Rahmenmanipulation - Kaufrückabwicklung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe mir bereits viele Beiträge in diesem Forum durchgelesen.

    Daher meine Bitte: Ich freue mich über konstruktive Antworten, die sich auf meine Fragen beziehen – Belehrungen brauche ich nicht.


    Vorab: Mir ist bewusst, dass ich beim Kauf zu emotional war. Daraus habe ich meine Lehre gezogen.


    Nun zum eigentlichen Problem:


    Ich habe mir privat eine EXC 530 gekauft. Der Verkäufer wirkte sehr nett, der Preis war in Ordnung und beim Kauf machte alles einen guten Eindruck. Gekauft habe ich die Maschine im Spätsommer 2024. Kurz danach kam allerdings das Leben dazwischen – viel Stress, wenig Zeit – und das Motorrad stand größtenteils ungenutzt herum.


    Im Frühjahr 2025 bin ich dann die ersten Kilometer gefahren und wollte den ersten Service durchführen. Dabei fiel mir relativ schnell auf, dass etwas nicht stimmt.


    Beim Messen des Ventilspiels stellte ich fest, dass das Auslassspiel etwas zu groß ist. Nichts Dramatisches, also wollte ich die Nockenwelle ausbauen, um an die Shims zu kommen. Allerdings passte meine normale Ratsche aufgrund der geringen Bauhöhe nicht auf die Mutter. Ich habe mir daher behelfsmäßig eine alte Stecknuss gekürzt.


    Die rechte Schraube ließ sich dann mit gekürzter Nuss problemlos entfernen, die linke jedoch nicht – sie kollidiert mit der Tankarretierung, die aber eigentlich garnicht da sein dürfte (siehe Bilder) In diesem Moment wurde ich stutzig.


    Beim weiteren Zerlegen fiel mir dann auf, dass die Rahmennummer offensichtlich nachträglich aufgeschweißt wurde. Das ist mir beim Kauf nicht aufgefallen, da ich lediglich überprüft habe, ob die Nummer mit den Papieren übereinstimmt (siehe Bild).


    Zusätzlich ist der Übergang vom Krümmer zum Endtopf undicht. Der Krümmer selbst weist eine deutliche Delle auf, offenbar damit er am Federbein vorbeipasst. Leider habe ich davon aktuell kein Bild auf dem Handy.


    Damals (Mitte Mai 25) habe ich den Verkäufer mit genau diesen Punkten konfrontiert. Er beteuerte, von all dem nichts gewusst zu haben – obwohl sich das Motorrad rund neun Jahre in seinem Besitz befand.


    Inzwischen ist fast ein weiteres Jahr vergangen, diesmal möchte ich die Sache jedoch konsequent angehen.


    Am liebsten würde ich den Kauf rückgängig machen.


    Daher meine zwei Fragen an euch:


    1. Seht ihr die Situation ähnlich kritisch wie ich? Kann man hier davon ausgehen, dass ich beim Verkauf über den Tisch gezogen wurde?
    2. Wie gehe ich am besten vor, um eine Rückabwicklung des Kaufs anzustreben, obwohl der Kauf nun über ein Jahr zurückliegt?


    Vielen Dank im Voraus für eure sachlichen und hilfreichen Antworten.


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  • Du brauchst einen Gutachter. einen Rechtsanwalt und eine normale Schriftgröße.

    Respekt für Frauen und Mädchen.

    Nicht jeder, der sich gestern vor Wissen nur so brüstete, ist heute noch von Gestern.


    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding.

  • Ich sehe erstmal nichts was auf deine Vermutung hindeutet. Fragen:


    - Was steht im Kaufvertrag (Wortlaut zur Gewährleistung, Rückgabe etc.)


    - Wird/ist das Motorrad angemeldet?


    - Wann war die letzte TÜV-Abnahme?

  • Der Preis würde mich hier auch interessieren.

    Ich muss aber ehrlicherweise sagen: Aus dem Grund hier, also dem was du beschreibst, verkaufe ich altes Material NUR noch als "Bastlerfahrzeug, Teileträger, nicht fahrbereit", auch wenn der Zustand TOP ist. Wenn nicht, dann wird das Fahrzeug so beschrieben wie es ist.
    Wenn irgendwelche Schlaumeier bei einem Privatkauf dann mit "Gewährleistung, Rückgabe" kommen, können sie grad wieder nach Hause gehen.

    Rückgabe bei Privatkauf ... :kapituliere:Dafür gibts Händler.


    Die 530 ist zwischen 15 und 18 Jahren alt und ein Sportmodell!
    Woher soll man als Verkäufer wissen, was irgendwelche Knilche früher mal mit dem Fahrzeug getrieben haben, selbst wenn man es schon lang im Besitz hat? Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer so ein Motorrad mal vergewaltigt hat, ist eben generell hoch, weswegen viele sowas nur neu kaufen.

    Das hilft dir zwar jetzt konkret nicht weiter, aber joa ...

  • Du wirst dem Verkäufer einen arglistig verschwiegenen Mangeln nachweisen müssen.

    Dazu gehört nachzuweisen, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste.


    Nachdem du die Frage ins Forum gestellt hast nehme ich nicht an, dass du selbst Anwalt bist.

    Oder dein bester Freund arbeitsloser Anwalt ist und das für dich günstig übernehmen würde.


    In den beiden Fällen hätte ich gesagt: "probiere es".


    So würde ich sagen: "verbuche es als Lehrgeld".



    PS: Auch pauschale Aussagen wie "Bastlerfahrzeug" und Co schützen bei arglistiger Täuschung nicht. Dazu muss sie aber auch erstmal vorliegen und beweisbar sein.

  • PS: Auch pauschale Aussagen wie "Bastlerfahrzeug" und Co schützen bei arglistiger Täuschung nicht. Dazu muss sie aber auch erstmal vorliegen und beweisbar sein.

    Ja. Kann man dann gerne versuchen, aber das läuft zu 99% ins Leere. Wenn ein Fahrzeug als "Teileträger" und "nicht fahrbereit" verkauft wird und mit "keine Angaben" zu irgendwas. Was willst dann machen?
    Die Antwort kann ich dir sagen ...

    Gefühlt hat sich An-/Verkauf die letzten Jahre MASSIV geändert. Hin von Eigenverantwortlichkeit zu "hätte gerne Vollkasko von Privat, weil mir die Händler zu teuer sind". (Hier nehme ich den Fall des TE jetzt mal aus.)
    Das verdirbt wirklich die Laune und treibt einen zu solchen Maßnahmen wie zuvor beschrieben.

    Als Käufer gehe ich mittlerweile immer davon aus, dass das was ich kaufe kompletter Kernschrott ist und erst mal eine Revision ansteht, vor allem wenns älter ist.


    An Stelle des TE würde ich zuerst mal ganz normal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Vielleicht kommt er dir preislich im Nachhinein entgegen.

  • Ihr habt aber schon gesehen und gelesen: Fgst-Nummer ist aufgeschweißt! Ist das noch Betrug oder schon eine Straftat?

    Also, ich hab ja Rechtsschutz und wüsste, was in diesem Fall mein erstes Telefonat wäre.

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Rahmentausch ist per se nicht illegal, sonst wäre ja ein Unfallmotorrad direkt ein Fall für die Halde. Wenn es während der Zeit im Besitz des VK passiert ist, muss er es natürlich angeben.
    Naja. Außer er verkauft das Teil als Teileträger (= einen Haufen Teile). ;)

    Das Teil wird irgendwo den Hang runtergeflogen sein - Sportgerät.
    (Ja. Rahmenkopf. "Schweißen nicht erlaubt" (außer vom Fachmann).)


    Aber weis jetzt mal nach, dass das der Verkäufer und nicht der Vorvorvorvorbesitzer war.

    Da kommt höchstwahrscheinlich nichts dabei raus.

  • An Stelle des TE würde ich zuerst mal ganz normal mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Vielleicht kommt er dir preislich im Nachhinein entgegen.

    :lautlach:Na klar, der Verkäufer bringt bestimmt noch ein Stück Torte zum Kaffee mit. Der Drops ist gelutscht ... nach der vergangenen Zeit.

  • Rahmentausch ist per se nicht illegal, sonst wäre ja ein Unfallmotorrad direkt ein Fall für die Halde.

    aber der neue Rahmen hat dann doch eine neue, eigene Rahmennummer. Oder nicht? Hatte ich ehrlich gesagt noch nicht.

    Sonst könnte man ja - wie hier - irgendeinen anderen Rahmen nehmen....

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • :lautlach: Na klar, der Verkäufer bringt bestimmt noch ein Stück Torte zum Kaffe mit. Der Drops ist gerutscht ... nach der vergangenen Zeit.

    Warum? Laienkäufer bekommen ja auch oft erst bei der nächsten HU gesagt, dass sie eine krumme Unfallkarre gekauft haben.

    Ich würde auf jeden Fall meinen Rechtsschutz befragen......

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Der sandgestrahlte und neu in Orange beschichtete Rahmen ist keine Straftat. :nein:

    :rolleyes: Hast du gelesen was ich schrieb? UMGESCHWEIßTE Rahmennummer.


    Das neu beschichten keine Straftat ist, ist mir schon klar.

    Too old to die young

    KTM 950SM(R) ´06

    Ducati Multistrada 1200 ´12

  • Streitet euch doch nicht.
    Letztlich ist es egal.


    Der TE hat das Motorrad da stehen.
    Der VK wird alles abstreiten. er könnte sogar in die Offensive gehen und behaupten, dass du derjenige warst, der den Rahmen umgebaut hat und nun versuchst, ihm das in die Schuhe zu schieben, um Profit zu machen.
    Die Nummer mit "Gutachten" wird sich über Jahre (!) hin ziehen, selbst wenn der Gutachter feststellt, dass was nicht mit rechten Dingen zugeht. Das kenne ich aus dem Bekanntenkreis. Kannste ziemlich vergessen.


    Die Rechtschutz kann man sicher einschalten, kostet ja erst mal nichts. Aber erwarten würde ich mir davon nichts.
    Fährt das Ding sonst gut?

  • 1. würde ich mal den kaufvertrag raussuchen und prüfen was ich gekauft habe. (unfallfahrzeug, sportgerät, teileträger, top in schuss, ....)

    2. ist es eine straftat in deutschland und österreich einfach das schild mit der fahrgestellnummer auf einen anderen rahmen zu schweißen

    3. wenn dich eine eventuell vorhandene rechtsschutz unterstützt und deinen streitfall finanziert, kann es leicht passieren das der verdacht auf diebstahl fällt und dann das motorrad konfisziert wird (töff geklaut, andere rahmennummer mit vorhandenem brief raufgeschweisst und dann verkauft)


    meine vorgehensweise wäre das ganze unter lehrgeld zu verbuchen und demjenigen der das gemacht hat 9 1/2 wochen dünnschiss wünschen.

    wer wurde noch nie bei einem kauf (egal ob privat oder händler) gelinkt...

    wenn du den kaufpreis mit teileverkauf reinbekommst wäre meine idee schlachten. motor zusammenbauen, video machen wie er läuft. danach zerlegen und motor, auspuff, felgen, fahrwerk, anbauteile in kleinanzeigen inserieren.

  • 3. wenn dich eine eventuell vorhandene rechtsschutz unterstützt und deinen streitfall finanziert, kann es leicht passieren das der verdacht auf diebstahl fällt und dann das motorrad konfisziert wird (töff geklaut, andere rahmennummer mit vorhandenem brief raufgeschweisst und dann verkauft)

    Guter Tip! Daran hatte ich noch gar nicht gedacht. Kann tatsächlich schnell passieren. Im Fall von "Hehlerware" ist das Moped weg, du bekommst gar nichts und bleibst auf 100% der Summe sitzen! Ohne Moped.


    meine vorgehensweise wäre das ganze unter lehrgeld zu verbuchen und demjenigen der das gemacht hat 9 1/2 wochen dünnschiss wünschen.

    wer wurde noch nie bei einem kauf (egal ob privat oder händler) gelinkt...

    wenn du den kaufpreis mit teileverkauf reinbekommst wäre meine idee schlachten. motor zusammenbauen, video machen wie er läuft. danach zerlegen und motor, auspuff, felgen, fahrwerk, anbauteile in kleinanzeigen inserieren.

    Joa. Wenn ein schlechtes Gefühl mitfährt, ist die Reißleine zu ziehen sicherlich die beste Option.

  • Ich würde auf jeden Fall meinen Rechtsschutz befragen......

    Für die eigene Beruhigung ist das immer gut, doch für weitere Schritte nützt das aber nichts. Und vom Streitwert her gesehen ... viel zu gering, die Kosten des gesamten Rechtsbeistand wären höher.