Hi,
mein Name ist Andreas. Ich bin kurz davor eine Duke 690 mein Eigen nennen zu dürfen (Umstieg von einer Z750R). Ich habe eine gebrauchte Duke in Sicht, die seit 2014 zugelassen ist. Die normale Werksgarantie läuft somit in 2016 aus. Nun möchte ich eventuell in Erwägung ziehen, eine Garantieverlängerung abzuschließen.
Jetzt bin ich auf eure Erfahrungen angewiesen. Welche Bedingungen sind dabei zu erfüllen ? In den AGBs steht etwas von Inspektionen in Dealer.net eintragen. Muss das der Halter stehts tun, oder macht das die KTM Werkstatt ? Zwecks Scheckheftgepflegt: Reicht es da aus (wegen der Garantie(-verlängerung)) wenn die Inspektionen nach KM gemacht werden (1000er, 10000er etc.) oder müssen auch Jahresinspektionen gemacht werden, wenn die gegebenen KM nicht erreicht werden ? - Das war nämlich bei Kawasaki der Fall, nun möchte ich wissen wie KTM das handhabt. Kann der 2. Fahrzeughalter die Verlängerung abschließen, oder muss das der 1. tun ? Am Ende eventuell noch eine allgemeine Frage: Lohnt sich die überhaupt ? Wie sind eure Erfahrungen bei KTM Motorrädern. Bei meiner Z habe ich keine gebraucht. Sie lief die 4 Jahre ohne größere Probleme.
Klar kann ich den Händler fragen, aber ich wollte das Forum zunächst um Rat fragen, weil der ein oder andere in der gleichen Situation gesteckt hat, und ich dann keine 0815 Antwort vom Kundendienst bekomme :"Siehe AGBs".
Vielen Dank !
Andreas