Hallo Juristen und Techniker !
Ich hab' heute mal meinen Händler zum Thema Übersetzungen befragt. Er kam mit der für mich verblüffenden
Aussage rüber, dass bei der 690er weder im Brief, noch im Schein und auch nicht in der EG Konfomitätsbescheinigung
ein Übersetzungsverhältnis oder Zähneanzahl des Ritzels oder des Kettenrades genannt sei. Daher könne man
problemlos fahren was man wolle.
Auch formal sagt er !!
Es steht zwar dort wirklich nichts drin aber das hört sich für mich ein bischen zu "idyllisch" und sehr sehr "undeutsch" an !!
Hat jemand 'ne "juristisch belastbare" Idee dazu ?
Grüße
950