Ich weis nicht, ob dieses Thema hier rein passt, aber anderswo sicher nicht und "Tratsch" soll es nicht sein.
Bin momentan etwas verunsichert hinsichtlich des Mitführens der ABE bei Teilen mit E-Nummer. Man hört (und sieht auf Youtube) da immer widersprüchliche Aussagen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine E-Nummer ausreicht und die ABE nicht mitgeführt werden muss. Dass es bei einer KBA-Nummer (z.B. MRA Windschild) anders ist, war mir schon klar.
Konkret geht es um die Akra (Slipon) meiner 1290 R SE. Die hat ja die Akra serienmäßig. ich habe auch keine ABE, weder in Kartenform noch als Papier dazu bekommen. Ist mir bislang auch nicht komisch vorgekommen, das die SE ja so, also mit Akra homologiert wurde. Aber welches grüne bzw. jetzt blaue Männchen weis das schon? Ich befürchte, bei einer Polizeikontrolle mit einem selbsternannten Fachmann ohne "Papiere" Probleme zu bekommen. Die "Fachgruppe Motorrad" bei der Polizei scheint ja selbst uneins zu sein! Daher folgende Fragen:
1. Muss man die ABE mitführen, obwohl das Anbauteil eine E-Nummer hat?
2. Hat jemand für die Akra so eine Plastikkarte?
3. Wer hat beim Kauf einer SE eine ABE für die Akra erhalten?
PS. Die PDF hier aus dem Forum für die Akra Slipon der 1290er habe ich mir schon heruntergeladen. Danke für den netten User, der sie eingestellt hat!