ABE mitführen

  • Ich weis nicht, ob dieses Thema hier rein passt, aber anderswo sicher nicht und "Tratsch" soll es nicht sein.


    Bin momentan etwas verunsichert hinsichtlich des Mitführens der ABE bei Teilen mit E-Nummer. Man hört (und sieht auf Youtube) da immer widersprüchliche Aussagen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass eine E-Nummer ausreicht und die ABE nicht mitgeführt werden muss. Dass es bei einer KBA-Nummer (z.B. MRA Windschild) anders ist, war mir schon klar.


    Konkret geht es um die Akra (Slipon) meiner 1290 R SE. Die hat ja die Akra serienmäßig. ich habe auch keine ABE, weder in Kartenform noch als Papier dazu bekommen. Ist mir bislang auch nicht komisch vorgekommen, das die SE ja so, also mit Akra homologiert wurde. Aber welches grüne bzw. jetzt blaue Männchen weis das schon? Ich befürchte, bei einer Polizeikontrolle mit einem selbsternannten Fachmann ohne "Papiere" Probleme zu bekommen. Die "Fachgruppe Motorrad" bei der Polizei scheint ja selbst uneins zu sein! Daher folgende Fragen:


    1. Muss man die ABE mitführen, obwohl das Anbauteil eine E-Nummer hat?

    2. Hat jemand für die Akra so eine Plastikkarte?

    3. Wer hat beim Kauf einer SE eine ABE für die Akra erhalten?


    PS. Die PDF hier aus dem Forum für die Akra Slipon der 1290er habe ich mir schon heruntergeladen. Danke für den netten User, der sie eingestellt hat!

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Hab von einigen Sachen einfach Fotos gemacht und in einem Ordner auf dem Smartphone gespeichert. Das sollte im Zweifel reichen.


    Meiner Ansicht nach wird darauf eh nur herumgeritten, wenn das Gegenüber einen irgendwie drankriegen möchte. Da nimmt ein Foto der ABE schon ganz gehörig den Wind aus den Segeln.

  • ABE bei Teilen mit E-Nummer

    Da bekommt man doch nie eine ABE zu (weil es auch keine gibt), oder nicht? :crazy:Ich hab für Spiegel mit E-Nummer noch nie was bekommen.

    Man könnte vlt. beim Hersteller fragen ob man die Bescheinigung bekommt, aber die Aufprägung sollte reichen :kapituliere:

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Hab von einigen Sachen einfach Fotos gemacht und in einem Ordner auf dem Smartphone gespeichert. Das sollte im Zweifel reichen.


    Meiner Ansicht nach wird darauf eh nur herumgeritten, wenn das Gegenüber einen irgendwie drankriegen möchte. Da nimmt ein Foto der ABE schon ganz gehörig den Wind aus den Segeln.

    Dazu gibt es ein lustiges video auf youtube wo sich ein "Spezialist" weigert, die ABE auf dem Handy durchzugucken, weil das ja viel zu mühselig ist und es eine "mitfühpflicht" geben würde. Defakto hat man sie ja dabei, nur halt digital :kapituliere:
    Von einer analogen Mitführpflicht habe ich und jeder den ich danach gefragt habe jedenfalls noch nie was gehört.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • In so einem Fall hat man dann aber auch letztendlich den Beweis, dass es nur darum geht jemandem einen reinzuwürgen. Auch wenn das dann nicht weiterhilft.


    Ich hatte schon diese Situationen und habe die relevanten Stellen gezoomt und dem Gegenüber unter die Nase gehalten. Bis jetzt hat es geklappt.

    Einmal editiert, zuletzt von Laskywalk ()

  • Da bekommt man doch nie eine ABE zu (weil es auch keine gibt), oder nicht? :crazy:Ich hab für Spiegel mit E-Nummer noch nie was bekommen.

    Man könnte vlt. beim Hersteller fragen ob man die Bescheinigung bekommt, aber die Aufprägung sollte reichen :kapituliere:

    Dass es nicht immer eine "mitgibt" ist richtig, heißt aber nicht, dass es keine gibt. Meistens kann man sie als PDF downloaden.

    Bei Spiegeln dürfte das auch eher "nebensächlich" sein, da die ja nicht fahrzeugspezifisch sind. Bei einem ESD sieht das aber anders aus. Der muss ja für ein spezielles Fahrzeug abgenommen sein.



    Dazu gibt es ein lustiges video auf youtube wo sich ein "Spezialist" weigert, die ABE auf dem Handy durchzugucken, weil das ja viel zu mühselig ist und es eine "mitfühpflicht" geben würde. Defakto hat man sie ja dabei, nur halt digital :kapituliere:
    Von einer analogen Mitführpflicht habe ich und jeder den ich danach gefragt habe jedenfalls noch nie was gehört.

    Sehe ich auch so. Zumal "der Staat" D3 ja gerade vorantreiben will. Da würde ich es auch auf ein Verfahren ankommen lassen.


    Es gibt aber auch Aussagen von Polizisten, wenn eine ABE vorläge, wäre es ihre Sache anhand der bei denen vorliegenden Unterlagen zu prüfen, ob die E-Nummer auch für das geprüfte Fahrzeug erteilt wurde. Aber es gibt auch sogenannte "Fachleute" bei der Polizei, die gerne den Lauten machen. und auch, wenn sie Unrecht haben, hat man selbst die Lauferei und das Theater.


    Wie sind da eure Erfahrungen bei Kontrollen?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Aber es gibt auch sogenannte "Fachleute" bei der Polizei, die gerne den Lauten machen. und auch, wenn sie Unrecht haben, hat man selbst die Lauferei und das Theater.

    Eben diese sind das große Problem der Polizei. Es nicht genau wissen, authorität missbrauchen, nur weil man einem an den Karren pissen will.



    Wie sind da eure Erfahrungen bei Kontrollen?

    Da ich bisher nur eine Kontrolle hatte *klopfaufholz*, kann ich nicht viel berichten.
    Allg. Verkehrskontrolle (dachte ich wäre wegen Geschw. rausgezogen worden, da beliebte Messstelle), der Dienstgradhöchste an der Kontrollstelle wollte mich aber einfach nur rausziehen, weil er auch mal eine 950 SM hatte :lol:

    Er hat dann den BOS Auspuff gesehen und fragte, ob ich ne ABE habe. Als ich sie rausholen wollte sagte er "Ach ne lass stecken, ich weiß dass der zugelassen ist".

    Er hat noch den anderen Lenker bemerkt. Habe den der 690 Duke R in schwarz drauf, der ori ist aber silber, was er noch wusste.

    Hab ihm gesagt dass es ein originaler KTM Lenker ist (hat auch das Logo zwischen den Klemmen). Hat er nicht weiter nach gefragt. :amen:


    Musste nur noch meinen Schwarzen EU Aufkleber vom Kennzeichen ziehen und durfte weiter :prost:


    Es gibt also durchaus korrekte und freundliche Beamte die das alles etwas realistischer sehen.


    EDIT:
    Habe das Video gefunden. Ist in meinen Augen völliger Blödsinn

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    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ich habe mir mal den Gesetzestext ausführlich durchgelesen. Danach gibt es bei der EU-Zulassung nach $ 19 Abs. 3 Ziffer 2 STVZO wohl keine Mitführungspflicht nach Abs. 4, da hier nur die Nummern 1, 3 und 4 (also nicht 2) des Absatzes 3 angeführt sind:


    (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

    1.für diese Teile

    a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder

    b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

    und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

    2.für diese Teile

    a)eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

    b)eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857, 858), soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden,

    erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

    3.die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Absatz 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22a Absatz 1a, bestätigt worden ist oder

    4.für diese Teile

    a)die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

    b)der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

    c)die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Absatz 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

    (4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

    1.des Absatzes 3 Nummer 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und

    2.des Absatzes 3 Nummer 3 und 4 einen Nachweis nach einem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemachten Muster über die Erlaubnis, die Genehmigung oder das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus sowie den zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I, das Anhängerverzeichnis nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein nach § 4 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung mitzuführender oder aufzubewahrender Nachweis einen entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält; anstelle der zu beachtenden Beschränkungen oder Auflagen kann auch ein Vermerk enthalten sein, dass diese in einer mitzuführenden Erlaubnis, Genehmigung oder einem mitzuführenden Nachweis aufgeführt sind. Die Pflicht zur Mitteilung von Änderungen nach § 13 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bleibt unberührt.


    Aber das wissen maximal 1,12 Promille der eingesetzten Polizeibeamten! Kann man aber ggf. im Widerspruchsverfahren anführen. Also scheint es bei einer EG-Typengenehmigung keine Pflicht zu geben, diese mitzuführen. Ob das in der Praxis wirksam ist, ist sicher eine andere Sache.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • kannst dir ja den Gesetzesartikel aufs Handy speichern und im Fall des Falls dem Freundlichen unter die Nase halten. Vielleicht hilft das:denk:

    Du fährst so langsam, dass man dich nicht blitzen muss sondern malen kann.:sensationell:
    Fahre immer schneller, als der Sensenmann fliegen kann.:wheelie:

    Wie meinst du das, langsam fahren mit dem Motorrad?:driften:

  • den Abdruck oder die Ablichtung

    Ablichtung ist also explizit ERLAUBT

    Dann kommen meine ABEs fotografiert mit Dem Gesetzesverweis als kommentar aufs Handy :Daumen hoch:

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Ist ein ein digitales Foto eine Ablichtung im Sinne dieses Textes? oder geht es da um soetwas wie Fotokopien?

    Schliesslich gab es ja Smartphones wahrscheinlich noch gar nicht, als dieser Text verfasst wurde...

  • Ablichtung ist also explizit ERLAUBT

    Dann kommen meine ABEs fotografiert mit Dem Gesetzesverweis als kommentar aufs Handy :Daumen hoch:

    Das sehe ich auch so. Die Frage ist nur immer, ob der Beamte das auch weis.

    Ich werde mir mal den Gesetzestext unter die Sitzbank legen, mal sehen was dann für ein dummes Gesicht gemacht wird.............:grins:

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Es gibt also durchaus korrekte und freundliche Beamte die das alles etwas realistischer sehen.

    Auffallend sind aber die zum Teil deutlichen Unterschiede beim Verwarn-/Bußgeld. Der fehlende Reflektor liegt da zwischen 15 und 50 Euro! Das ist die blanke Willkür!!!!! Selbst bei abgefahrenen Reifen gibt es mal 75 und mal 90 Euro Bußgeld. Was daran korrekt ist, erschließt sich mir nicht.


    Im gezeigten Video liegen sie an der unteren Grenze, aber die Aussagen zum fehlenden Reflektor sind doch wohl nicht ernst gemeint?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Ich führe digital mit. Wüsste sonst gar nicht wohin mit dem ganzen Kram. Mikrofilm + Lupe ? :grins:
    Vor allem da der Mivv Auspuff zwar einen Db Killer hat, dieser aber aussieht, als hätte man ihn abgeschnitten.
    In der ABE ist ne tech. Zeichnung dabei, auf der zu sehen ist, dass der Einsatz wirklich nur ein kurzes Rohr ohne Boden und herausnehmbar ist.
    Könnte mir vorstellen, dass ohne diese Zeichnung der ein oder andere dazu neigt, Bike oder Auspuff sicher zu stellen weil er vermutet das der Auspuff manipuliert wurde.
    Zumal die Duke sowieso recht laut ist.
    Meistens macht einfach der Ton die Musik. Habe bisher trotz vieler Umbauten an meinen Bikes gute Erfahrungen gemacht und oft eben nicht für jeden Kleinkram Papiere dabei gehabt.
    Kritikpunkt: gefordertes Mindestprofil beim Zweirad und die Tatsache, dass es dafür gleich nen Punkt gibt...:kotz:
    Fahre aber auch selten die typischen Applause und hotspot Strecken.

  • Die Unterschiede beim Bußgeld gehen noch krasser, ich bekam Mal Post von der Staatsanwaltschaft wegen Kennzeichen Missbrauch. Mein Winkel war ca. 50 Grad. Laut Aussage des Polizisten kann sowas Mal locker 2000€ kosten, bei mir wurde das Verfahren eingestellt.

    Das grüne Herz der Erde wird langsam braun und karg. Die blauen nährend Meere schreien laut Verrat. Quälend graue Luft, alles andere als Rein. Dort wo Wasser ist, da sollte es nicht sein. Alle müssen alles haben, derer Geister Gift. Und ein Clown sitzt ganz oben, der Entscheidung trifft.

  • In einem anderen Achtung Kontrolle video wurd jemand stillgelegt, weil die polizisten dachten der DB Killer sei modifiziert, weil man noch "Sägespuren" sah. Er soll angebich gekürzt worden sein.

    Was denken die denn wie diese Teile produziert werden? Die kann man nicht einfach iwo in der perfekten form ausgraben?! Das problem ist, dass diese leute sich dann so im recht sehen, dass diskutieren einfach keine Lösung bietet... und wenn man kommt mit "ich bin ingenieur und sage Ihnen, das ist richtig so" artet das in schwanzvergleich aus...

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Die Unterschiede beim Bußgeld gehen noch krasser, ich bekam Mal Post von der Staatsanwaltschaft wegen Kennzeichen Missbrauch. Mein Winkel war ca. 50 Grad. Laut Aussage des Polizisten kann sowas Mal locker 2000€ kosten, bei mir wurde das Verfahren eingestellt.

    :polizei:Das eine ist aber ne Owi, das andere ist ne Straftat... hat nix mit "noch krasserem Bußgeld" zu tun :zwinker:

    Grüße
    André :wheelie:

  • :polizei:Das eine ist aber ne Owi, das andere ist ne Straftat... hat nix mit "noch krasserem Bußgeld" zu tun :zwinker:

    Genau. Is ne ganz andere Hausnummer, wenn mit Vorsatz das Kennzeichen z.B. in der mitte gebogen wurde.
    "§ 22 StVG:

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht ...

    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

  • Bin ich wohl doch ein Outlaw, muss ich mir jetzt eine Harley kaufen?

    Das grüne Herz der Erde wird langsam braun und karg. Die blauen nährend Meere schreien laut Verrat. Quälend graue Luft, alles andere als Rein. Dort wo Wasser ist, da sollte es nicht sein. Alle müssen alles haben, derer Geister Gift. Und ein Clown sitzt ganz oben, der Entscheidung trifft.

  • :polizei:Das eine ist aber ne Owi, das andere ist ne Straftat... hat nix mit "noch krasserem Bußgeld" zu tun :zwinker:

    Stimmt, da geht es nach Tagessätzen und deren Höhe bemisst sich am Einkommen.


    Nur, ob eingestellt wird oder nicht, ist auch so eine Sache, an welchen Staatsanwalt/Richter man gelangt.

    Bin ich wohl doch ein Outlaw, muss ich mir jetzt eine Harley kaufen?

    Bist du Arzt oder Rechtsanwalt...............:grins:


    Gibt es andere Erfahrungen bei Kontrollen? Die fernseh- Videoberichte bei Yout... dazu sind zum Teil ja erschreckend und zeigen zum Teil eine unvertretbare Arroganz der Kontrolleure.


    Ich werde mir für solche Fälle auch eine digitale Nachweisung anlegen und den Gesetzestext, wie schon geschrieben ebenfalls speichern und/oder als Ablichtung unter die Sitzbank klemmen.


    Wer weis schon, eventuell fragen sie noch nach den PP-Brücken, die bei der SE ja auch Serie sind? Aber erkläre das mal einem ignoranten Polizeibeamten.


    Btw, sind hier eigentlich auch Polizeibeamte im Forum? Was sagen die dazu?

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?