Topsound: Die Regelung liest sich so:
Zitat von Zeit.deEin Schlupfloch hält die Neuregelung allerdings bereit: Die Hersteller können mit einer speziellen Ausnahmegenehmigung, "Auslaufende Serie" genannt, auch nach dem Stichtag 1. Januar 2017 noch Euro-3-Modelle verkaufen – in limitierter Stückzahl. Pro beantragtem Modell dürfen das zehn Prozent der Neuzulassungen aus den Jahren 2015 und 2016 sein. Sollte diese Summe kleiner als 100 Stück ausfallen, darf der Hersteller auf eben diese 100 Fahrzeuge aufrunden. Für Nischenanbieter könnte diese Ausnahmeregelung einen wichtigen Zeitgewinn bringen, allerdings dürfen diese Fahrzeuge nur noch in den Jahren 2017 und 2018 zugelassen werden.
Quelle: http://www.zeit.de/mobilitaet/…regeln-2017-eu-vorschrift