Wichtig!!!Brauche eure hilfe.

  • Die Prestige käme nicht in Frage ,wegen der Farbe und wegen den Felgen,finde das bike net sooooo interessant.Ausser die SMC ist in einem nicht akzeptablem zustand ,ist halt so a la Kinderüberraschung :amen: .und natürich wird das motorrad vorher gewartet ,mei KTM Händler wird sich wohl kaum selbst ins eigene Fleisch schneiden , da er ja bereits genung stress wegen meiner SM hatte.Ja und wegen garantie ist wie bei Gebrauchten ,anders geht es nicht.





    Prestige EZ 08 ? KA bin mir nicht mehr sicher

  • Hai Pool,


    hatte ja schon geschrieben, dass kein Abzug wegen erfolgter Nutzung vorgenommen werden kann. Also ich würde mich nicht mit einer Gebrauchten abspeisen lassen wollen.


    Vielleicht solltest wenigstens mal einen Anwalt kontaktieren.



    Frank

    Jetzt: 690 Enduro R Bj. 2019. Davor 690 Enduro Bj. 2013. Davor 690 SMC, früher: LC 4, Bj 2003, Tuning Feder + Nadel, Akrapovic komplett ......

  • Gilt das Europaweit oder nur für deutschland?Ich kenne mich mit sowas garnicht aus, zudem wer zahlt anwalt,wie lange wird soein verfahren dauern?Hier in Luxemburg dauern gerichtsaffairen bis sie einmal angefangen haben einfach zu lang.Recht haben und Recht kriegen ist nicht das gleiche.

  • Hallo Pooool,
    habe den Eindruck, daß du, seit Eröffnung dieses Threads nicht wirklich weitergekomen bist. Schade, daß Du dem verseuchten dealer immer noch die Fahne hochhältst. Du wirst ohne Anwalt nicht zu Deinem Recht kommen, da man Dich ja schon wieder hinhält.
    Wieder mal Toi, toi, toi!


    @ Duffyhs:
    Die PRESTIGE in Anthrazit wurde bis 07 mit schwarzen Rahmen ausgeliefert, sie hat Gußräder und voll einstellbares Fahrwerk, die Vorderbremse ist anders; dasselbe Moped heißt ab 08 SM/R mit orangen Rahmen aber nicht mehr in Ofenrohrlackierung.


    - Ramses -

  • Hallo Pooool
    "Wandlung des Kaufvertrages" nennt man dies. Google des mal selber, aber es hört sich ungefähr so an:


    Wandlung des Kaufvertrages


    Der Käufer gibt das mängelbehaftete Auto zurück und erhält dafür den Kaufpreis zurück abzüglich der erfolgten Nutzung oder ein neues bzw. gleichwertiges Auto.


    Die Wandlung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
    Bevor der Kaufvertrag gewandelt werden kann, muss der Händler die Chance erhalten, den oder die Mängel zu beseitigen. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Beseitigung des gleichen Mangels, hat der Käufer ein Recht auf Wandlung.


    Bei geringen Mängeln ist eine Wandlung von Rechts wegen nicht vorgesehen. Vorrang vor der Wandlung haben die Reparatur und der Austausch von defekten, mangelhaften Teilen.


    Völlig kostenneutral ist die Wandlung jedoch nicht, denn der Käufer und Nutzer des Wagens muss für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zahlen, das sind in der Regel 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer.


    Vorgaben des Gewährleistungsrechts


    Egal, ob ein Kaufvertrag über ein Auto, eine Waschmaschine oder ein Werkvertrag über eine Autoreparatur abgeschlossen wird, der Konsument hat Anspruch auf fehlerfreie Ware bzw. eine mangelfreie Leistungserbringung.
    Weist der Vertragsgegenstand trotzdem einmal einen Mangel auf, so hat der Verkäufer Vertragspartner dafür einzustehen. Voraussetzung für einen Anspruch aus der Gewährleistung ist aber das Vorhandensein eines Mangels bei Übergabe des Produktes oder der Fertigstellung der Dienstleistung.


    Wann ist ein Produkt mangelhaft?


    Entspricht das Produkt nicht dem Vertrag, so gilt es als mangelhaft.
    Vertragsinhalt sind aber nicht nur ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften, daneben muss die Sache auch die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen oder einem Muster entsprechen. Von Bedeutung für die Vertragsgemäßheit kann auch die Werbung für das Produkt sein.


    Gewährleistung ist nicht Garantie!


    Oft verwechselt werden Ansprüche aus Gewährleistung mit jenen aus einer Garantie. Wichtigster Unterschied: Der Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich garantiert und kann gegenüber einem Verbraucher nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers.


    Welche Ansprüche stehen dem Käufer laut Gewährleistungsrecht zu?


    Die Ansprüche aus der Gewährleistung haben sich gegenüber den bisherigen Regelungen nicht geändert.


    Es sind dies
    - Nachbesserung (Reparatur),
    - Austausch von Teilen,
    - Preisminderung,
    - Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages).



    Wann ist Preisminderung oder Wandlung machbar?


    Preisminderung oder Wandlung kann nur dann verlangt werden, wenn
    - die Reparatur oder der Austausch unmöglich sind oder
    - für den Verkäufer/Händler/Hersteller einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Käufer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;
    - der Verkäufer/Händler/Hersteller die Reparatur/Nachbesserung oder den Austausch verweigert,
    - nicht in angemessener Frist vornimmt
    - oder die Reparatur 2x misslingt,
    - die Nachbesserung/Reparatur oder Austausch für den Konsumenten mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären


    Der Konsument hat die Wahl, ob er eine Preisminderung oder die Wandlung in Anspruch nehmen will!


    Bei geringfügigen Mängeln kann keine Wandlung begehrt werden, wohl aber die anderen erwähnten Ansprüche: Austausch der defekten Teile, Reparatur oder Preisminderung.


    Der Gewährleistungsanspruch besteht grundsätzlich unabhängig vom bezahlten Kaufpreis. So hat der Händler auch für Sonderangebote und für Ausverkaufware Gewähr zu leisten.



    Wandlung bei Gebrauchtwagen


    Nur der Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler führt dazu, dass der Kauf unter das Gewährleistungsrecht fällt. Bei einem Kauf von einer Privatperson gibt es keine Gewährleistung von rechts wegen, da es sich um einen Privatvertarg handelt.


    Bei Gebrauchtwagen wird die Gewährleistungszeit in der Regel auf ein Jahr begrenzt. Tritt innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel auf, so muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht schon bei der Übergabe exisitert hat. Bei gerichtlichen Streitigkeiten gehen die Gerichte in der Regel davon aus, dass der Mangel schon exisiterte, wenn der Händler nicht wirklich das Gegenteil beweisen kann.
    Allerdings werden reine Verschleißteile aus der Gewährleistungspflicht herausgenommen.


    Was eine mögliche Wandlung anbelangt, so gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie bei Neuwagen. Ist also bei einem immer wieder auftretenden Mangel eine Reparatur bereits zweimal fehlgeschlagen, hat der Kunde ein Recht auf Wandlung.



    Fazit


    Die Wandlung sollte möglichst immer nur das letzte Mittel sein, denn bedingt durch den finanziellen Abzug der bisherigen Nutzung bekommt man eben nicht den vollen Kaufpreis zurück bzw. wenn man ein neues Auto für sein zurückgegebenes erhält, muss man doch auch dafür wieder etwas bezahlen.

  • Hi


    schade schade . . .


    . . . ich kann Dir nur noch einmal den Rat geben:


    Überlege, welches DEINE Wunschlösung wäre. (nicht 4 Irgendwasvarianten vom Dealer)


    Und wenn Deine Wunschlösung noch nicht dabei ist - ab zum Anwalt.


    Mein Gefühl ist, daß Du Dich gerade über den Tisch ziehen lässt. Weil


    - Du ein netter Mensch bist
    - keinen Konflikt mit dem Dealer haben willst
    - irgendwie keinen Bock auf den ganzen Streitkram hast.
    . .. etc.


    Ich prophezeie Dir aber jetzt schon, daß wenn es mit der Gebrauchtmaschine Ärger geben wird - - - ja dann sieht alles gaaaanz anders aus, denn DIE war ja gebraucht . . .


    Ich würde Dir davon abraten.


    Gruß


    Tom

    MoGG - Member of the GAGA Group- Turrug-MakTo

  • Pooool


    Deine Kosten um das Fahrzeug Betriebstauglich zuerhalten sowie die Wartung des Fahrzeuges wie Service dem Du verpflichtest bist um die Garantie des Herstellers aufrecht zuerhalten, dein Zeitaufwand und Kosten das Fahrzeug zum Händler zubringen und abzuholen um eine dauerhafte Mangelnde Reperatur zubeheben gehört meiner meinung nach mit in die Kalkulation bei einer Wandlung des Kaufvertrages. Der Händler der Garantiearbeiten durchführt wird ja auch für die Leistung vom Hersteller entschädigt.


    Rate Dir es gut zu überlegen was Du dir erwartest und willst um dann gut Vorbereited zu Verhandeln, rede am besten auch selbst mit der Person bei KTM mit der dein Händler kontakt hat und frag selber nach was für möglichkeiten es in deinen fall gibt. Man muss sich auch nicht gleich entscheiden sonden kann sich es erstmal alles überlegen. ; )


    Ist alles nicht so schlimm , die stellen ja SMs die tadellos funktzioniern auch her so gar sehr viele.

  • @ Galbi:
    danke für diesen Beitrag, danke für dieses Engagement, das Du für die Probleme eines Forumskollegen aufbringst. Ist dann doch ein wirkich reichhaltiges Thema für den Laien; für Profis, sprich Fachanwalt, Routinearbeit. Hoffe ich jedenfalls.


    SumoTom
    es scheint, als würdest Du Recht haben. Schade drum! Schade auch um die verlorene Zeit die Pooool mit seiner Blauäugigkeit verloren hat. Das Wetter macht noch nicht so mit, aber der Frust wird kommen, wenn der Frühling wirklich da sein wird.


    Gruß mal wieder - Ramses -

  • :


    Wandlung des Kaufvertrages


    Der Käufer gibt das mängelbehaftete Auto zurück und erhält dafür den Kaufpreis zurück abzüglich der erfolgten Nutzung oder ein neues bzw. gleichwertiges Auto.


    Die Wandlung ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft.
    Bevor der Kaufvertrag gewandelt werden kann, muss der Händler die Chance erhalten, den oder die Mängel zu beseitigen. Erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch der Beseitigung des gleichen Mangels, hat der Käufer ein Recht auf Wandlung.


    Bei geringen Mängeln ist eine Wandlung von Rechts wegen nicht vorgesehen. Vorrang vor der Wandlung haben die Reparatur und der Austausch von defekten, mangelhaften Teilen.


    Völlig kostenneutral ist die Wandlung jedoch nicht, denn der Käufer und Nutzer des Wagens muss für die Zeit der Nutzung eine Nutzungsentschädigung zahlen, das sind in der Regel 0,4% bis 0,67% des Fahrzeugwertes mit dem Mangel pro angefangenen Tausend Kilometer.


    :muss ich also doch etwas draufzahle, ich frag bei acl um rat.


    EDIT: ja um 0,70 +- grob ...


    Zudem ist mittlerweile alles geklärt,beide parteien haben sich geinigt :knie nieder: und in 3 wochen werde ich meine neue 0 KM SM in entfang nehmen können.


    Nochmals danke für die hilfe und ratschläge.Ich zieh mal ein schlussstrich und somit erkläre ich dieses Topic für geklärt und abgeschlossen. :zunge:



    --------------------------------------------------------------

    4 Mal editiert, zuletzt von Pooool ()

  • Pooool
    Die die Regelung beim Wandel des Kaufvertrages ist in California zimmlich gleich, ich haben mit der Person beim KTM Kundendienst selbst gesprochen und habe in gesagt dass ich mir erwarte den vollen Kaufpreis zurück zubekommen um mir das gleich Model wieder zukaufen, er entscheidet wass Du bekommst nicht der Händler. Habe dann meine Meinung gewechselt und ihm mitgeteilt dass ich lieber eine SD nehmen werde, er meinte dazu nur: Das er mich gerne eine SD fahren sehen würde. Bin zu meinen Händler zurück und habe meine Duke gegen eine SD (kleiner aufpreis) eingetauscht. Dein Händler sollte sich eigentlich um Dich besser kümmern, wenn nicht kann man dass ganze auch bei einem anderen Vertrags Händler abwickeln, ich habe es so gemacht habe den Händler gewechselt (habe KTM Kundendienst darüber informiert) da der wo ich das Motorrad gekauft sich als ein Volltrottel endpuppte.


    Pooool du musst Verhandeln so dass du den besten deal bekommst!!!!!! Frag doch mal bei einen Anwalt der sich auf diese Sache spezialisiert hat nach was er denn so verlangt um die Wandlung des Kaufvertrages für dich abzuwickeln. Suche bei Google wird Dir einen finden. Autoclub/Motorrad club kann vielleicht auch behilflich sein.


    Das ist alles was ich Dir dazu sagen kann. Viel Glück.

    3 Mal editiert, zuletzt von Galbi ()

  • Wollen sie Dir gefahrene Kilometer Verrechnen dann sollte dies nicht über den km stand von dem ersten Reperatur versuch der EFI hinaus gehen da ja das Problem von da an auch nicht nach dem 4ten Reperatur versuch korrigiert wurde.
    Du hast sicherlich eine Auftragsbescheinigung ( Rechnung) mit km Stand von der ersten reperatur der Einspritzung, nur diese gefahrenen Kilometer sollten als Nutzungsentschädigung verechnet werden alle folgenden kilometer bist ja mit einer nicht fachgerechten reperatur gefahren somit wurdest Du hinausgehalten und sollst jetzt auch noch dafür bezahlen. Glaub ich eher nicht. Dieses Einspritz problem ist ja bei ein paar 690zigern Weltweit vorgekommen und is damit kein Einzelfall was wiederum zeigt dass es ein Herstellungs problem bei Keihin oder beim Software Hersteller gibt für dieses Du nicht haftbar bist. Dazu kommt dass es ja auch nicht ungefährlich ist mit einem fehlerhaften Motorrad zufahren.


    Erzähl dass mal deinen Händler und dem KTM Kundendienst.


    Ich weiss nicht wieviel mehr du darüber hören willst?

    2 Mal editiert, zuletzt von Galbi ()

  • Der frankms hat da eh einen viel aktuelleren link beigestellt sehe ich gerade, da ist ja der Senf den ich da abgebe eh schnee von gestern!



    Gesetzesänderung: Umtausch defekter Ware muss kostenlos sein


    Dr. Carsten Föhlisch am 17. Dezember 2008
    Themen: Gesetze | 2888 mal gelesen | 2 Kommentare
    <img align="right" src="http://www.shopbetreiber-blog.de/wp-content/uploads/2008/12/bundestag.png" alt="Neues Gesetz" />Wie das Bundesjustizministerium (BMJ) mitteilt, trat am 16. Dezember 2008 eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft, wonach ein Verbraucher keinen Wertersatz für die Benutzung einer fehlerhaft gelieferten Sache an den Verkäufer zahlen muss, wenn er die Ware wegen dieses Fehlers später umtauscht. Hintergrund war ein Urteil des EuGH.
    Lesen Sie mehr über diese im Eilverfahren auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung.
    Der deutsche Gesetzgeber folgt mit der Änderung einerEntscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 17. April 2008 Rs C-404/06) zur Auslegung der sogenannten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie.

  • jo der Automobil Club hat mir genausten erklärt wie ich mich anstellen soll,alles ist geklärt ohne anwalt und co... :amen:






    so ende schluss aus uund nochmals danke für die ratschläge :respekt:

  • "Standgas auf 3000 umdrehungen direkt nach dem starten erhöht"


    Das problem habe ich neustens ab und zu auch.
    Zum Glück nicht immer.

  • Hi,



    habe eben meine 690 Sm aus dem Winterschlaf geholt. erstemal anlassen.. alles super, erstemal gas geben... die Drehzahl hängt bei 4000 Umdrehungen.


    kann ich jetzt noch fahren oder geht mir dann noch mehr kaputt???



    :kapituliere:

  • ich habe auch festgestellt, dass ich dieses Spiel von 3-5mm am Gasgriff nicht habe, kann es damit zusammenhängen.


    habe auch schon probiert das Spiel einzustellen (lt. KTM Bedienungsanleitung), aber da hat sich auch nichts getan.