Rücklicht und Blinker

  • mcidea
    recht so!
    Ein bischen Spaß muß sein und Toleranz gegenüber Minderheiten wie zuschnell 79769uzimm

  • @ hosianni


    Hey Kleiner mach dir mal nicht ins Höschen...








    @ @ll
    mcidea
    TheDuke
    um weitere Streitigkeit zu vermeinden werd ich das posten hier einstellen...
    und die KTM - Truppe kann unter sich sein ...


    wünsche allen hier noch viel Spass und eine
    rutschfreie Saison 2004!!!


    Grüße

  • och schade.


    die sprüche a la "ich hab den größten" sind immer lustig zu lesen ...


  • @ zuschnell


    irgendwie würde dem forum was fehlen ü+tooztmgf


    auf wem soll man den dann rumhacken rp9zhtrgbn rp9zhtrgbn rp9zhtrgbn

    ....nichts hält länger,
    als die Freundschaft zu einer KTM !

  • Also das finde ich jetzt aber auch nicht schön... zuschnell
    Allein schon wegen deinen interessanten Avataren kannst Du uns doch schon nicht verlassen 79769uzimm
    Was wäre die Gemeinde hier ohne die Kommentare eines Aussenstehenden... Ich will weiter lachen !! dödlkropit

  • Mein Gott,wer austeilt muß auch einstecken können,wollte hier keinen Unfrieden stiften,tut mir leid wird nicht wieder vorkommen!
    Mein Höschen hab ich auch gewechselt,also Friede sei mit uns,gruß Hosi. weinen


    Hier ein Angebot von mir an zu schnell4You,der Vorteil bei einem Forum ist,ich Ignoriere Deine Beiträge und Du Meine,so hab ich das eigentlich gemeint, mit: das waren meine letzten Worte an zu schnell4 You!!!


    Also, alle lieben Dich scheinbar und ich hab kein Problem damit,gruß Hosi.

  • braucht man blinker oder kann man ggf auch ohne (und mit handzeichen) fahren!
    mich interessiert es nur im zusammenhang mit der :polizei:


    edit: 2. frage


    mein bremstlicht leuchtet quasi nur bei einer vollbremsung!!
    sprich-wenn ich die vordere bremse betätige "klickt"(bremslicht) es erst wenn der hebel schon zur hälft angezogen ist?
    woran könnte das liegen?



    danke im vorraus, wie immer

  • braucht man blinker oder


    Österreich:
    Auszug aus Motorradrecht


    Beleuchtung : KFG § 15 (3), (4); KDV §§ 10 ff


    Motorräder (Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:


    * 1 oder 2 Scheinwerfer für Fernlicht
    * 1 oder 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
    * 2 Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite
    * 1 oder 2 Bremsleuchten
    * 1 oder 2 Begrenzungsleuchten (Stadt-, Stand-, bzw. Parklicht)
    * 1 oder 2 Schlussleuchten
    * 1 Kennzeichenleuchte
    * 1 nicht dreieckiger Rückstrahler hinten (rot)


    Kontroll-Leuchte für Fernlicht: Farbe: blau; Symbol: nach links gerichteter Scheinwerfer mit 5 Streifen.
    Kontroll-Leuchte für Blinklicht: Farbe: grün; Symbol: 2 Pfeile nach links bzw. rechts gerichtet, Blinkfrequenz: phasengleich 1-2 mal pro Sekunde (gelbrot).


    Seitliche gelbrote Rückstrahler an Motorrädern sind nicht mehr obligatorisch. (Zusatzbeleuchtung)


    Anordnung der Fahrtrichtungsanzeiger (Auszug EU-Richtlinie)
    vorne:


    * Mindestabstand zwischen den leuchtenden Flächen 240 mmm,
    * außerhalb der senkrechten Längsebenen die die Außenkanten der leuchtenden Fläche des (der) Scheinwerfer berühren;
    * Einschlagbewegungen der Lenkvorrichtung dürfen mitvollzogen werden,
    * Zusammenbau mit einer oder mehreren Leuchten ist zulässig.


    hinten:


    * Mindestabstand zwischen den Innenrändern der leuchtenden Flächen 180 mmm,
    * Höhe mindestens 350 mmm und höchstens 1200 mm über den Boden.

  • ok danke!


    und wie ist das mit einer puch maxi und den handzeichen? :grins:


    Bei einer Maxi gehts natürlich. Um ohne Blinker fahren zu dürfen muss dein Fahrzeug vor 85 oder sowas zugelassen sein. So genau weiß ichs ned, auf jedenfall bei unseren doch "neuen" KTMs gehts nicht einfach ohne Blinker...


    Andere Frage:


    Wo bekomm ich dieses schöne LED Rücklicht für die LC4 her wie auf Seite 1 zu sehen? Sieht ja schick aus...

  • ok danke!


    und wie ist das mit einer puch maxi und den handzeichen? :grins:


    §15 (1) Zweirädrige Kleinkrafträder (einspurige
    Motorfahrräder-Klasse L1e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
    1. einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht,
    2. einer oder zwei Schlussleuchten,
    3. einem oder zwei seitlichen nicht dreieckigen gelbroten Rückstrahlern auf jeder Seite,
    4. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler,
    5. einer oder zwei Bremsleuchten,
    6. zwei gelbroten Pedalrückstrahlern je Pedal, sofern das Fahrzeug mit nicht einklappbaren Pedalen ausgestattet ist.


    Ferner dürfen an diesen Fahrzeugen folgende Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht sein:
    7. eine Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
    8. ein oder zwei Scheinwerfer für Fernlicht,
    9. je zwei Fahrtrichtungsanzeiger auf jeder Seite,
    10. ein oder zwei Begrenzungsleuchten,
    11. ein vorderer nicht dreieckiger Rückstrahler

  • und wie siehts aus mit dem glaß bzw plastik, des is ja in orginal rot, habt ihr des nur poliert oder gibts da was zu kaufen? ich dachte immer des plastik wäre durchgefärbt :denk:


    An dem Rücklicht ist, bis auf die Sockelplatte, Nichts original oder käuflich (auch nicht das Plastik). Darum steht da ja "Eigenbau-Einzelstück".