TÜV Gutachter mit Verstand und Herz

  • Hallo Leute,


    ich schildere euch mal kurz mein Anliegen. Neben meiner 1290 SDR habe ich noch eine Ducati 1098 für die Rennstrecke, die ich nun gerne verkaufen würde.


    Für diese besitze ich leider keinen Fahrzeugbrief, was den Verkauf erheblich erleichtern würde. Das Fahrzeug ist absolut sauber :ja: und nicht gestohlen oder so.. :nein: . Ich habe auch eidestattliche Erklärungen vom Vor/Vorbesitzer, dass der Brief verloren wurde und keine Ansprüche Dritter vorliegen. Desweiteren habe ich eine Bestätigung vom Landratsamt, dass ein neuer Brief erstellt werden kann und ich zu den vorhandenen Unterlagen lediglich ein Vollgutachten eines Sachverständigers vorlegen muss.
    Vollgutachten können nicht von DEKRA & Co erstellt werden, sondern nur vom TÜV. Für ein Vollgutachten muss das Fahrzeug verkehrstauglich sein, die 1098 ist jedoch völlig auf Rennstrecke umgebaut und ich habe keine Scheinwerfer, Lichter, Blinker, Hupe, Ständer, ... Es wäre nun ein für mich grosser Aufwand und Kosten die 1098 mit allen für Verkehrstauglichkeit notwendigen Teilen auszustatten, nur um ein Vollgutachten zu erhalten. Ich will die 1098 ja gar nicht anmelden und im Strassenverkehr bewegen, sondern nur einen Fahrzeugbrief (neu Zul.besch. Teil II) erstellen lassen.
    Und nun zu meiner Frage: Kennt jemand einen TÜV Gutachter mit Verstand und Herz, der mir für meine "gestrippte" 1098 ein Vollgutachten ausstattet ohne, dass ich alle notwendigen Teile anbaue? :denk:
    Gruss

    hadet

  • Da wünsch ich mal viel Glück bei der Suche, denke aber, das es da keinen geben wird.
    Denn wenn das Fahrzeug für ein Vollgutachten verkehrstauglich sein muss, dann wird er das nur abnehmen dürfen, wenn es das auch ist. Andernfalls hat er mehr Herz als Verstand, wenn er da seinen Servus drunter setzt.


    Was aber versprichst Du dir vom Brief? Mehr Geld? Wenn ja, dann ist es eine Frage, ob es sich lohnt, die Kiste wieder straßentauglich zu machen.
    Ansonsten einfach so verkaufen.


    Bin ja da komplett unbedarft, aber braucht es für die Rennstrecke einen Brief? Augenscheinlich ja nicht.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Für die Renne braucht es keinen Brief. Deshalb war es mir ja egal... Hab jetzt einen Händler, der sie in Zahlung nehmen würde - jedoch nur mit Brief - :weinen:


    Schon klar, der TÜV muss die Kiste strassentauglich abnehmen, wenn ich Sie aber 1 Std. nachdem ich bei ihm war, wieder auf Rennstrecke umbaue, ist er auch nicht mehr verantwortlich :nein:

    hadet

  • Ich habe schon mal einen neuen Brief beantragt und nach ein paar Wochen auch bekommen. Das Ganze war weitgehend problemlos, es hat nur ein bisschen gedauert, bis das SVA nach dem Aufgebotsverfahren vom Kraftfahrtbundesamt die Freigabe zum Ausstellen eines neuen Briefes bekommen hat. Allerdings habe ich damals, soweit ich mich erinnern kann, zum bloßen Ausstellen des Briefs keine gültige HU oder gar eine Vollabnahme vorweisen müssen. Die wurde erst erforderlich, als ich die Karre auch wieder zulassen wollte.


    Wenn Du also den Brief nur als Besitzurkunde benötigst, sollte das auch ohne TÜV gehen. Wenn Du die Karre aber zulassen willst, dürfte klar sein, dass ein Fahrzeug, dass am öffentlich Straßenverkehr teilnehmen will, auch alle dazu erforderlichen Bauteile hat, und die natürlich auch funktionieren. Genau das und nichts anderes bestätigt ja eine Vollabnahme oder Hauptuntersuchung. Bei der Beurteilung der Funktion hat der Prüfer zwar etwas Spielraum , aber komplett fehlende Teile darf und wird er nicht als funktionsfähig abhaken. Insofern wird auch ein Prüfer, der nur aus "Herz" besteht, keine Karre ohne Beleuchtungseinrichtungen abnicken - und das völlig zurecht.
    .

  • esemer
    danke für deine Info. Könnte hilfreich für mich sein. Das wäre genau, was ich brauche.. SVA = Strassenverkehrsamt? Wo genau hast du den Antrag auf einen neuen Brief gestellt? Beim Kraftfahrtbundesamt?

    hadet

  • Tja, das Ganze ist viele Jahre her, muss irgendwann Mitte der 80er Jahre gewesen sein. Ich hatte damals einen alten, aber wegen eines Getriebeschadens nicht fahrfähigen Renault 18 geschenkt bekommen, der aber aus Geldmangel erst mal längere Zeit im Garten unserer Studenten-WG vor sich hin gerostet war und nun doch als gemeinsam finanzierte WG-Karre auf meinen Namen zugelassen werden sollte. Leider konnte ich die gesamten Fahrzeugpapiere (also Brief, Abmeldung/Schein) Brief nicht wiederfinden und habe beim Straßenverkehrsamt (SVA) deshalb einen neuen Satz beantragt.


    Dazu musste ich eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass das Fahrzeug mir gehört, auch der Vorbesitzer musste übrigens irgendwas unterschreiben. Daraufhin wurde vom KBA ein Aufgebotsverfahren gestartet, in dessen Verlauf geprüft wurde, ob dieses Fahrzeug zwischenzeitlich irgendwo als gestohlen gemeldet war. Einige Wochen später habe ich dann ein Schreiben bekommen, dass ich mir den neuen Brief abholen könne. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir erst nach Erhalt des Briefes Geld in das Auto gesteckt haben, um es über den TÜV zu bringen und zulassen zu können. Alles andere wäre ja auch angesichts unserer damals sehr angespannten finanziellen Lage ziemlich bescheuert gewesen. Danach haben wir die Karre jedenfalls noch einige Jahre gefahren, dabei immer wieder verbeult und repariert. Am Ende ist sie sogar für eine D-Mark und eine Kiste Pils an die Nachfolge-WG verkauft worden - diesmal ganz normal mit Brief.
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    Einmal editiert, zuletzt von esemer ()

  • @ esemer: Wirklich nette Anekdote...--> " und früher war doch alles besser" entlockt mir ein Schmunzeln, nein, mehr noch: ein sattes Grinsen auch wenn´s o.t. is...

  • Moin
    Das wird kein TÜV'er machen. Wie du schon sagst für die Renne brauchst du keinen Brief. Für Motorräder oder Autos die ab Werk schon rein für die Renne gebaut wurden gibt es keinen Brief. Nur eine sogenannte Besitzkarte ( ist ein Datenblatt) , da stehen nur einige Daten wie Baujahr und Fahrgestellnummer drauf , kein Name vom Besitzer oder Vorbesitzer. Du musst jetzt entscheiden wo die Reise hin gehen soll , bleibt es eine Rennmachiene brauchst du nichts machen . Soll sie auf die öffentliche Straße bleibt dir nichts anderes übrig als der Umbau für die Straße.