Kennzeichenbeleuchtung

  • Hallo,
    ich habe mal ne kurze Frage. Ich habe meine Kati jetzt auf LED Blinker umgebaut mit Blink- Relais. Jetzt wollte ich auch die Kennzeichenbeleuchtung auf LED umbauen. Ich habe so eine wie hier




    Kann ich die ganz normal anklemmen oder muss ich da auch einen Wiederstand mit einbeziehen? Wenn ja wie groß etwa. Sry wenn ich so doof frage aber mit Elektrik habe ich es nicht so :grins:
    Habe leider kein vergleichbares Thema gefunden :traurig:
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    LG. Gorden

    >>>Linke Hand zum Gruße<<<


  • Hey,
    einfach anklemmen und gut is.


    Bei den Blinkern brauchst den Widerstand nur, weil die Blinkfrequenz dann nicht mehr stimmt, da das originale Blinkrelais lastabhängig ist.


    MfG


    Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

  • Dieses Modell im speziellen ist ziemlich billiger China Kram. Nach wenigen tausend Kilometern hatte sich bei mir das Kabel von der Platine abvibriert.


    Ich fahre unter anderem aus diesem Grund mit dem Standardheck und Standardblinkern.


    Wenn Du es aber dennoch anbauen willst, haben die Kollegen über mir schon das wichtigste gesagt.

  • Meinst du oder weißt du? Ist glaub ne Grauzone. Dafür hält es jedem Gerüttel stand :Daumen hoch:

    Naja, der Abstand von Blinkerreflektor zu Blinkerreflektor ist ja gesetzlich vorgeschrieben. Sowohl für vorne und hinten. Wieviel das ist, hab ich jetzt nicht aufm Schirm. Kann mich aber erinnern, dass ich deshalb damals extra noch zwei Distanzhülsen bei mir verbaut habe.
    Wenn du die Blinker unter die Heckspitze geklebt hast, kannst du den Mindestabstand unmöglich eingehalten haben.


  • Ich habe so eine Kennzeichenbeleuchtung seit 20.000 km ohne jeglich Probleme an meiner 690er.

    KTM 1290 Super Duke*Yamaha XSR 700*Triumph Street Triple*Yamaha WR250R*Beta Evo 250*Scorpa TY 125


  • Und zu den Blinkern vorn und hinten:

    http://www.tuev-sued.de/upload…radaenderungen_082007.pdf
    TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe

    Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):


    - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62


    - Anzahl: 4


    - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11


    - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12


    - in der Breite (min.):


    nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm


    nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm


    Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm


    - in der Höhe: 350 - 1200 mm


    - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig


    - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

    Think orange...

  • Ja danke euch nochmal. Das Metall-Gehäuse habe ich auch. Als Blinker habe ich jetzt LED-Blinker mit Lauflicht Effekt :Daumen hoch: Kann ich nur empfehlen.
    LG. Gorden

    >>>Linke Hand zum Gruße<<<


  • Um dieses alte Thema nochmal aufzugreifen , stehe vor der selben Entscheidung was ich als Kennzeichenbeleuchtung nutze und wollte daher Fragen ob hier mal nen paar Fotos reinstellen könnten wie die beim eingebauten zustand aussehen und vor allem wie es im Dunkeln aussieht.

    Denn sind ja meistens leds und zu hell solls am besten auch nicht sein