formales zu Übersetzungen

  • Hallo Juristen und Techniker !


    Ich hab' heute mal meinen Händler zum Thema Übersetzungen befragt. Er kam mit der für mich verblüffenden
    Aussage rüber, dass bei der 690er weder im Brief, noch im Schein und auch nicht in der EG Konfomitätsbescheinigung
    ein Übersetzungsverhältnis oder Zähneanzahl des Ritzels oder des Kettenrades genannt sei. Daher könne man
    problemlos fahren was man wolle.


    Auch formal sagt er !!


    Es steht zwar dort wirklich nichts drin aber das hört sich für mich ein bischen zu "idyllisch" und sehr sehr "undeutsch" an !!


    Hat jemand 'ne "juristisch belastbare" Idee dazu ?


    Grüße
    950

  • Solche Daten stehen üblicherweise nur in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Die hat nur der Hersteller und die Prüforganisation, die sie erstellt hat. In den Zulassungsbescheinigungen stehen nur ein paar Sachen aus dem COC-Papier. Auch im COC (Certificate of Conformity) ist aber nicht der vollständige Datensatz für das Fahrzeug enthalten.


    Die Übersetzung ist für das Messen des Geräuschs und der Abgaswerte relevant und darf daher nicht geändert werden. Es ist aber eine Toleranz von 8 % zulässig. Bei größeren Änderungen muss ein neues Geräusch- und Abgasgutachten erstellt werden.

  • Thanks !


    Hm, müsste ich also das vollständige COC besorgen lassen und da mal reinschaun' ?


    Und das die Übersetzungsänderung abgasrelevant ist leuchtet mir nich' so ganz ein.


    Zunächst besteht da ja nur zwischen Drehzahl und Abgas ein d i r e k t er Zusammenhang ! Und die Abgasmessungen werden ja auch wohl im Stand durchgeführt und nicht in einem "Fahrzyklus" oder mit einer bestimmten Geschwindigkeit in einem vorgegebenen Gang !?


    Grüße
    950

  • Zitat

    Original von 950
    Und die Abgasmessungen werden ja auch wohl im Stand durchgeführt und nicht in einem "Fahrzyklus" oder mit einer bestimmten Geschwindigkeit in einem vorgegebenen Gang !?


    Oder vielleicht doch!!!!!! :staun:
    Die zulassungsrelevante Abgasmessng (mehrere Messzyklen bei verschiedenen Geschwindigkeiten) und die wiederkehrende Abgasuntersuchung (AU) sind zwei völlig verschiedene Dinge.

    DUKE2-03
    SD-R-08

  • Zitat

    Original von HIGH-FLOW


    Oder vielleicht doch!!!!!! :staun:
    Die zulassungsrelevante Abgasmessng (mehrere Messzyklen bei verschiedenen Geschwindigkeiten) und die wiederkehrende Abgasuntersuchung (AU) sind zwei völlig verschiedene Dinge.



    kenn mich da auch ned so aus; aber ist das nicht nur um den motor bei last messen zu können? bzw um irwelche kettengeräusche, rattern oder sonstiges herauszufinden, oder nicht?
    und da ändert sich doch nichts wenn man ein anderes ritzel einsetzt, sofern die kettenlänge angepasst wird (wenn nötig, hab kein 15er ^^ darf ja noch ned ma fahren... erst in 1 monat 14 tagen -.-)