Ein paar Bilder meiner SD

  • Wollte jetzt auch mal ein paar Bilder meiner 08er Duke reinstellen.


    Einige Kleinigkeiten hab ich schon geändert.


    -Fahrradlenker getauscht inkl. Spiegel


    -Blinker


    -R-Heck


    -geänderte Leos


    -Kz Halter


    Optisch passiert wohl nicht mehr allzu viel, nur noch Spielereien.
    Aber Leistungstechnisch muss noch aufgerüstet werden, da sie trotz TuneEcu abstimmung noch einige Pferde vertragen könnte :wheelie:


    Bin für Kritik offen


    Gruß Tiffy

  • OK! ...ich denke, Du solltest mal die Befestigungsschrauben deines KZH festziehen!
    Das Nummerschild hängt enorm nach vorn! ...oder hast dein Garagentor nicht zu bekommen? :grins:


    Nee...ist "mutig", so rum zufahren!
    Bade :Daumen hoch:

    Einmal editiert, zuletzt von Bade ()

  • Servus,


    steht ganz schön bullig da;)
    Ich habe auch bedenken bei der Kennzeichenlösung, aber ausehen tut es auf jeden fall gut.
    Die Töpfe sind Geschmackssache, aber auf jeden Fall mal was anderes.


    Gruß


    ADI

  • Steht schön da :Daumen hoch:


    Zum Kennzeichen: Ich weiß das es eine Winkelvorgabe gibt ... aber in welche Richtung? :zwinker:


    Lesen und sehen kann man es ja gut.

    ... alles :kacke: , Deine Elli

  • Diese bizarren Streetfighter-Unfall-Motorräder fahren ja auch teilweise mit der Kennzeichen-"Lösung" (und mit TÜV-Plakette) rum...

    Success is like being pregnant: Everybody says "Congratulations!" but nobody knows how many times you got fucked!

    (www theft)

  • Nur der Winkel ist wichtig, egal in welche Richtung. Obwohl der auch nicht passt, aber anders geht es nicht, ansonsten schleift es am Rad.


    Die Zubehörhalter für das SDR Heck sind ja durch die Banke für die Tonne, zerstören die ganze Optik.


    Das ändern der Y-Rohrs war zwar ein ziemlicher Aufwand aber als Alternative gab es nur noch den umbau auf 1-Rohr oder Unterflur Auspuff.

  • Nur der Winkel ist wichtig, egal in welche Richtung.

    Ist das wirklich der deutsche Gesetzesstand?
    Das wäre mir neu! ...somit könnte man(n) das KZ ganz offiziell vor dem Federbein ala *ypse69* ran basteln!


    Bade :denk:

  • Ist das wirklich der deutsche Gesetzesstand?
    Das wäre mir neu! ...somit könnte man(n) das KZ ganz offiziell vor dem Federbein ala *ypse69* ran basteln!


    Bade :denk:


    Naja 15 Grad sind es nicht aber mut zur Lücke.
    Wo kein Kläger da kein Richter oder solang mich die :polizei: nicht erwischt ist alles ok


    4. Nummer 3.1.2 erhält folgende Fassung: "3.1.2. darf bei unbeladenem
    Fahrzeug um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn
    die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;".
    5. Nummer
    3.1.3 erhält folgende Fassung: "3.1.3. darf bei unbeladenen Fahrzeug um
    maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit
    der Zulassungsnummer nach unten zeigt;".

  • war am donnerstag bei der landesprüfstelle vorgeladen. Kennzeichenwinkel meinte der 5 ° :alter schwede: aber dann hat er gemeint hmm komisch nicht mal der originale hat 5° ...


    Naja mein rizoma hat denen nicht gefallen darf nochmal mit originalem antanzen. Weil der kzh muss den reifen im querschnitt und wenn man von oben drauf sieht komplett abdecken. Das heißt es darf das plastik erst nach dem reifen aufhören und nicht davor....... Zum glück musste ich keine 40€ bezahlen

  • Naja mein rizoma hat denen nicht gefallen darf nochmal mit originalem antanzen. Weil der kzh muss den reifen im querschnitt und wenn man von oben drauf sieht komplett abdecken. Das heißt es darf das plastik erst nach dem reifen aufhören und nicht davor....... Zum glück musste ich keine 40€ bezahlen


    quatsch mit soße

  • Ph-il
    ...bist Du Dir sicher?
    Mein TüV-Prüfer hat auch bei der Abnahme geschaut, ob das KZ über das gesamte Hinterrad hinaus reicht! Ich denke, da gibt's eine zwingende Länge!


    Bade :ja:

  • Ich denk mal des war in Österreich, in Deutschland gibs da soweit ich weiß ne Grauzone für KZHs so das es keine genauen Vorschriften gibt und auch keine ABE vorhanden sein muss.

    Galbarum Sanarum!

  • Also dann geb ich auch noch schnell mal meinen Senf zum KZH hab.
    Es gibt die deutsche Richtlinie und EG Richtlinie.
    Lt deutscher Richtlinie muss die Radabdeckung 15cm oberhalb der Radmitte liegen und die Lauffläche komplett abdecken. :weinen:
    Nach EG Recht gibt es keine Definition!!
    Nach EG Recht wurden die Motorräder seit einem bestimmten Baujahr zugelassen. Denke 2002, bin aber nicht sicher :denk:


    In beiden Fällen gilt aber: das Kennzeichen darf nicht als Spritzschutz oder abdeckung verwendet werden (streng genommen)
    Kann aber ganz einfach umgangen werden indem mann ein Blech o.ä hinter dem Kennzeichen in der gleichen Größe anbringt.


    @Threadersteller:
    Finde die Optik recht gelungen, aber ein Fahrradlenker?

    Billiges Equipment ist wie Koks, kurz kickt es und dann kommen die Depressionen

  • schon meine 94er suzi war nach EG recht zugelassen.


    @Bade, siehe antwort vom Psychoschlumpf
    zumal welcher kennzeichenhalter hat denn bitte eine breite von 180 bis 200mm, um das rad abzudekcen?


    alles quatsch, es gibt genügend motorräder wo das kennzeichen nichtmal in der nähe des hinterrades, geschweige denn Fahrzeugmittig angebracht ist.

  • 1.3. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Hoechstleistung von mehr als 15 kW


    1.3.1. Es gelten die Vorschriften für Personenkraftwagen (Richtlinie 70/222/EWG).
    2. POSITION DES KENNZEICHENS IM ALLGEMEINEN


    2.1. Die Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen muß so an der Rückseite des Fahrzeugs liegen, daß


    2.1.1. das Kennzeichen zwischen den Längsebenen angebracht werden kann, die durch die äusseren Punkte der Breite über alles verlaufen. soll das exakt mittig bedeuten? ich verstehe es so, dass es innerhalb der fahzeugbreite sein kann


    3. NEIGUNG


    3.1. Das hintere amtliche Kennzeichen


    3.1.1. muß senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs stehen;


    3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;


    3.1.3. darf um maximal 15° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten zeigt.

  • @Threadersteller:
    Finde die Optik recht gelungen, aber ein Fahrradlenker?

    Der originale SD Lenker hat jawohl einen Kröpfungswinkel wie der Lenker eines Damenrades.


    Ich denke die Diskussion über Kennzeichenwinkel reicht dann auch, lasst euch einfach nicht erwischen.

  • ich hab nur das gesagt was mir der prüfer gesagt hat. Ich glaub ein polizist würde sowas bei einer kontrolle niemals bemängeln solange das kennzeichen nicht einen üblen winkel hat so das man es im vorbeifahren nichtmal mehr lesen kann.


    Aber bei so überprüfungen gucken die schon verdammt genau!


    Gruß
    Gfrast

  • Der originale SD Lenker hat jawohl einen Kröpfungswinkel wie der Lenker eines Damenrades.


    Völlig richtig, aber ein Fahrradlenker ohne Zulassung etc?? :staun: Wo wir dann wieder beim Thema wären: wo kein Kläger, da kein Richter... :kapituliere:

    Billiges Equipment ist wie Koks, kurz kickt es und dann kommen die Depressionen


  • Völlig richtig, aber ein Fahrradlenker ohne Zulassung etc?? :staun: Wo wir dann wieder beim Thema wären: wo kein Kläger, da kein Richter... :kapituliere:


    Nee der neue Lenker ist natürlich nicht vom Fahrrad, sondern aus dem Zubehör :Daumen hoch: