KTM 690 Smc-r 2014 Auspuff ? ;)

  • Passt der PP aus 2012 auf die 2014er?



    Wie es im Internet so ist stehen wieder überall widersprüche, hat den jemand dran und kann mir Auskunft geben?


    Hab ihn dran, passt. Brauchst aber eine zusätzliche Halteplatte, die gibt es beim Freundlichen.

    SD 1290 R (HP2 MM :wheelie: & T700 )

  • sagt mal leute, es kann doch nicht so schwer sein diesen halter selbst zu bauen oder?


    die neue version ist erst ab ende september verfügbar ... das nervt mega.


    hat das schonmal jemand gemacht?
    wenn ja, hättet ihr bilder für mich ... :) ?


    danke im voraus.

  • Jippi, mein PP Sebring ist drauf und sie BRAAAPT! :sensationell:


    Ohne Kat, mit neuem Luftfilter und dem EVO 1 Mapping. Der Sebring ist von dem 2013er Modell. Läuft wie sau das Teil und ist selbst mit DB-Killer infernalisch laut :driften: ...
    Hab mir gleich den Evotech Kennzeichenträger geholt, jetzt ist sie goil!
    :guckst du hier:



  • Hi Leute,


    lese mir hier gerade alle Seiten durch und bin immer noch so schlau oder dumm wie vorher :D


    wurde einer mal mit nem Akra angehalten? Da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist, dürfen die ja die Karre mitnehmen oder bin ich da nicht mehr up to Date?


    Der 13er Krümmer von Remus/Sebring passt glaube ich auch oder? Da dort der Kat einfacher zu entfernen ist, oder verwechsel ich da was :D wenn nicht wird Krümmer(ohne Kat) und ESD (mit E-Nr.) einzeln bestellt.


    Fährt einer von euch das rundum Sorglos Paket von Pirate Racing?


    lg


    Daniel.

  • Die Benutzung eines Motorrades mit einer nicht genehmigungsfähigen, weil die Höchstlautstärkenwerte überschreitenden Auspuffanlage, stellt keine Zuwiderhandlung gegen § 19 Abs. 2 StVZO dar, führt also noch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (OLG Hamm, 1 Ss OWi 2813/80). Ein Bußgeld lässt sich nicht vermeiden, aber eine Beschlagnahme kommt nicht in Betracht.



    Ein Kraftfahrer, der unterwegs den Schalldämpfer­einsatz des Auspufftopfes verliert, darf seine Fahrt zu Ende führen. Eine Beschlagnahme wäre unzulässig (Bayrisches Oberstes 1 Ob OWi 143/85)






    Gibt es Gerichtsurteile zu :)

  • Zitat

    Ist die Auspuffanlage manipuliert, d.h. willentlich verändert, also z.B. ein nicht zugelassener Schalldämpfer montiert, vom an sich zugelassenen Schalldämpfer der db-Killer / db-Eater entfernt, der Schalldämpfer oder Krümmer angebohrt usw., erlischt aufgrund dieses Eingriffs die Betriebserlaubnis des Autos oder Motorrades. Dann gibt es nach altem Recht Nr. 214 des Bußgeldkatalogs 90 € und 3 Punkte:


    „214a – Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dadurch die Verkehrssicherheit oder die Umwelt wesentlich beeinträchtigt (§ 19 Absatz 5 Satz 1& § 69a Absatz 2 Nr 1a StVO) 214a.1 – einen Lastkraftwagen oder Kraftomnibus -180 €, 3 Punkte214a.2 – ein anderes als in 214a.1 genanntes Fahrzeug – 90 €, 3 Punkte“


    Nach neuem Recht gibt es Punkte nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Ein zu lauter Auspuff gehört nicht dazu.


    Im Ausland sieht das ganze auch noch anders aus. Naja wir werden es ja sehen wenn der erste mal Ärger wegen eines zu lauten Potts bekommen hat.
    mich selbst interessiert das nämlich auch!

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Einmal gehts um Strafe/Punkte und einmal um die Beschlagnahme ;-)


    Und Gesetzlage und Rechtssprechung sind auch noch zwei paar Schuhe.


    Jedenfalls gibt es Gerichtsurteile die sich klar gegen eine mögliche Beschlagnahme aussprechen.
    Darauf kannst du dich im Zweifelsfall berufen.


    Bin schon ein paar mal angehalten worden wegen zu lautem Auspuff an meiner ZXR,die angebaute Anlage gehörte irgendwann mal eine Honda und ne E-Nummer gibts auch nicht.
    Hab zwei mal ne Mängelkarte bekommen und musste dann auf der Wache anrollen mit original Pott und einmal sagte der nette Herr das der Auspuff beim nächsten mal besser nichtmehr dran ist,wenn er mich nochmal anhält.

  • ja nur wenn du grad 400Km im nirgendwo bist und die Polizei Beschlagnahmt widerrechtlich das Fahrzeug dann nützt das klagen danach nur wenig.
    Wie gesagt was sie darf und was die kann sind zwei paar Stiefel.
    wäre es eindeutig würde wohl keiner mehr nen original oder zugelassenen Pott fahren.

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Wichtig ist halt nur jeglicher Maßnahme der Polizei eindeutig zu widersprechen und auch nix zu unterschreiben! Somit hat man noch ne Chance auf Klage und somit Kostenerstattung.

    Go fast... :Tempo:


    Freiheit ist nichts wert, wenn man wie ein Diener lebt!

  • Is aber echt noch keiner angehalten worden? ,D


    Mal schaun was kommt entweder PP ohne Kat,Is der eig. Bei dem Pott bei dem der Kat dabei Is herausnehmbar? Wie bei SC Project? Oder ist er Fest eingestanzt? oO


    Oder halt dann Akra.


    LG
    Daniel

  • Moin,
    wollte nicht extra nen thema eröffnen deshalb frage ich hier nochmal:


    Ich hab die SMC-R 2014 und möchte mir gerne den PP Auspuff dranbauen, ich habe allerdings einige sorgen und zwar:


    kann ich probleme mit der garantie bekommen ?
    bin ich mit dem komplett legal unterwegs ?
    ist der Sound unterschied groß zwischen dem mit Kat und ohne ?
    und wenn ich ohne kat fahren würde, kann der motor dadurch schaden nehmen ?


    danke schonmal für die antwort


    mfg

  • Also die ABE für den PP ESD gilt eigentlich nur bis zur 2013er, aber da sollte es bei ner Kontrolle keine zu großen Probleme geben


    Und mein Händler hat zu mir gesagt, dass ich keine Bedenken zwecks Garantie haben brauch

  • Und mein Händler hat zu mir gesagt, dass ich keine Bedenken zwecks Garantie haben brauch

    Kann ich nur bestätigen, hab mir auch den PP mit dem EVO 1 Kit und ohne Kat geholt und kann weiterhin volle Garantie und Gewährleistung genießen. :wheelie:

    Braaapen was das Zeug hält