dem § 33 Abs. 6 KFG 1967, und ist der zuständigen Landesregierung (Kraftfahrzeugprüfstellen der Länder; Siehe Seite 14) anzuzeigen. Auch bei Verwendung von Bauteilen, die vom Serienzustand abweichen, muss das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher bleiben. Nach der Umrüstung darf das Fahrverhalten des Fahrzeuges unter betriebsüblichen Bedingungen keine kritischen Zustände aufweisen. Dies ist durch eine Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten im Inland (Importeur) oder durch ein Gutachten einer Prüfstelle (z.B. Gesamtgutachten der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, bezüglich aller Bauteile, mit denen das Fahrzeug umgerüstet wurde) nachzuweisen. Unter dieser Voraussetzung, erfolgt dann beim Amt der zuständigen Landesregierung eine Eintragung in das Genehmigungsdokument (Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder CoC-Dokument).


    in den ausnahmen und unter genehmigungsfrei steht nichts über die übersetzung explizit drinnen, also wird eine änderung gemeldet werden müssen...da kann man auch nichts reininterpretieren oder anderst auslegen...

  • Naja kann mir wurscht sein, ich bin wieder mit der originalen Übersetzung unterwegs weil mir das 14er sowieso zu kurz war. Aber dass irgendwer die Powerparts Kettenräder eintragen lässt das glaub ich nicht, außerdem denke ich trotzdem dass es nicht nötig (weil Originalzubehör und mitgenehmigt) ist.

  • Aber dass irgendwer die Powerparts Kettenräder eintragen lässt das glaub ich nicht, außerdem denke ich trotzdem dass es nicht nötig (weil Originalzubehör und mitgenehmigt) ist.


    :winke:
    ich hab einen Zahn mehr und da sie dadurch, theoretisch sogar langsamer wird,
    und ausserdem ein original KTM Teil (und mit einer Ersatzteilnummer versehen) ist, sehe ich auch keine Notwendigkeit zum Eintragen

  • Hallo!
    Ich hab jetzt noch eine Frage dazu. Wenn ich bei der Duke 390 ein 14er statt dem 15er montire sollts ja noch brauchbar kürzer sein, ABER wo nimmt die KTm die Geschwindigkeit ab? Bei meiner Aprilia Habe ich eine Gerät verbauen müssen der dann den Tacho korregiert hat.


    Mus ich da bei der 390er auch machen?


    Danke lg Michael