Beim PP-Kennzeichenhalter fallen die Soziuzshaltegriffe ja weg. Wenn diese nicht mehr da sind hat die Sozia ja keine Möglichkeit mehr sich festzuhalten (Fahrer zählt lt. Gesetz nicht) und hat somit zurfolge, dass die Betriebserlaubnis erlischt!
Oder etwa nicht? Wo muss ich hin, wenn ich die Soziusgriffe trotzdem abgebaut habe? (Bedingt durch meinen Kennzeichenhalter) Segnet mir das der TÜV ab? Darf ich danach noch eine Sozia mitnehmen? Wohl nicht? Im internet wurde ich nicht sonderlich schlauer drüber