Garantiefall

  • Ich habe beim Ölwechsel an meiner KTM 690 Prestige eine erschreckende Entdeckung gemacht – ein kaputtes Zahnrad. Es war mehr ein Zufallsfund, da es blieb stecken in der Ölwanne hinter dem Sieb an der linken Seite. Ich habe nach dem Ölablassen den Finger in diese Öffnung gesteckt um zu prüfen ob irgendwelche Abrieb dort geblieben ist und dabei dieses Zahnradstück angetastet. Nach diesem Schreck habe ich mein Motorrad zum KTM Händler gebracht um den Schaden zu bewerten. Dort haben das Motor zerlegt, sich angeschaut und mir später mitgeteilt dass kein Fehler festgestellt werden konnte. Die Erklärung für mein Fund war, dass das Bruchstück stammt von Ölpumpeantrieb und ist wahrscheinlich bei der Montage kaputtgegangen und anschlieslich drinn vergessen. Den nächste Schock kam dann als mir gesagt wurde dass wegen meines Eingriffs ins Motorrad ist die Garantie Erlischt und ich darf gleich auch die Kosten für diese Zerlegung Übernehmen.
    Ich denke dieser Pfusch von KTM ist schon schlimm genug aber die folgende Reaktion setzt noch eine Krone drauf. Zu mindest bin ich davon tiefst enttäuscht und finde es verdient auch eine öffentliche Kritik.

  • Das kaputte Zahnrad verdient natürlich Kritik.


    Aber zur Garantie kannst du dir selber den Schuh anziehen.
    Nicht umsonst sollst du die Wartungen beim Vertragshändler durchführen lassen.

  • Also zum Garantieverlust kann ich nur soviel sagen , man zieht den Aufkleber am Tank erst ab wenn man die Garantie und Servicebestimmungen auch gelesen hat ! :ja:


    Da steht eindeutig drin das man die ersten 2 Jahre eben keinen Ölwechsel selbst macht ! :nein:

  • Nach meiner Auffassung darf mir der Hersteller nicht vorschreiben wo ich die Wartungsarbeiten durchführen soll. Er ist zu der Garantie von Gesetz verpflichtet, und dort steht nicht dass er sich dabei irgendwelche Bedingungen stellen darf. Er kann nur die Reklamation im Einzelfall ablehnen, wenn der Schaden zum Beispiel durch nicht ordnungsgemäss durchgeführte Wartung entstanden ist, aber nicht die Garantie als solche für erlöschen erklären. So haben mir das auch in Verbraucherzentrale bestätigt.

  • Er kann nur die Reklamation im Einzelfall ablehnen, wenn der Schaden zum Beispiel durch nicht ordnungsgemäss durchgeführte Wartung entstanden ist


    Hast du die vorhergehenden Wartungen ordnungsgemäss beim Händler machen lassen ?

  • Wieder mal eine Verwechselung von Garantie und Gewährleistung. :nein:


    Die Gewährleistung ist das gesetzliche und da darf der Hersteller keine Bedingungen dran knüpfen.


    Die Garantie ist freiwillig und hat nichts mit dem Gesetzt zu tun. Der Hersteller kann seine Garantiebestimmungen selbst bestimmen auch wo der Service zu machen ist.


    Die Garantie ist wohl durch den Selbsteingriff pfutsch.


    Die Gewährleistung ist wohl zu erbringen, da der Fehler schon bei der Übergabe da war.


    Nun ist es schwer den Fehler nach zu weisen, da du einen Eingriff selbst erledigst hast.


    Der Händler muss im ersten Jahr dir beweisen, das alles OK war bei der Übergabe. Und erst im zweiten Jahr musst du beweisen, dass es einen Fehler hat. Wie es hier ist kann Dir auch nur ein RA sagen.



    Ich würde nochmals mit dem Händler reden und immer freundlich :grins: bleiben, Du möchtest was von ihm und nicht umgekehrt.



    Bei Aussagen von Verbraucherschutzzentralen wäre ich sehr vorsichtig :alter schwede: , die erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Da kannst du auch hier im Forum fragen und das Ergebnis als richtig ansehen.



    Wenn der Händler nicht einlenkt bleibt dir nur der Weg zu Rechtsanwalt. :Daumen runter:

    Der Saarländer :grins:

  • Entschuldigt die Begriffverwechslung, aber der Inhalt ist wesentlich. Es heisst nun Gewährleistung. :grins:
    Das Motorrad ist neu und passiert ist es beim 1. Ölwechsel. Der Händler bestreitet nicht die Verursachung von Hersteller, er meint nur dass beim Eingriff ins Motorrad ist die Gewährleistung futsch.
    Ich bin auch sehr nett, :grins: aber ich bin doch ein Kunde, und der Händler ist zum Gewährleistung verpflichtet, also er könnte sich auch bisschen bemühen.
    Reden mit Ihm habe ich schon versucht und ich habe sogar nach Mattighofen geschrieben – es kam aber keine Antwort. :Daumen runter:

  • .....wenn beim Ölwechsel irgendwelche ´Getriebebrocken´zum Vorschein kommen, muß vorher irgendwas falsch gelaufen sein. Sicherlich, ein "unerlaubter" Eingriff während einer vertragsvereinbarten Zeit erhöht den Spielraum für Spekulationen und Disskusionen. Meine Frage: Was wurde denn wirklich SOOO falsch gemacht? Mit dem beigepackten Werkzeug kann man diese Arbeit verrichten! Was kann man falscher machen als der Mechaniker beim dealer? Ich glaube gar nichts. Lassen wir mal die Fragen über Garantie und Gewährleistung ausser Acht. Als Motorradfahrer ist man nicht immer mit der eigenen Rechtsabteilung unterwegs. Ließt man sich hier durch´s Forum, so würde sich doch bei fast jeden 2ten Beitrag ein Verstoß gegen Garantie- oder Gewährleistungsklauseln recherchieren lassen. Mopedfahrer sind meist technikinteressierte Menschen. Zu der Leidenschaft über die Art der Fortbewegung kommt eben sehr oft die Freude und der Spaß am Schrauben; in sehr vielen Fällen kommen interessante Beobachtungen zutage, die allen "Produktbenutzern" zugute kommen. Man muß sich mal die Zubehörlisten - "power-parts" - anschauen. Ein Großteil wird vom "user" selbst montiert (sicherlich auch falsch!). Aber der Verkauf und Handel mit o.g. geschieht doch nicht mit erhobenem Zeigefinger. Der Hersteller weiß um die Schrauberleidenschaft seiner Kunden und sollte bei der rechtlichen Beurteilung und Auslegung des "Kleingedruckten", gerade deshalb, den Bemessungsspielraum erhöhen. Die authorisierten Händler unterstützen, in der Regel, diese Anschauung. Daß bei diesem gezeigten Schaden die kommerzielle Betrachtung des Themas sofort vordergründig wird, ist bei zu erwartender Schadenshöhe kein Wunder. KTM wird diesen Fall sicherlich untersuchen. Dazu ist aber die Unterstützung des Händlers nötig. KTM kann kein Interesse an unzufriedene Kunden haben. Ich glaube mit Fairness einerseits und Ehrlichkeit andererseits, wird sich dieser "Garantiefall", im Interesse des Kunden lösen lassen. Der allgemeinen Freude an der 690er wird o.g. Fall hoffentlich keinen Abbruch tun. Also Kopf hoch! - wieder mal Ramses -

  • Frage:
    Ist das ein Fastnachtsscherz? :lautlach:
    Da Du den ersten Ölwechsel selber machen willst gehe ich davon aus das Dein Verhältnis zu diesem Händler wohl schon vorher "gestört" war, oder?


    Habe ich richtig gelesen und Du hast "nur" das Öl abgelassen, dann den Finger in die Öffnung gesteckt und den Zahnradrest erfühlt?


    Wenn das so stimmt, bin ich der Meinung das der Händler besser bedient wäre Dein Interesse bei KTM durchzusetzen. Sprich noch einmal in Ruhe mit ihm und kläre vor allem warum Du den so wichtigen ersten Ölwechsel selber gemacht hast. Hätte seine Werkstatt so liebevoll in die Eingeweide gefühlt?


    Was ist denn das für ein Händler der gleich sagt "weil Du den Finger reinsteckst ist die Gewährleistung futsch". Die sollen froh sein das Du es gemerkt hast. Was denn wenn nicht? Kapitaler Motorschaden, und dann? Viel Ärger für Dich, den Händler und KTM.


    Also wenn KTM hier mitliest: sollte das Euer letztes Wort zu diesem Fall sein aufgepasst. Ich habe meine neue KTM noch nicht bekommen, geschweige denn bezahlt....


    Ich rate den Zusammenhang noch einmal schriftlich mit Hilfe eines Rechtsanwalts, per Einschreiben nach Mattighofen durchzureichen. Die müssen im Rahmen des Qualitätsmanagments für soclhe Hinweise auf Schlamper in der Montage froh sein. Eigentlich steht Dir da sogar ein "Finderlohn" zu. :applaus:


    Viel Glück.


    Stefan

  • Ich glaube nicht das der Bruch bei der Montage passiert ist. Dazu braucht es schon eine Menge Gewalt. Wahrscheinlich hat es da beim Probelauf etwas zerrissen.
    Aber egal wie es passiert ist, ich fände es schäbbig wenn sich KTM bei einem so offensichtlichen Fehler der im Werk entstanden ist aus der Gewährleistung stiehlt.
    Ich mag es nicht wenn man sich hinter Paragraphen versteckt.

  • .....Was kann man falscher machen als der Mechaniker beim dealer?......

    Ob das nun Gewährleistung oder Garantie(leistung) heisst oder irgendjemand oder du diese Arbeit genau so wie ein Mechaniker machen kannst oder könntest oder nicht oder wie auch immer, DARUM GEHT ES NICHT, SONDERN NUR UM DIESE EINE TATSACHE:


    Solange man sich in der Garantiezeit befindet, macht man NICHTS, aber auch ÜBERHAUPTNIX am Mopped, ausser für den richtigen Reifendruck zu sorgen.


    Und: Da könnt ihr mich jetzt für bekloppt halten oder nicht: ich wechsel (oder lasse in einer freien Werkstatt wechsel) nochnichteinmal die Reifen selbst. Passiert da etwas (Kratzer irgendwo / Mopped fällt um / etc. p.p.) kann ich sofort intervenieren.

  • du wechselst die reifen nich selber? na da würd ich ja arm werden, wenn ich nen kratzer rein mach hab ich halt pech gehabt.
    naja den ersten ölwechsel würd ich vllt auch nich machen aber wie soll man dabei ein zahnrad schrotten?
    is schon lächerlich.


    in der motorrad ist jetz auch ein großer artikel zur garantie, da sagt ein händler das jeder kunde wenn er es drauf anlegt ein fahrzeug gewandelt bekommt.
    aber das sich dein händler nich für dich einsetzt ist ziemlich arm.

  • uijui...ziemlicher heiße Suppe, die hier köchelt. Da wir nicht dbaie waren, kann niemand, außer ramses die Situation beim Händler, näher deuten. Finde es aber schon ein wenig merkwürdig, wenn sich der Händler so querstellt.
    Würde da noch mal hinfahren und versuchen die Sache zu klären. Gibt es keine vernünftige Einigung, gleich mal die Nummer des Regionalvertreters von KTM geben lassen. Meist regelt sich die Sache sehr schnell, wenn man in die höheren Instanzen geht und sich über den Service (für den der Händler ja nicht immer etwas kann) ausläßt. Alternative den Kundendiesnt von KTM mal versuchen direkt zu kontaktieren und denen den Sachverhalt erklären.
    Ob es nun Dein Fehler mit dem Ölwechsel war oder nicht, ist bei der Sache ja erstmal wurscht. Fakt ist, dass da ein Bruchteil rumschwirrte, wo es nicht hingehört. Sowas darf nicht sein.

  • Der Ölwechsel ist kein unzulässiger Eingriff, kostet aber wie schon beschrieben die Garantie.


    Macht aber erstmal nichts, weil die Gewährleistung greift, wie ebenfalls schon beschrieben. Im Juristendeutsch heißt das heute übrigens Sachmängelhaftung. Mitentscheidend ist aber auf jeden Fall das Alter des Mopeds. Ist es bei Eintritt des Schadens weniger als sechs Monate alt, muss der Händler (oder KTM, je nach dem, mit wem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast) dir nachweisen, dass du den Schaden verursacht hast. Es sollte in dem Fall reichen, auf die Sachmängelhaftung gemäß § 476 BGB zu verweisen, zur Bekräftigung vielleicht noch auf das Urteil des OLG Köln vom 11.11.2003 (AZ 22 U 88/03).


    Ist es älter als sechs Monate, musst du nachweisen, dass du den Schaden nicht verursacht hast. In diesem Fall solltest du unbedingt zum Rechtsanwalt gehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen eventuellen Prozess gewinnst, ist extrem hoch.

  • Wer weiß, wie Du die Situation angegangen bist :zwinker:
    Wenn man von vorne zum Händler rennt und meint im Recht zu ein :zorn: , würde es erklären, warum Dein Händler auf Durchzug stellt :boxing:
    Jeder Händler sollte sich normalerweise um seine Kunden kümmern. Jedenfalls tun dies die KTM-Händler hier in München. Die sind immer sehr bemüht, wenn man zu ihnen kommt, machen vieles umsonst und haben immer ein offenes Ohr, auch wenn es um die bei KTM-Händler eher unbeliebte Frage nach alternativen Endtöpfen abseits von Akra geht. :Daumen hoch:

  • Macht aber erstmal nichts, weil die Gewährleistung greift, wie ebenfalls schon beschrieben.


    ...Die Wahrscheinlichkeit, dass du einen eventuellen Prozess gewinnst, ist extrem hoch.

    Also mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Letztendlich ist es KTM überlassen, was sie unter Gewährleistung verstehen und was nicht.


    Sollte es mal zu einem Verfahren kommen, kann jeder Richter eigenständig urteilen, egal was das OLG gesprochen hat.
    Und so ganz nebenei, die Gewinnchance vor Gericht ist nicht extrem hoch bei derartigen Fällen, im Gegenteil.
    Ich kann gerne morgen mal eine Mail an die Rechtsabteilung meines Arbeitgeber schicken (baut aktuell 1,5 Mio Fzg im Jahr) und von dem was mir bisher so vorgelegt wurde, gingen die meisten Verfahren für Kunden aus gutem Grund nach hinten los.


    Derartige Sachen sollten eh auf Kulanzbasis und/oder mit Kostenbeteiligungen seitens des Kunden geregelt werden.


    :kapituliere:

  • Danke für Ihre Meinungen Jungs.


    Eine Info. noch zu dem Zahnrad. Es ist aus Kunststoff. Daher scheint mir die Hypothese mit dem Bruch bei der Montage nachvollziehbar.


    Zu den Grunden wieso ich manche Wartungsarbeiten selber mache:
    1. Weil ich es gut kann. :grins: Ich beschäftige mich mit Motorrädern schon 20 Jahre. Ich habe gute Werkzeuge, lese Fachliteratur und Anweisungen (und halte sie ein). Ich achte auf Sauberkeit und ich lasse mir Zeit. Ich würde sogar wetten dass ich den Ölwechsel besser mache als manche Werkstätte, weil ich damit spielen kann und dazu haben in Werkstat nicht so viel Zeit. (Zeit ist Geld und dort wird wegen Profit gearbeitet. Ich mache es dagegen aus Liebe.) Zum Beispiel wurden die wahrscheinlich diesen Fehler gar nicht entdecken weil dort kaum jemand seine Finger ins Auslassöfnungen steckt.
    2. Es macht mir Spass und ist teil meines Hobby.
    3. Ich glaube immer noch dass ich es auch darf.


    Zum Verteidigung meiner Händler muss ich sagen dass es nicht seine eigenwillige Entscheidung war, sondern er hat es schon auch mit den Importeur konsultiert. Und von dort habe ich es mir später auch schriftlich bestätigen lassen. Und nach Mattighofen habe ich auch geschrieben. Von dort kam aber keine Antwort. Mir scheint also dass schon irgendwelche Politik von KTM dahinter steckt. Ist für mich aber unverständlich und traurig. :Daumen runter:

  • dann ist es echt schade, wie da mit Dir umgegangen wird :Daumen runter:
    Vielleicht gibt es ja noch ein positives Statement aus der Zentrale, was ich mir wünschen würde.
    Dachte eigentlich das KTM einen sehr gutes Verhältnis zu seinen Kunden hat. Es geht hier ja auch nicht grade um viel Geld, an sich eine Kleinigkeit.
    Ist halt nur ärgerlich für Dich und trübt ein wenig das Bild der Firma :traurig:


    Halt uns mal auf dem Laufenden, wenn es was neues zu berichten gibt! :ja:

  • Letztendlich ist es KTM überlassen, was sie unter Gewährleistung verstehen und was nicht.

    Nein, das trifft nur auf Kulanz und Garantie zu. Für die Sachmängelhaftung gilt das BGB, das zumindest für die ersten sechs Monate für ziemlich klare Verhältnisse sorgt.


    Der Hinweis auf das OLG-Urteil wird einen Richter, wie du ja auch geschrieben hast, nicht beeindrucken, er kennt es. Es ist eher ein leichtes Druckmittel gegenüber dem Händler, um gewissermaßen klarzumachen, dass man sich nicht mit einem einfachen "Wir zahlen garnix" abspeisen lässt.


    Ich gebe dir auch insofern recht, dass sich ein Urteil nicht vorhersagen lässt, schon gar nicht aufgrund einer Beschreibung im Internet, aber wenn plötzlich auf einmal im Motor Teile gefunden werden, die dort nicht hingehören, in einem ordentlich zusammengebauten Motor nicht zu finden sind und die auch nicht durch irgendeine Öffnung passen, lässt sich schwerlich argumentieren, dass sie nicht bei der Montage dort hineingeraten sind. Die Argumentation, dass der Ölwechsel daran Schuld ist, dürfte ebenfalls schwer fallen. Daher meine eher vorsichtige Schätzung mit der hohen Wahrscheinlichkeit.


    Aber das wiklich Wichtige ist eben, dass man in dem Moment, in dem in einem solchen Fall vom Händler eine Ablehnung kommt, sofort zum Rechtsanwalt geht, der die Sachlage dann nicht nur aus dem Internet kennt und sie dem zufolge auch genauer einschätzen kann.