Alles anzeigenDas mit dem Eintrag von abgeschraubten Fußrasten kannste so einfach nicht machen.
Um sicherzustellen das bei abmontierten Fußrasten keiner mitfährt mußt du eine 1-Mann Sitzbank
haben.Da reicht meines wissens nach auch eine Soziusabdeckung nicht aus.So die Aussage meines
TÜV-Prüfers.Meine sind auch ab(seit 2 Jahren).Bisher hat es niemanden gestört.
Hallo Detlef,
das seh ich und auch meine beiden Prüfer, die das so bei meinen beiden Schätzchen eingetragen haben, aber anders. Wenn in den Papieren bei Anzahl der Personen eine 1 steht oder wie bei mir durch das Abschrauben der Soziusfußrasten die 1 gilt, dann darf auch niemand mitgenommen werden, egal was da für eine Sitzbank oder Abdeckung drauf ist. Zur Mitnahme eines Beifahrers müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es muß ein Sitz, Beifahrerfußrasten und Haltegriffe vorhanden sein. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der sichere Transport eines Beifahrers nicht möglich und es gibt Probleme, wenn das Fahrzeug, laut Papieren, für 2 Personen zugelassen ist. Über das Fehlen von Haltegriffen (Riemen an der Sitzbank) wird evtl. noch wohlwollend hinweggesehen, aber eine HU ohne hintere Rasten und mit einer 2 im Fahrzeugschein stelle ich mir problematisch vor. Bei Dir steht doch nun nach 2 Jahren die HU ins Haus. Bitte berichte doch dann mal, wie die in dieser Sache ausging.
D69: wieso hats erst beim 3. Prüfer geklappt? Hatten die anderen beiden keine Lust? Was gibts bei Deinem Umbau zu bemängeln?
Hallo materreset,
wie ich aus Deinem Avatar erkennen kann, wohnst Du in Bayern, richtig? Für mich zählt Bayern zu den TÜV-Schlaraffenländern und gleich danach kommt Rheinland-Pfalz. Ich wohne jedoch in Hessen und da ist es schon recht schwierig eine Eintragung ohne vorgefertigtes, zum Fahrzeug passendes, Gutachten zu bekommen. Zum Eintragen der SR-Racing-Anlage an meiner DRZ400SM bin ich damals über 350 km bis zum Hersteller nach Bayern gefahren (andere Reifengrößen und Beifahrerrasten wurden gleich mit erledigt). In Hessen unmöglich!
Die LSL-Rasten an meiner Duke haben eine ABE für fast alle erdenklichen Motorräder aber natürlich nicht für eine KTM, daher wahr ich nach meinem "gebastelten" Umbau auf einen netten und kompetenten Prüfer angewiesen. Dieser übernimmt durch sein Gutachten die Verantwortung für den ordnunsgemäßen und sicheren Anbau, die nicht durch ein bereits vorhandenes Gutachten oder gar eine ABE auf einen Anderen oder den Hersteller abgewälzt werden kann. Die ersten beiden hessischen Prüfer wollten diese Verantwortung nicht übernehmen. In Rheinland-Pfalz war das dann kein Problem und das Gutachten wurde ja dann sogar noch, laut neuester Vorschrift, durch eine weitere Prüfstelle für Änderungen am Fahrzeug bestätigt (kostet nur nochmal 40,- €).
Zu bemängeln wäre z.B. meine mechanische Bearbeitung der Fußrastenadapter gewesen. Ich habe die Bohrungen erweitert und den Anschlag zurechtgefeilt. Dadurch könnte ja schon eine so große Materialschwächung verursacht worden sein, daß die Rasten einer "normalen" Belastung nicht standhalten und abbrechen könnten.
Gruß D69