Fahren im Winter

  • Es gab Reifen mit M+S Zulassung, gibt aber wohl keine mit dem inzwischen vorgeschriebenen Alpine-Symbol.

    Ich wünsche euch allzeit eine gute und sichere Fahrt, Grüße, Bernie. :wheelie:

  • M+S is in Deutschland nur noch relevant damit du Stollenreifen, die nicht der Höchstgeschwindigkeit des Motorrads entsprechen, in Verbindung mit einem Geschwindigkeitsaufkleber im Cockpit legal fahren darfst.

    Winterreifen mit extra viel Silika bewirbt zum Beispiel Anlas.

  • Ja, und bei den Straßenverhältnissen von den Fotos vom Riedbergpass ist es auch legal, mit Sommerreifen zu fahren.

    Winterreifenpflicht gibt es nur bei winterlichen Straßenverhältnissen.

  • Hat jemand n Tipp für'n Skiträger :grins:. Heute am Riedbergpass

    Skiträger für Ski für dich zum Skifahren?

    Vor 30 Jahren hatte ich paar mal das Snowboard quer hinten drauf. War aber bis zur Gondel kein Schnee/Eis auf der Strasse.

    Erst oben auf dem Berg.

    2011-2013 Nord/Südamerika-Australien-Asien-Europa:

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  • Ja, und bei den Straßenverhältnissen von den Fotos vom Riedbergpass ist es auch legal, mit Sommerreifen zu fahren.

    Winterreifenpflicht gibt es nur bei winterlichen Straßenverhältnissen.

    Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt im Winter muss man immer aufpassen ob es nicht glatt ist. Bei der Auffahrt liegen nicht alle Kurven so schön Nebelfrei in der Sonne, da täuschen die Bilder von oben etwas.

  • Bezüglich Dimensionen hab ich nur den Anlas Winter Grip Plus gefunden, welcher passen würde - ich hab aber nur Interesse halber gesucht, das Bedürfnis da tätig zu werden hatte ich noch nie und ich kann mir nicht vorstellen, daß sich das ändert.


    Mich würde aber auch interessieren ob hier wirklich Jemand schon mal Winterreifen beim Motorrad augezogen hat.

    Gruß Roland :winke:

  • Zum Anlas gab's 2017 einen Test von Motorrad. Ich hab bisher den Pirelli STR, Dunlop Raid und Meridian, Heidenau scout (aktuell) und den Endurotrail+ im Winter gefahren (bei den Reifen früher weiß ich die Bezeichnung nicht mehr). Die ersten drei sind am besten. Der Heidenau is auch gut, braucht aber etwas warmfahren. Der Mitas braucht auch warmfahren und hat für die meist nassen Straßen zu wenig Silikaanteil ( mit Vorsicht zu genießen).

    Prinzipiell hat das fahren im Winter etwas sehr Spezielles und Entschleunigendes. Man liest die Straße viel aufmerksamer und entwickelt ein Auge dafür was aktuell möglich ist. Gerade bei dunklen Ecken im Wald ist immer Vorsicht geboten. Bei unklarem Gripniveau wird auch mal die nächste Parkbucht angesteuert um die Straße zu prüfen und im Zweifelsfall kehrt zu machen. Auch bei trockenen Verhältnissen werden wegen Salz und Dreck auf der Fahrbahn natürlich weniger Schräglagen erreicht. Auch wenn man sich das vielleicht schwer vorstellen kann, kann das fahren im Winter, passende Kleidung vorausgesetzt, extrem viel Spaß machen und auch "sicher" sein.

    P.s. Bei Eis und Schnee bleibt die Kiste in der Garage. Sowas geht nur mit Spikes oder Crossreifen auf'm Feldweg bei nicht festgefahrer Schneedecke.

    Einmal editiert, zuletzt von HD666 ()

  • Mich würde aber auch interessieren ob hier wirklich Jemand schon mal Winterreifen beim Motorrad augezogen hat.

    Ja, den K60 M+S SILICA aus deinem Link oben als 130er auf der XT660Z.


    IM Vergleich ist ein M+S nur ein Stollenreifen mit mehr Profil als ein reiner Strassenreifen.

    Der K60 M+S SILICA war schon "fahrlässig" gut bei kritischen Situationen.


    Warum "fahrlässig"?

    Weil er einem leicht den Eindruck gab man könnte fahren wie auf unkritischem Untergrund.

    Erwischt man damit mal einen rutschigen Schattenflecken geradeaus merkt man nicht dass man sich mit einem M+S wahrscheinlich abgelegt hätte.


    ABER, Schräglage auf Eis geht nur mit Spikes, mit einem 200+kg Mopped aber auch nicht wie im Speedway.


    Kurz, Moppedfahren im Strassenverkehr heisst bremsen können, alles andere ist Glück.

    Daher muss man innerhalb Sichtweite anhalten können, Sichtweite heisst da aber nur soweit meine Augen den Teer als "eisfrei" identifizieren können.


    So eine Sonntagsnachmittagsfahrt wenn am Tag schön über 0° ist aber in der Nacht darunter war, muss man eben aufpassen auf die nassen Stellen vom Schmelzwasser die immer noch gefroren sein können.

    Aber Spass macht es trotzdem, nur die gelbe Warnmeldung im Display unter 4° bei der Adventure ist lässtig, das weiss ich ja sowieso schon.


    Meine erste Ausfahrt mit dem Mopped zum Gurnigel, 08.April 2023, erst 66km auf dem Tacho.


    20230408_134325.jpg

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    Einmal editiert, zuletzt von sushi2831 ()

  • Gibt keine Winterreifen Pflicht für einspurige Kraftfahrzeuge, nicht in Deutschland und nicht in der EU :Kürbis:

    KTM Adventure 790 R, KTM 690 Enduro R, Moto Guzzi V50, Aprilia RSV 1000 RR, Suzuki GSX 750 AE, Ducati Pantah 500, Yamaha SR 535 Miles Motors, Honda SLR 650, Honda MB 500, Vespa 50 N Speciale

  • Eine Winterreifenplicht für Moppeds kann es nie geben, Einspurfahrzeuge fallen um wenn die Haftung versagt, Mehrspurfahrzeuge gleiten dahin bis es kracht.


    Auf Eis funktionieren bei einem Einspurfahrzeug nur Spikes und Ketten zuverlässig.

    Auf festem Schnee funktionieren Ketten zuverlässig, Spikes nur illegal lange.

    Lockerer ungespurter Schnee geht mit Ketten und MX-Stollen einigermassen.

    Spikes und Ketten gehen aber nicht gut auf Teer.


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  • Eine Winterreifenplicht für Moppeds kann es nie geben, Einspurfahrzeuge fallen um wenn die Haftung versagt, Mehrspurfahrzeuge gleiten dahin bis es kracht.

    Falsch ! Von 2006 - 2017

    Die „situative Winterreifenpflicht“ wurde 2006 eingeführt. Sie galt für alle Kraftfahrzeuge – und damit auch für Motorräder

    KTM Adventure 790 R, KTM 690 Enduro R, Moto Guzzi V50, Aprilia RSV 1000 RR, Suzuki GSX 750 AE, Ducati Pantah 500, Yamaha SR 535 Miles Motors, Honda SLR 650, Honda MB 500, Vespa 50 N Speciale

  • Falsch

    Da wo ich wohne gibt es auch für Autos keine Pflicht, bei Schnee und Eis darf man nur keinen Unfall bauen.


    Was ich oben schrieb bezieht sich auf die Physik.

    Kein Moppedreifen kann sicher im Winter gefahren werden, ausser er enthällt Metall im Profil.

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  • §2 Abs. 3a StVO


    3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für

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    2. einspurige Kraftfahrzeuge

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