So einfach ist das nicht. Wenn man sich z.B. Windows Lizenzen anschaut, dann merkt man, dass genau das, was OP hier vorschlägt, möglich ist. Die EU hat entschieden, dass sowohl Volumenlizenzen (die in diesem Fall keine Anwendung finden, aber den Punkt verstärken), als auch OEM Lizenzen (die an ein einzelnes Gerät gebunden sind) übertragbar sind, solange der Erschöpfungsgrundstz eingehalten wird, d.h. dafür sorge getragen wird, dass die Lizenz auf dem ursprünglichen Gerät so außer Kraft gesetzt wird, dass sie nicht mehr genutzt werden kann und keine Vervielfältigung der Lizenz stattfinden kann.
Aber viel Spaß dabei das bei KTM durchsetzen...
Es wurde aber weder eine Lizenz noch Software gekauft. Sondern nur die Nutzung von Software an einem definierten Motorrad freigegeben.