Überlege 16er Ritzel zu verbauen

  • Oh doch, und wie das anders aussieht als beim Luftpumpenmodell.

    Das ist eine Behauptung. Und markige Worte machen noch keine Begründung.

    Warum genau ist das denn anders? Kannst du uns das erläutern?

  • Hat jemand schon bei KTM selber nach gefragt?

    Vielleicht gibt es eine Freigabe von KTM.

    Das wäre jetzt die einzige Möglichkeit, kann ich mir aber kaum vorstellen. Angeblich gibt es auch kein Ritzel mit TG.

    DEKRA war ich auch, die sagten auch, dass man eine Geräuschmessung machen müsse und der Ausgang ungewiss sei.


    Für die deren Motorräder älter sind und nicht nach der neuen Methode gemessen werden, sind es dann gut 300 €, auch das wäre es mir glaube ich nicht wert.

  • Hab die Erfahrung gemacht, dass selbst der TÜV nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist.

    Ich habe auf meinen Hänger für leichte Verladung meines Mopeds eine klappbare Auffahrrampe montiert (wie sie häufig für Rollstuhlfahrer in Kombis verbaut wird). Während der TÜV eine Einzelabnahme wollte mit entsprechenden Eintragungen in den Fahrzeugschein (Höhe hätte sich geändert, Leergewicht würde sich erhöhen....), erhielt ich von einem für Pkw-Anhänger-Sachverständigen der DEKRA die Auskunft, dass die Auffahrrampe lediglich ein Aufbau sei, der keiner weiteren Prüfung bedarf. Ich sollte lediglich ein abkippen nach hinten durch verspannen verhindern..........ich werde bei nächster Gelegenheit mal einen Sachverständigen der DEKRA oder KÜS zwecks 16er befragen.

    Ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Auskünfte des TÜV oder ach der DEKRA bisweilen ein wenig, sagen wir mal lieblos sind. Gerade dann, wenn es um Sachverhalte geht, die nicht so häufig vorkommen. Daher finde ich Deinen Plan gut, auch mal eine Zweitmeinung einzuholen.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Da arbeiten auch nur Menschen. Da gibt es Schlaue und weniger Schlaue. Da gibt es fleißige und welche die zu faul sind, in ihren Unterlagen nachzuforschen. Da hat einer einen schlechten Tag, am Vorabend gefeiert, krankes Kind, Frau verstorben usw.

    Deshalb wie beim Arzt (wenn es wichtig ist) eine zweite und eine dritte Meinung einholen. Bei einem anderen Prüfer, in einem anderen Ort, bei einer anderen Prüfstelle Dekra, KÜS...

  • Das ist eine Behauptung. Und markige Worte machen noch keine Begründung.

    Warum genau ist das denn anders? Kannst du uns das erläutern?

    Jo das ist eine Behauptung, die auf Erfahrung beruht.

    Wenn ich jetzt jede Falschaussage hier im Forum mit Gegenfakten belegen würde, hätte ich wohl den ganzen Tag damit zu tun und würde zu nichts anderem mehr kommen.

    Die Aussage vom Babsi zielt versteckt auf den Erwerb des Highscore Luftfilterkastens incl. Kastl.

    Daher sein Verweis zum kleinen Luftpumpenmotor.

    Wenn du mehr Informationen möchtest, dann schnapp dir Gerdata(einfach mal in die Suche eingeben, oder den Fred mal von vorne lesen) und vergleiche selbst, dann wirst du schlauer und siehst, dass der 6. Gang nicht zum 5. wird.

  • Oh doch, und wie das anders aussieht als beim Luftpumpenmodell.

    Wenn du eine Behauprtung aufstellst, würde ich mir schon erwarten, dass du die irgendwie fundierst.


    Leider habe ich im Web leider KEINE Daten zu den Getriebeübersetzungen der 1290er gefunden.

    Wenn die jemand hat, bitte posten, dann kann man das nachrechnen!

    Beim 690er-Luftpumpenmodell (Ochito fährt wahrscheinlich eine 1290er mit Turbo) schaut´s so aus:

    5. Gang (0,95 gerundet!) mit der Serienübersetzung 40:16 macht gesamt 0,95 * 40/16 = 2,375

    6. Gang (0,87 gerundet!) mit ein Zahn vorne weniger 40:15 macht gesamt 0,87 * 40/15 = 2,32

    Der Unterschied: nebbiche 2% :traurig:,

    d.h. man fährt mit dem einen Moped bei gleicher Drehzahl 102 km/h statt beim anderen 100 km/h.

    DAS merkt kein Mensch.

    Dass man den 6. Gang praktisch ausgebaut hat und dafür unnötig oft schalten muss,

    umso mehr.

    (Gut, vielleicht kann man dann ja im 2. Gang wegfahren, aber der wird wieder zu lang sein.)


    Fakt ist, egal mit welcher Übersetzung wird die Zugkrafthyperbel

    (die Kennlinie Zugkraft über Geschwindigkeit bei maximaler Motorleistung)

    immer nur erreicht und kann nie überschritten werden.


    Ein Ändern der Übersetzung ist deshalb nur bei SEHR unelastischen Motoren sinnvoll:

    Wenn der Motor NUR in der unteren Drehzahlhälfte keine verwertbare Leistung liefert

    und nur im obersten Drehzahl-Viertel zieht,

    während man ein eng gestuftes Renngetriebe (eben WEIL unelastischer Motor!) fährt*.

    Beim Start muss man da bis 80 ... 100 km/h die Kupplung schleifen lassen

    und da bringt es auf der "langsameren" Rennstrecke einen echten Vorteil,

    vielleicht 10 km/h früher ganz einkuppeln zu können.

    Die Übersetzung wird in diesem (!) Fall kürzestmöglich gewählt,

    d.h. so, dass am schnellsten Stück der Rennstrecke im letzten Gang die Drehzahl erreicht wird,

    wo der Motor seine maximale Leistung abgibt.

    (Sind das z.B. 250 km/h, dann würd´s nichts helfen, wenn man da nochmal raufschalten KÖNNTE,

    aber gar NICHT KANN, weil die nächste Kurve schon da ist.)

    Damit hat man dann auch den kürzestmöglichen 1. Gang realisiert

    und dadurch die bestmögliche Beschleunigung beim Start.


    *) Alle drei Fakten treffen NICHT auf unsere KTMs zu:

    Die haben einen vergleichsweise gewaltig elastischeren Motor

    und ein für ein Straßenmotorrad typisch weit gespreiztes Getriebe.

    HIER wird versucht, durch Ändern der Übersetzung Abstimmungsmängel zu beschönigen

    und das ist eindeutig der falsche Weg:

    Abstimmungsmängel beseitigt man eben durch verbessern der Abstimmung.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

    Einmal editiert, zuletzt von Babsi () aus folgendem Grund: Tippfehler korrigiert

  • Jo ich hab Turbo un Kompressionsstrümpf.

    Guck mal Post #39, da hab ich Geardata mit den Primärübersetzungen der SDR eingefügt, da kannste spielen.

    Der 6. Gang ist original viel zu lang und deshalb kaum nutzbar.

  • Hallo an alle. Ich bin recht neu hier und muss leider meinen Senf auch dazu geben. Ich hatte bis vor kurzen eine Yamaha FZ1n Da habe ich auch ein kleineres Ritzel verbaut.

    Das einzige was ich da gehört hatte was illegal bzw problematisch ist das die Geschwindigkeit nicht passt weil das Tachosignal von der Kurbelwelle abgenommen wurde. Deswegen ein SpeedoHealer.


    Aber jetzt mein Senf: Warum muss eine Lärmmessung gemacht werden? wenn ich mit 17er Ritzel 5500 Umdrehungen habe habe ich die 5500 auch mit dem 16er Ritzel? Wo ändert sich da was beim Lärm.

    Der wird doch sowieso im Stillstand gemessen??

  • Schon lang nicht mehr:

    Aktuell wird das Fahrgeräusch beim Beschleunigen gemessen.

    Guck mal Post #39, da hab ich Geardata mit den Primärübersetzungen der SDR eingefügt, da kannste spielen.

    Der 6. Gang ist original viel zu lang und deshalb kaum nutzbar.

    Ja, dann sei so nett und lass uns wissen,

    wie die Gangübersetzungen im 5. und 6. Gang der 1290er sind!

    (Für die "komplexe" Anwendung der Grundrechnungsarten lad ich mir kein Programm runter.)

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • 5. Gang (0,95 gerundet!) mit der Serienübersetzung 40:16 macht gesamt 0,95 * 40/16 = 2,375

    6. Gang (0,87 gerundet!) mit ein Zahn vorne weniger 40:15 macht gesamt 0,87 * 40/15 = 3,32

    Der Unterschied: nebbiche 2% :traurig: ,


    (Für die "komplexe" Anwendung der Grundrechnungsarten lad ich mir kein Programm runter.)

    Überlege es Dir noch einmal.:ja:

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Sorry, ich hab mich vertippt. :rolleyes:

    Die 2% sind aber richtig.

    Ja, dann sei so nett und lass uns wissen,


    wie die Gangübersetzungen im 5. und 6. Gang der 1290er sind!

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • @ phoenix999: Wie habe ich denn das zu verstehen: "Ihr Fahrzeug wurde am 08.03.2018 per Einzelzulassung (Feld 2.2: ausgenullt) zugelassen"? Hast Du das aus einem Nicht-EU Ausland ohne EG-ABE?

  • @ phoenix999: Wie habe ich denn das zu verstehen: "Ihr Fahrzeug wurde am 08.03.2018 per Einzelzulassung (Feld 2.2: ausgenullt) zugelassen"? Hast Du das aus einem Nicht-EU Ausland ohne EG-ABE?

    Nein, ist aus NL also schon EU. Beim Straßenverkehrsamt hat die Bearbeiterin keine Typengenehmigung gefunden und musste die Infos der CIC händisch eingeben, das gibt es aber wohl auch hin und wieder bei EU Importen, kostet dann bei der Anmeldung für die Mehrarbeit 12,50 € extra.

  • Ich habe ein 16 er bei der 1290 ( 1.Modell) eingetragen.

    War nicht so kompöiziert.

    Aber wird wohl bei neuen Modellen nicht so einfach.

    BEi KTM hatte ich mal angefragt.

    KTM typisch kam keine Antwort.

    Nicht mal die Standatdantwort: Bitte wenden sie sich an ihren Händler.

    Also mit einem guten TÜV MEnschen vorher klären, dann kann das klappen mit ner Eintragung.

    Ich bin sehr zufrieden mit dem 16er Ritzel, da mir V-Max egal ist.

    In Kombi mit den Saudepp-Kupplungsfedern gefühlt deutlich mehr Durchzug

    VG

    Stefan

  • Aber wird wohl bei neuen Modellen nicht so einfach.

    Wird wohl mit den neuen Abgas- und Lärmvorschriften aus 2016 zusammen hängen. Von daher wären auch die aktuellen Aussagen des TÜV nachvollziehbar. Müsste dann für alle 1.0 Modelle noch ohne großartiges Lärmgutachten machbar sein.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Hallo an alle. Ich bin recht neu hier und muss leider meinen Senf auch dazu geben. Ich hatte bis vor kurzen eine Yamaha FZ1n Da habe ich auch ein kleineres Ritzel verbaut.

    Das einzige was ich da gehört hatte was illegal bzw problematisch ist das die Geschwindigkeit nicht passt weil das Tachosignal von der Kurbelwelle abgenommen wurde. Deswegen ein SpeedoHealer.


    Aber jetzt mein Senf: Warum muss eine Lärmmessung gemacht werden? wenn ich mit 17er Ritzel 5500 Umdrehungen habe habe ich die 5500 auch mit dem 16er Ritzel? Wo ändert sich da was beim Lärm.

    Der wird doch sowieso im Stillstand gemessen??

    Die eigentliche, für die Zulassung relevante, Geräuschmessung findet bei einer Fahrprüfung statt, daher ist die Übersetzung relevant, weil innerhalb der Messtrecke bei einer bestimmten Geschwindigkeit beschleunigt werden muss.

    Kürzere Übersetzung = mehr Drehzahl = u.U. lauter.


    Die Standgeräuschmessung dient einzig und alleine der schnellen Überprüfbarkeit durch die Exekutive.

  • Wir hatten das doch schon in Post #105.

    Wenn du die Übersetzung änderst, so ist bis 8% Abweichung alles im Toleranzbereich. Daher ist keine Messung notwendig. Ob da noch eine Eintargung nötig tut...

  • Wenn du die Übersetzung änderst, so ist bis 8% Abweichung alles im Toleranzbereich. Daher ist keine Messung notwendig. Ob da noch eine Eintargung nötig tut...

    Wenn ich den Prüfingenieur vom TÜV richtig verstanden habe, ist einen Änderung über 8% Abweichung eh nicht möglich oder unsagbar teuer. Bis zu 8% ist es möglich (in dem Fall hier ca. 6%) aber bis 2016 alte Lärmmessung nach 95/24/EG Richtlinie ca. 200 €. Danach neue Richtlinie mit neuem Messverfahren ca. 1000 €. Dazu kommt, wenn das Teil dann bei der Lärmmessung ein gewisses Delta zur eingetragenen Dezibel-Zahl übersteigt (was ich dein einem Zahn nicht glaube, aber eben auch nicht weiß) zahlst du zwar, kriegst es aber trotzdem nicht eingetragen. Also Ausgang ungewiss, daher für mich keine Option.