Akrapovic & Kennzeichenhalter

  • Hallo Zusammen.


    Mich würde mal interessieren wie ihr das gelößt habt. Nach der Montage der Akrapovic Evo Slipon passt der Kennzeichenhalter meines gekürzten Hecks nicht mehr. Ich hab erst Mal ein Provisorium gebaut, so solls aber nicht bleiben. Ideen hab ich auch schon, aber vielleicht gibts ja eine Interessante Anregung. (Suchfunktion hab ich ohne Ergebnis versucht)


    Heck.JPG

  • Servus, das wollte ich auch fragen, den so zwischen den Töpfen würde mir das auch gefallen.


    Ist das erlaubt?????

    Gruß Nono


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    Das Leben ist zu kurz, um was Schlechtes zu fahren.

  • Auszug aus der StVO:
    Anbringung am Fahrzeug:
    Die Kennzeichen müssen – in Leserichtung – waagerecht und gut erkennbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeugaußenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel (max. 30°) aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Dies bedeutet, dass die Kennzeichen nicht ohne Werkzeug entfernbar sein dürfen. Hierbei sind Verschraubungen aber auch Klemmrahmen zulässig (eine Münze oder ein Plastikhebel zum Öffnen des Rahmens gelten schon als Werkzeug). Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar.Kennzeichenmissbrauch:Der Absatz 1 stellt die Herstellung des täuschenden Zustandes unter Strafe. Absatz 2 gilt für die missbräuchliche Verwendung. Gefordert wird ein Gebrauch des ge- oder verfälschten Kennzeichens im Rechtsverkehr. Ferner ist eine Täuschungsabsicht erforderlich, die über den Vorsatz der Kennzeichnung, Verwendung etc. hinaus geht.


    Die Strafvorschrift sieht folgende Tatbestände vor:
    Herstellung des täuschenden Zustandes:
    Im Absatz 1 werden drei Formen unter Strafe gestellt:


    * Das Anbringen eines falschen Kennzeichens an ein nicht zugelassenes Fahrzeug (KFZ oder Anhänger), um den Anschein einer amtlichen Zulassung hervorzurufen (Abs. 1 Nr. 1)
    * Austausch mit einem anderen Kennzeichen (Abs. 1 Nr. 2)
    * Beeinträchtigung der Erkennbarkeit, Veränderung oder Entfernung (Abs. 1 Nr 3)



    Da steht drin das es verboten ist das Kennzeichen zu verändern, damit wäre der Fall durch. Trotzdem Danke für die Anregung :zwinker:

  • Hey,


    @ buschi: wurde vom händler so geliefert und von der rennleitung bisher nicht beanstandet - um details hab ich mich bisher nicht gekümmert, ich geh dem mal nach..........hast du per zufall die genauen fundstellen??


    @ goofy: danke für die selbstanzeige, ich bin da großzügig - darfst ihn ruhig weiter benutzen :-)))))


    gruß VA


  • Dat ist aber nicht die Feine Englische VA!


    Dafür bekommste von mir ein PFUI 2000!

    Ja, du hast recht.


  • Schlechter Stil ... :Daumen runter:

  • Back to Topic Please!!!!


    Ich hab am we nen befreundeten Grünen gefragt. Der hat nur gesagt, solange man es noch lesen kann ist alles ok. Und das aus dem Polizeistaat Bayern ;)

  • @ jopper & kurvenkratzer:


    ihr habt schon gesehen, das sowohl goofy alsauch meine wenigkeit smileys genutzt haben??????
    ironie / sarkasmus ist ne feine sache - nur verstehen tut sie wohl nicht jeder :amen: ,
    vielleicht sollte ich auch noch in grün schreiben.........egal.


    würde vorschlagen das ihr euch entspannt und das ganze so sehr wie goffy und ich, gelle :prost:


    und zurück zu Thema:


    ich warte immer noch auf die quellenangaben :kapituliere: .


    gruß VA

  • also, mein händler erzählte mir das ein kunde von ihm wegen umknickens zweier ecken am kennzeichen eine strafe von 700€ :staun: :kacke: wegen urkundenfälschung bekommen hat. das kennzeichen konnte man noch einwandfrei erkennen. aber wie schon erwähnt, das verändern fällt unter urkundenfälschung egal ob man es noch erkennt oder nicht.

  • StVO ist die Quelle, ich hab es über Wikipedia gefunden:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland))


    Hey,


    ich hatte jetzt mehr mit den jeweiligen §§ gerechnet, wiki ist nicht wirklich rechtsverbindlich.
    gerade die fundstellen der "strafvorschriften" wären spannend gewesen.
    ich kontakte bei gelegenheit mal mein strassenverkehrsamt, die sollten es eigentlich wissen.


    @ super-duke 83:
    bist du dir sicher 700eus für umknicken von ecken?? ohne vorsatz, anbei: fast jedes mofa schild ist geknickt.
    scheint ne typische urban-legend zusein, es sein denn es war mehr im spiel..........


    gruß VA

  • ich hab auch nicht schlecht geschaut bei den 700€!!!!!! weiß auch nicht genau ob der händler vl nicht etwas übertrieben hat. keine ahnung ob´s wirklich stimmt. :denk:


  • Wie wahr wie wahr..... glaubst du denn allen ernstes das es mich auch nun einen funkten Interessiert ob 2 User das selber Avatar nutzen...


    Darauf uns allen ein Bierchen *PROST* :prost::prost:

    Ja, du hast recht.