Quickshifter übertragen

  • Hallo, ich besitze eine 790er ADV mit originalen KTM Quickshifter und habe mir jetzt einen 890er ADV Bj.23 gegönnt (also noch gleiches Design wie die 790er). Weiß jemand ob mein Händler den QS übertragen kann?

    Soll ja nur eine Software inkl. Lizenscode von KTM sein wenn ich richtig informiert bin. Der Ganggeber ist ja immer schon vorhanden. :denk:

  • Lizenzcode glaube ich sogar nicht.

    Warscheinlich nur freischalten im Software

  • Übertragen kann man auch so verstehen, daß es an dem einen Bike deaktiviert wird und am anderen aktiviert. Für mich auch nicht so abwegig. Aber auch mir ist klar das es nicht geht. Es soll ja auch schon Hersteller geben, denen für eine Funktion eine monatliche Miete vorschwebt.

  • Kenne einen Fall, bei dem der Mechaniker die Freischaltung vom tech pack beim (Neu) Kauf einfach for free gemacht hat, nach ein bisschen belabern


    So spendabel sind aber wohl die wenigsten 😅

  • Kenne einen Fall, bei dem der Mechaniker die Freischaltung vom tech pack beim (Neu) Kauf einfach for free gemacht hat, nach ein bisschen belabern


    So spendabel sind aber wohl die wenigsten 😅

    Sein Chef wird sich gefreut haben (wenn er nichts davon wusste), er hat die Rechnung von KTM dann bekommen.

  • Mein Händler hat das Rallyepack auch unter der Hand frei geschaltet, also nix offizielle Rechnung.

    War dadurch natürlich super günstig.

    Also das KTM Werk dürfte das nicht mitbekommen, bzw. abgleichen ob das offiziell in Rechnung gestellt wurde.

    KTM ER-600 LC 4 Bj.1989

    KTM EX-C 200 Bj.2009

    KTM Duke 690 Bj. 2015
    KTM 1290 Superduke R SE Bj.2016

    BMW R1150 GS Bj.2001

    KTM Enduro 690 Bj. 2020

    KTM EXC 500 Six Days 2021

    KTM SMR 990 Bj. 2010

    KTM 890 Adventure R 2023

  • Also das KTM Werk dürfte das nicht mitbekommen, bzw. abgleichen ob das offiziell in Rechnung gestellt wurde

    Also im Automobilbau ist es sehr wohl so, dass der Hersteller alles mitbekommt, was die Werkstatt macht. Selbst eine Info lesen zu einem bestimmten Fahrzeug wird aufgezeichnet und ist für jeden Mitarbeiter eines Herdtellers bei entsprechender Freigabe einsehbar Der OEM will doch an den Updates (Tech Pack) verdienen . Da bleibt ihm nichts übrig als alles aufzuzeichnen und die Kosten mit dem entsprechenden Händler abzurechnen. Dem OEM ist dabei auch egal, ob der Händler Geld vom Kunden genommen hat, oder eben nicht. So ist das.

    Bei desem Beitrag handelt es sich um ein linksrheinisches Qualitätsposting. :grins:

  • Mein Händler hat das Rallyepack auch unter der Hand frei geschaltet, also nix offizielle Rechnung.

    War dadurch natürlich super günstig.

    Also das KTM Werk dürfte das nicht mitbekommen, bzw. abgleichen ob das offiziell in Rechnung gestellt wurde.

    Er hat du maximal den Preis weitergegeben, den er bei KTM dafür zahlt, oder er hat dir einfach was geschenkt.


    Beim Auswählen einer Softwareerweiterung muss der KTM Tester online sein.

    War das Paket noch nie für das Motorrad bezahlt, bezahlt es der freischaltende Händler.


    Was er dann nicht verrechnet, obliegt seinem unternehmerischen Risiko.

  • Also viel hier gibt es nun Viele Meinungen. Manche gehen davon aus ich würde am Ende 2 Quickshifter zu Preis von einem anpeilen. Ich wollte aber nur eine bereits Bezahlte Lizenz von einer Maschine auf die andere übertragen um dem Händler nur den Arbeitsaufwand bezahlen zu müssen. Ich werde mal meine Händler fragen wie er das sieht.

  • Geht nicht. Das ist Fahrzeuggebunden.


    Hier unterscheidet sich die Kfz. Welt von anderen mobilen Devices.


    Du verkaufst das Fzg. schließlich auch mit der Erweiterung.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • So einfach ist das nicht. Wenn man sich z.B. Windows Lizenzen anschaut, dann merkt man, dass genau das, was OP hier vorschlägt, möglich ist. Die EU hat entschieden, dass sowohl Volumenlizenzen (die in diesem Fall keine Anwendung finden, aber den Punkt verstärken), als auch OEM Lizenzen (die an ein einzelnes Gerät gebunden sind) übertragbar sind, solange der Erschöpfungsgrundstz eingehalten wird, d.h. dafür sorge getragen wird, dass die Lizenz auf dem ursprünglichen Gerät so außer Kraft gesetzt wird, dass sie nicht mehr genutzt werden kann und keine Vervielfältigung der Lizenz stattfinden kann.

    Aber viel Spaß dabei das bei KTM durchsetzen...

  • Wenn man das grundsätzlich zugunsten des Klägers beurteilen würde, wären dem Handel mit gebrauchten Lizenzen (QS+, techpack, etc.) ja Tür und Tor geöffnet.

  • Bei der Höhe des Streitwert geht das auch der abgefuckteste Anwalt nicht an.

    Der Eigentümer kann die Softwareerweiterung von sich aus auch nicht löschen.

    Er kann sie nicht herausoperieren und damit handeln.

    Das wird mit Freischaltung integraler Bestandteil des Fahrzeugs.


    Beispiel: Bei Tesla gab es bei einigen Fahrzeugen eine Free Charge Lifetime Option am Tesla Supercharger.


    Nicht herausnehmbar, nicht handelbar, ans Fahrzeug gebunden.

    Der Streitwert ist hier ungleich höher.

    Und hat einer von den Tesla Jüngern hier einen Rechtsstreit gegen die Windmühle geführt?

    Meines Wissens nicht.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke: