• Dann erscheint ein Neunmalklugerpolizeikomissar nach bestandener Prüfung in der ersten dienstlichen Veranstaltung (Polizeikontrolle) und macht den Kontrollierten das Leben schwer.

    Hier war es ein Fachkundiger der sich sehr genau auskannte.


    Man muß auch mal verlieren können.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • ...

    Man muß auch mal verlieren können.

    Nein, das geht nicht bei soclhen Vorschriften.

    Entweder gilt es, und dann immer.

    Oder es gilt eben nicht, und dann nie.

    Mal Hüh mal Hott geht hier nicht.

  • Und wenn ich beide Änderungen gleichzeitig mache? Dann dürfte das doch nicht zutreffen, also z.B. Spiegel und Hebel.


    Wer will mir denn beweisen, dass ich das mit einem Kumpel nicht zeitgleich gemacht habe, also nur 1 Änderung?


    Es ist schon schauerlich, gerade in Deutschland, dieser Vorschriftendschungel.


    Kleines Beispiel aus einem aktuell von mir betreuten Bauvorhaben: Bau befindet sich in einem Wasserschutzgebiet, gewerblich. Es geht um WGK2-Stoffe.

    Boden wird als Wanne ausgeführt, Auffangraum bei Havarie bzw. Löschwasserrückhaltung.


    Der Brandschutzsachverständige hat 2 zusätzliche Notausgänge in Freie gefordert, OK, kein Problem, wird schnell in Mauerwerk geschnitten, Türen eingebaut, automatische Klappschotts davor und fertig.


    Ha, denkste. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert automatische Klappschotts, die also mittel Flüssigkeitssensor ausgelöst werden.


    Der vorbeugende Brandschutz widerspricht, da ja im Brandfall mit ausgelöster Sprinkleranlage die Klappschotts als Stolperfalle im Fluchtweg sind.


    So, und nu? Ich warte jetzt seit 4 Wochen, dass die 2 Behörden sich absprechen und einer von seiner Forderung abweicht.


    Sorry, aber unser Land schafft sich langsam selbst ab.

    Human Meyer, I think I spider.

  • Nun entspannt euch alle mal wieder. Solche "Artikel " gab es schon vor Jahren. Und das mit fast dem gleichen Wortlaut. Und passiert ist nix.

    Wenn man an jemanden gerät, der einen f... will, wird er das sowieso tun.

    ...trust yourself, ignore the facts!

  • ...Solche "Artikel " gab es schon vor Jahren. Und das mit fast dem gleichen Wortlaut. Und passiert ist nix...

    Die Frage ist doch, was das Gesetz sagt. Und nicht was passiert. Es gibt z.B. auch Verkehrssünder, die nicht erwischt werden...

    Wenn man an jemanden gerät, der einen f... will, wird er das sowieso tun.

    Das ist eine ganz andere Sache. Natürlich gibt es unwissende Polizisten oder solche, die einem eins auswischen wollen. Wenn eine Maßnahme ungerechtfertigt ist, kann man sich zur Wehr setzen.

  • Jede ABE oder EG -BE sagt nicht nur aus, dass dieses oder jenes Teil an ein Fahrzeug gebaut werden darf und nicht eingetragen werden muss.... (Es gibt hier auch wenige Ausnahmen) ...sondern auch, dass durch den Anbau die Zulassung (ABE , oder EG-BE des Fahrzeugs) nicht erlischt.

    ...trust yourself, ignore the facts!

  • Hab mir spaßeshalber mal eine ABE für einen LSL Lenker angesehen und da steht der Satz dass dies nur bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug gilt. Das würde aber aus meiner Sicht keinen Spielraum für Teile bedeuten, die mit dem Lenker nicht in Zusammenhang stehen. Schließlich weiß weder ich noch der Trachtenverein, welche Teile sich beeinflussen. Eine Hecktieferlegung und anderer Lenker?? Spiegel und anderer Lenker??

    Eine kleine Puig Scheibe und Lenker??

    Resultat-keinen Cent für Zubehörkram ausgeben sondern lieber verfeuern.

  • Schließlich weiß weder ich noch der Trachtenverein, welche Teile sich beeinflussen. Eine Hecktieferlegung und anderer Lenker?? Spiegel und anderer Lenker??

    Eine kleine Puig Scheibe und Lenker??

    Ein geänderter Lenker und andere Spiegel werden sich, zumindest hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit, kaum gegenseitig beeinflussen. Der Spiegel wird durch den Lenker ja nicht kleiner. Im Grunde können solche "gegenseitigen Beeinflussungen" nur hinsichtlich Abgas- und Lärmvorschriften (wie im Video, geänderte Ansaugseite und geänderte Abgasanlage) oder hinsichtlich Fahrwerk/Bremsen (z,b. Tieferlegung und breiterer Reifen) relevant sein.


    Mit ein wenig technischen Verständnis kommt man schon auf die Dinge, die sich gegenseitig beeinflussen können. Allerdings sollte der TÜV (oder Dekra etc.) das im Zusammenhang mit der TÜV-Untersuchung feststellen und darauf hinweisen, dass eine Eintragungspflicht besteht.


    Untern Strich: wird alles nicht si heiß gegessen, wie es gekocht wird.

    Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?

  • Ist für mich doch logisch, was in jeder ABE steht:

    z.B: ABE für eine Bremsleitung. Mit dem ansonsten serienmäßigen Fzg (wie sonst) wird eine ABE für eine Bremsleitung beantragt, geprüft und bewilligt.

    Was sonst kann also in der ABE stehen, außer........dass dies nur bei einem ansonsten serienmäßigen Fahrzeug gilt

    Bei einem weiteren Anbauteil mit ABE müsste dann ein Eintrag in dem Schein wegen Unbedenklichkeit von eine Prüfstelle erfolgen.


    Ich habe schon einige Bikes für mich individuell umgebaut, teils mit ABE, teils mit Teilegutachten, wild durcheinander...

    Um die ganzen ABE-Kram nicht immer rumschleppen zu müssen wurde meine Frage auf Eintragung jedesmal nur abgelehnt, egal ob bei TÜV / Dekra,

    nicht nötig, machen wir nicht, sogar dürfen wir nicht.

    aber vielleicht bringt das Licht ins Dunkel, Begutachtung eines ordnungsgemäßigen Anbaus,

    siehe vorletzter Absatz...


    1.JPG


    :denk::denk::denk:

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



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  • Ich wollte an der DR beim netten Dekramann die Lenkererhöhung und den Zubehörlenker eintragen lassen. Beides mit ABE. "Brauchst net", hat er gesagt, "ABE mitführen genügt". Und die habe ich als .pdf im Handy.


    Aber oben wurde schon darauf hingewiesen, dass die Graukittel auch nicht alles wissen...

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Ich denke auch, man kann es übertreiben.

    Sonst dürfte man ja nicht mal die Spiegel mit ABE tauschen, denn man baut erst einen an und dann den anderen.

    Also 2 Änderungen:achtung ironie: