690 Smc-r Ab welchen Umbauten erlischt die Garantie ?

  • Nabend an alle :winke:


    Hatte ich bei meinem letztens post vorgestellt wo es darum ging ein Vorführer zu kaufen , oder doch lieber 500€ drauf legen und ne neue bestellen..


    Also da ich letzte woche beim Freundlichen war und mir eine neue Smcr 690 bestellt habe , habe ich vor lauter Aufregung vergessen wie es mit den Umbauten während der Garantie aussieht ?
    Hab nen bisschen in dem Powerparts-Katalog rum geschaut und ein Paar tolle sachen gesehen die ich mir dazu kaufen werde und überm Winter nach und nach selber montieren würde..


    Kla die ganzen Sachen "only for racing" brauch man garnicht drüber reden wenn es um die Garantie geht, die fällt dann meines wissens weg.


    Darf man allgemein Veränderungen vor nehmen oder erlischt die Garantie dann direkt ? , es geht Hauptsächlich um die Remus Komplettanlage mit Abe , Blinker , Kz - Halter, Kupplungs - Bremshebel, Spiegel , und nen offener Luftfilter Deckel da weiß ich nicht ob es schon "only for racing" ist ? und natürlich das passende Mapping für die Komplettanlage und (offenen Luffi) ?


    Hoffe es wurde nicht schon allzu oft durch gekaut und wiedermal danke an alle :wheelie: schönen abend

  • Kommt immer drauf an, am besten den Händler ansprechen.
    Ich finde ja, wenn es im PP-Katalog zu bekommen ist, sollte die Garantie nicht erlöschen.
    Sind ja offizielle KTM-Anbauteile...


    Ich habe z. B. auch den PP-Auspuff, offener Luftfilterdeckel und entsprechendes Mapping: Garantiefälle wurden nicht abgelehnt.

  • Gerade bei Teilen aus dem PP Katalog gibt es keine Probleme. Soweit habe ich das erlebt.
    Zum Beispiel beim Power Comander oder Kastl Kit ist das schon eine andere Sache wobei diese Sätze ja mit mehr oder weniger Zeitaufwand schnell demontiert und wieder montiert sind.

  • Hab festgestellt das jeder Händler das anders sieht. Und da er die Garantieanträge stellt solltest du es mit ihm klären.
    PP (auch Race Teile) haben meistens Garantie.

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Das "only for Racing" bezieht sich in erster Linie darauf, dass der Kram im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen ist.

  • Offiziell gilt:
    - werden KTM freigegeben Zubehörteile von einem KTM autorisiertem Händler verbaut, so besteht der Garantieanspruch weiterhin.
    - werden KTM freigegeben Zubehörteile von Dir selber verbaut besteht der Garantieanspruch nicht mehr (!)
    - werden nicht KTM freigegeben Zubehörteile verbaut besteht der Garantieanspruch nicht mehr
    (Die offizielle KTM Quelle dieser Informationen hab ich irgendwo rum fliegen, grad nur nicht zur Hand)


    Praxis:
    - werden KTM freigegeben oder auch nicht freigegebene Zubehörteile verbaut (von wem auch immer), Du Dich mit dem Händler aber gut stehst, bleibt der Garantieanspruch erhalten. Es liegt im Ermessen des Händlers welche Infos bei einem Schadenfall an KTM weitergegeben werden. ;-)

  • Praxis:
    - werden KTM freigegeben oder auch nicht freigegebene Zubehörteile verbaut (von wem auch immer), Du Dich mit dem Händler aber gut stehst, bleibt der Garantieanspruch erhalten. Es liegt im Ermessen des Händlers welche Infos bei einem Schadenfall an KTM weitergegeben werden. ;-)


    Volle Zustimmung. :ja:

    Der weiße Reiter :alter schwede:

  • Es soll wohl auch schon vorgekommen sein dass Händler explozit vermerkt haben es war bei der Inspektion ein anderer Endtopf verbaut usw :Daumen runter: So ein Händler hätte mich dann zum letzten mal gesehen

  • Verfällt die Garanite ebenfalls wenn man den KZH,Blinker und Relais tauscht ? :denk:

    Also Beim Romatech KZH musst du z.B. den originalen Stecker der Kennzeichenbeleuchtung abzwicken und mit dem Romatech-Drähtchen löten. Könnte denke ich mal kritisch werden, wenn man direkt am Kabelbaum was macht.

  • Lass es vom Händler durchführen. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.

    Der weiße Reiter :alter schwede: