Reifenbindung 1050/1190/1290 austragen?

  • (EDIT MOD: Ausgekoppelt aus dem Thread Roadsmart 3)

    Ich weiß ja nicht was ihr immer mit den ganzen Freigaben wollt ?


    Füttert ihr damit eure Kaninchen :crazy: ?


    Es muß nur die Bauart und die eingetragen Größe stimmen, ansonsten könnt ihr fahren was ihr wollt.


    Und das nun schon seit vielen Jahren :peace: :peace: :peace: .



    Gruß Gerry



    Anmerkung WeisNet: In diesem Thread geht es größtenteils um die Austragung der Reifenbindung/Reifenfabrikatsbindung, die notwendigen Dokumente/Gutachten hierfür im Allgemeinen und insbesondere um eine Bescheinigung zur "Austragung", die von einem Gutachter angeboten wurde. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, handelt es sich bei jener angebotenen "Austragung" lediglich darum, die "in Ihrem Fahrzeugschein im Feld 22 beschriebene Bereifung, durch ein Gutachten nach §13 (1) FZV auszutragen.", augenscheinlich nicht aber um einen Entfall der seitens KTM vorgesehenen Reifenbindung und/oder Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis. Da die Diskussion in diesem Thread im Wesentlichen auf dieses spezielle Gutachten beschränkt ist und die Diskussionsgrundlage um die Konsequenzen eines echten Entfalles der Reifenbindung / Reifenfabrikatsbindung damit anscheinend entfallen ist, wird der Thread demnächst geschlossen, um eine Diskussion um das generelle Thema Reifenbindung nicht weiter mit der Diskussion um dieses spezielle Gutachten zu vermischen.

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

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  • Evtl. hat die 1050er keine Reifenbindung.
    Bei der 1190er steht das ja leider explizit drin, dass nur der CTA2 freigegeben ist.

  • Moinsens, hier der ADAC zu allen Eventualitäten, wer denn wirklich noch eine Reifenbindung hat kann diese auch austragen lassen.



    Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben[size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']
    [align=left]vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang
    [align=left]mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der
    [align=left]Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem
    [align=left]Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere[b][size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']nicht [size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']erforderlich.[size=10][font='Arial'][size=10][font='Arial']
    [align=left]1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    [align=left]bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
    [align=left]2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen
    [align=left]Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden
    [align=left]und wird mitgeführt.
    [align=left]3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand
    [align=left]auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere
    [align=left]Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor.
    [align=left]Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere
    [align=left]ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
    [align=left]4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst
    [align=left]serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten:
    [align=left]Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss
    [align=left]mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten
    [align=left]Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet
    werden.

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • Da stehts doch ganz deutlich...die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist mitzuführen...


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Natürlich muß man bei Reifenbindung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers mit sich führen, wenn man einen anderen Reifen fährt.


    Ich hatte meine Boldor im September 2015 Continental für Freigabefahrten zur Verfügung gestellt. Der Conti Reifen ist jetzt für die Boldor freigegeben, und diese Freigabebescheinigung ist mitzuführen, solange der Reifen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist.

  • Dann lasst sie einfach austragen, dann gilt Absatz 1 :grins:


    Das hab ich bei meiner Speedy vor Jahren gemacht und fahre nun wonach mir gerade ist :peace:


    Gruß Gerry

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • Sooo einfach ist das nicht mit "austragen lassen". Dazu hat der Motorradhersteller auch noch was zu sagen, von wegen Sicherheit. So eine Reifenbindung wird ja nicht aus einer Laune heraus eingetragen.

  • Das hab ich bei meiner Speedy vor Jahren gemacht und fahre nun wonach mir gerade ist :peace:

    Das funktioniert aber nur, wenn es von anderen Reifenherstellern Reifen in der eingetragenen Dimension mit den eingetragenen Spezifikationen gibt.
    Das is bei ner Speedy einfach...aber such mal nach nem 21" Reifen mit dem richtigen Geschwindigkeitsindex....


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Sooo einfach ist das nicht mit "austragen lassen". Dazu hat der Motorradhersteller auch noch was zu sagen, von wegen Sicherheit. So eine Reifenbindung wird ja nicht aus einer Laune heraus eingetragen.

    Selbstverständlich ist das ganz einfach und hat mit dem Hersteller des Moppeds erst mal nichts zu tun.
    Das war bei mir z.B. eine Sache von 20min. und das völlig ohne größere Diskussionen.
    Allerdings hatte sich mein TÜVler auch schon im Vorfeld mit dem Thema beschäftigt.
    Geht mal zu eurem TÜVDERKRAGTÜ Menschen und klärt das mal ab.
    Oder aber ihr steht auf den ganzen Eintragungsmist (was ich manchmal vermute) weil man sich da so schön ärgern und zu Tode diskutieren kann :achtung ironie:


    Gruß Gerry

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • Gerry, Du scheinst entweder naiv oder beratungsresistent zu sein. :denk: :zwinker:


    Wir haben vom Boldorboard mal Honda angeschrieben, die Reifenbindung für die Bollen aufzuheben, da die Erstreifen nicht mehr auf dem Markt sind.


    Antwort:


    Honda hält weiterhin an der Reifenbindung fest.


    Begründung:


    Die Bollen würden doch Geschwindigkeiten weit über 200 km/h schaffen. Honda führt aus Kostengründen nur Freigabefahrten von neuen Modellen durch. Sollten die in der Freigabe aufgeführten Bereifungen nicht mehr erhältlich sein, sieht Honda die Reifenhersteller in der Pflicht.

  • Austragen jeglicher Reifenbindung müsste möglich sein. Ich hatte mal eine ältere K100RS mit PVM-Felgen mit einer Eintragung eines Reifens, den es seit Jahren schon nicht mehr gibt. Zuerst wollte mir der Herr TÜV einen aktuellen, auch von mir bevorzugten, Reifen eintragen. Auf meine Bitte, ich möchte bei einer erneuten Marktänderung nicht wieder das gleiche Problem haben, hatte der nette Mensch die Reifenbindung gänzlich gestrichen. Dimension und Geschw.Index muss nat. weiter beachtet werden.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Danke gleichfalls, hab ich denn geschrieben du sollst Honda anschreiben ? Nö !
    Eine Prüforganisation macht das, wie schon oben erwähnt.
    Und ja ICH war so naiv und beratungsresistent das ich meine Austragung aus reinem Mitleid erhalten habe, ich armer Kerle.


    Gruß Gerry


    PS: 200 schafft auch meine Speedy :teuflisch:

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • Honda wurde angeschrieben, WEIL der TÜV die Reifenbindung nicht ausgetragen hat, denn es macht eben nicht jede Prüfgesellschaft.


    Grundsätzlich kann man Reifenbindung austragen lasse, das ist mir auch bekannt.


    Und fühl Dich nicht angegangen, da war ein Zwinkersmiley hinter :zwinker:

  • Honda wurde angeschrieben, WEIL der TÜV die Reifenbindung nicht ausgetragen hat.


    Und fühl Dich nicht angegangen, da war ein Zwinkersmiley hinter :zwinker:


    Dann habt ihr A - den falschen Prüfer erwischt oder B - das ist schon ein zwei Tage länger her.

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie:

  • ok, ich fasse zusammen:


    Man kann Reifenbindungen auch ohne technische Veränderungen am Gerät (andere Felgen...) austragen lassen.
    Richtig?


    Warum weinen wir dann hier so rum, weil es ja für die aktuelle @-Generation kaum Freigeben gibt???



    An die Admins: ja, wir schweifen ab, ist aber sehr interessant und kann nützlich sein. Bitte nachsichtig sein, sonst geht das Thema in Tratsch und Tech.Talk unter.

  • Moinsens, also heute ist endlich der KFZ Brief von meiner neuen Kati angekommen, deswegen hat es etwas gedauert mit der Antwort.


    Auch hier sind nur die Größen der Beiden Reifen angegeben, ansonsten nothingnadagarnichts.


    Ergo teilt mir KTM unterschwellig mit, hab Spaß mit jedem Gummi den du magst :peace: :peace: :peace: :amen: :teuflisch: .


    Alles andere hätte mich in Zeiten der EU einheitlichen Zulassungsvorraussetzungen auch arg gewundert.


    Kleine Korrektur noch :grins: Meine Speedy hatte von Anfang an keine Reifenvorgaben (wegen siehe oben) es war meine 94er T300 Sprint bei der die Reifenbindung ausgetragen wurde :ja: .


    Gruß Gerry

    :wheelie: Spaß ist alles was du im Leben brauchst :wheelie: