Reifenbindung & Reifenfreigabe Info !!

  • In der EG Typgenehmigung steht aber nix von Reifenbindung..oder fehlt der Teil..ich habe mir damals bei meiner Honda SP1 extra die Reifenbindung beim TÜV Südwest dem Gutachter der die Genehmigungen für alle Teile erteilt fast aller Hersteller austragen lassen..so und jetzt..was ist jetzt maßgeblich ?


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    Schau mal Post 16 von mir...........die Reifenbindung steht drin in der EG Typgenehmigung

  • So und jetzt ? Für was ist dann die COC?


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    Mit dem COC Papier und einer entsprechenden HU kann man das Fahrzeug in jedem EU Land zulassen.


    Zum Beispiel bei Fahrzeugen aus Italien oder Holland, wenn ich mir so ein Fahrzeug im Ausland kaufe kann ich es
    in Deutschland mit dem COC Papier und einer neuen HU zulassen.

  • Aha..und jedes Land kann a la KBA festlegen lassen ob Reifenbindung ja oder nein ? verstehe ich das richtig ? Ok die Länder um uns herum haben zwar begrenzte Höchstgeschwindigkeit die mich an dem Kürbis aber eh nicht interessiert..Mmhh..ich kann mir nicht vorstellen das der Conti Sport Attack 2 auf dem Kürbis nicht funzen soll und der CompetItion schon..und warum hat der Attack 2 keine Freigabe..die Frage stell ich mir auch..Ich glaube aber kaum das Conti solch eine Info per E-Mail raushaut wenn sie wüssten das es ein echtes Problem mit dem Reifen gibt..ich probiere es trotzdem


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  • ..ich kann mir nicht vorstellen das der Conti Sport Attack 2 auf dem Kürbis nicht funzen soll und der CompetItion schon..und warum hat der Attack 2 keine Freigabe..die Frage stell ich mir auch..Ich glaube aber kaum das Conti solch eine Info per E-Mail raushaut wenn sie wüssten das es ein echtes Problem mit dem Reifen gibt..ich probiere es trotzdem


    Die Mail kannst du dir sparen. Hab vor ein paar Monaten bei Conti wegen dem CSA2 nachgefragt und als Antwort bekommen, daß es damit auf der SDR zu unerwünschten negativen Fahreigenschaften kommt bzw. kommen kann und es deshalb keine Freigabe geben wird.


    Wenn sich Fahrer in anderen Ländern ohne Reifenbindung den Reifen auf ihr Motorrad schnallen, obwohl der Hersteller dafür keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, ist das deren Angelegenheit, wenn dann doch aufgrund dieser negativen Fahreigenschaften was passiert. Mir würde das jedenfalls du Denken geben.
    Und Conti macht sowas bestimmt nicht mit Fleiss, denn denen entgeht schließlich Umsatz, wenn ein gerne gekaufter Reifentyp für ein Motorrad nicht freigegeben wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Sentenced7 ()

  • Hallo Sentenced7, da gebe ich Dir absolut recht..ich Frage mich nur warum ich die Auskunft bekomme habe das KTM mit dem Reifen nicht zufrieden war..ich denke die Testfahrten und Freigaben macht Conti doch selber..wirklich verwirrend..aber wenn wirklich der Reifen Probleme machen täte warum sagt Conti das denn nicht ? Sie haben dadurch ja keinen Schaden..es heisst nie Conti gibt keine Freigabe..


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  • Hallo Sentenced7, da gebe ich Dir absolut recht..ich Frage mich nur warum ich die Auskunft bekomme habe das KTM mit dem Reifen nicht zufrieden war..ich denke die Testfahrten und Freigaben macht Conti doch selber..wirklich verwirrend..aber wenn wirklich der Reifen Probleme machen täte warum sagt Conti das denn nicht ? Sie haben dadurch ja keinen Schaden..es heisst nie Conti gibt keine Freigabe..


    Mir ist nicht ganz klar auf was du raus willst mit dem was du schreibst.
    Was hat deiner Meinung nach KTM mit den Reifenfreigaben zu tun? Auf meinen Freigabebescheinigungen steht "Pirelli", "Metzeler", "Michelin" und "Bridgestone". Nicht "KTM".
    Mit hat Continental geschrieben, daß sie bei ihren Tests mit der SDR in Verbindung mit dem CSA2 nicht zufrieden waren und deshalb keine Freigabe dafür rausgeben.


    Bridgestone schreibt bspw. auf seine Freigaben.....
    "Die BRIDGESTONE Deutschland GmbH, als Generalimporteur für BRIDGESTONE Reifen in der Bundesrepublik Deutschland, bestätigt hiermit, daß gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine technischen Bedenken bestehen. Bei bestimmungsgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß §29 und §31 StVZO erhalten."


    Ich habe noch nie irgendwas gelesen, daß der Motorradhersteller gefragt wird, ob er mit dem Reifen zufrieden ist und dann vielleicht auch noch das letzte Wort hat, ob der Reifen für das entsprechende Model dann auch die Freigabe erhält. Würde auch keinen Sinn machen. Erst recht nicht, wenns in vielen Ländern rein vom Gesetz her keine Reifenbindung gibt.

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  • Ich habe gestern versucht die Markenbindung bei meiner Zulassungsstelle in Helmstedt löschen zu lassen, leider ohne Erfolg. Meine Zulassungsstelle würde die Markenbindung nur entfernen, wenn ich von KTM eine Bescheinigung vorlegen würde, aus der hervor geht das diese nicht notwendig ist.
    Ich gehe auch mal davon aus, dass eine Markenbindung in dieser Form in Deutschland und Europa gegen das Gesetz ist, da es gegen jede Form des Wettbewerbes verstößt. Ich habe auch mal Conti angeschrieben, vielleicht haben die ja auch eine Möglichkeit die Markenbindung beim KBA wieder entfernen zu lassen, da es ja auch in ihrem Interesse sein sollte. Für die unter uns, die an ihrer KTM irgendetwas verändert haben, nutzen alle Freigaben dieser Welt nichts, da diese sich immer nur auf den Serienzustand beziehen.
    :gute besserung:

  • Das heisst ja wohl dann auch das wenn ich mir ein Windschild anbaue ist die Freigabe hinfällig da diese sich nur auf den Originalzustand bezieht..also..ist die eingetragene Reifenbindung ebenfalls Schwachsinnig..ich bin froh sie draussen zu haben..


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  • ich bin froh sie draussen zu haben..



    Du hast Glück gehabt, ich habe alles unternommen und werde meine Reifenbindung nicht ausgetragen bekommen.
    Nach mehreren Telefongesprächen (auch mit Conti dem Herren aus deiner Mail, der eingestehen musste, dass er nicht Recht hatte, da die SD in Deutschland doch Reifengebunden ist) und Mails hat sich leider rausgestellt, dass Deutschland da wohl einen Sonderstatus in der EU hat und die Reifenbindung in Deutschland eine Rechtsgrundlage besitzt. Wer andere Reifen fahren möchte, sollte möglichst nichts an seinem Bike verändern und nur freigegebene Reifen fahren und die Freigabe wenn möglich bei sich tragen, ansonsten hat man noch die Möglichkeit sie innerhalb einer Woche bei der Polizei nachzureichen.
    Bei Mopedreifen.de gibt es zu dem Thema auch einen schönen Zweizeiler.

  • Na dann wäre doch jetzt die Anfrage an KTM fällig, welche der beiden Statements denn richtig ist.



    Ich mache da jetzt gar nichts mehr, da zwecklos. Sieht auch nicht gut aus, wenn denen immer nur der gleiche auf den Sack geht.

  • Typisch Deutschland..Paragraphenwirrwarr ..keiner weiß Bescheid..jeder macht was er will und wir sind die Dummen..ist doch wahr..was nützt mir die beste Freigabe wenn diese nicht zählt da ich mir ein Windschild angebaut habe was ja erlaubt ist, aber wer weiß bei einem Fahrversuch mir Reifen XY nicht harmoniert..manchmal regt mich der scheiss Paragraphenstaat echt auf..und keiner will's gewesen sein..booaaahhh


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