• Hab ich mal aus einem anderen Forum geklaut, bestimmt für den einen oder anderen interessant:


    Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

    Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden.


    Dort im Forum sind bisher zwei Motorradfahrer in eine Grosskontrolle mit besonders geschulten Polizisten geraten. Das kostet 50€ und die Weiterfahrt wird untersagt.


    Begründung: Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird. Die zweite Änderung ist nicht mehr am serienmäßigen Motorrad vorgenommen.


    Diese Sichtweise ist natürlich noch nicht bei jedem Polizisten und TÜVler angekommen. Aber ich gehe davon aus, dass sich das verbreiten wird.

    Wofür eigentlich 4-Zylindermotoren? Am Motorrad sind es 2 zu viel und im Auto 2 zu wenig....

  • Man darf eigentlich gar net mehr weiter nachdenken, am Besten wäre 24 Stunden am Tag im Bett zu bleiben.... :grins:

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Ist hier in Österreich noch schlimmer, den die wenigsten Wissen dass auch wenn ABE dabei ist es nicht zugelassen ist und somit eintragungspflichtig ist.

    Ausgenommen Teile mit e-prüfz.

  • Um genau zu sein: Geänderter Luftfilter mit ABE an einer Harley und geänderter Auspuff mit ABE an einer Harley. (War ein YT Video)


    Da ist es nachvollziehbar das beide Veränderungen in SUMME zu einer Abweichung im Betrieb was Geräusch und Abgasemissionen angeht führten können.

    Die Gemessenen Werte waren leicht über der Grenze.

    Die Polizisten haben geraten die Änderung von TÜV o.ä. abnehmen und Eintragen zu lassen.

    Er hat eine Mängelkarte und ein kleines Ticket bekommen.


    Sollten jetzt noch andere Handhebel und / oder Fußratenanlge verbaut sein, hat das ja keinen Einfluß auf die Geräuschemission.


    Also mal den Ball etwas flacher Spielen und locker durchs Höschen atmen.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Kondos ()

  • ...Es ist nicht erlaubt, mehr als eine Änderung am Motorrad durch die Gegend zu fahren, die lediglich mit einer ABE legalisiert ist.

    Die zweite Änderung und alle weiteren müssen eingetragen werden...

    In Foren steht aber auch viel Blödsinn.

    Was ist denn die Gesetzesgrundlage, gegen die hier verstossen wird? Dem würde ich mehr Glauben schenken als einem Forenzitat.

    Ist hier ein Jurist?

  • Lenkererhöhung, längere Bremsleitung und anderer Bremshebel.... vielleicht noch ein breiterer Lenker, eine nicht ungewöhnliche Konstellation....

    Dann wird es aber eng in dem Höschen und könnte zu Schnappatmung führen:grins:, wenn sich jemand auskennt.


    Ich pers. sehe es ja auch entspannt :peace:

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • Naja in ABEs steht doch normalerweise, dass das entsprechende Teil am Fahrzeug im sonst serienmäßigen Zustand zugelassen ist. Da braucht man keinen Juristen für...

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Und wo wäre da in Summe eine Veränderung der Zulassungskriterien? Sorry, aber das ist es nicht.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Und wo wäre da in Summe eine Veränderung der Zulassungskriterien? Sorry, aber das ist es nicht.

    Es entspricht halt nicht mehr dem Serienzustand. Nicht mehr und nicht weniger steht in der ABE.

    Gruß Shorty :winke:


    Hab keine Angst davor,

    etwas alleine zu tun.

    Tauben fliegen zusammen,

    Adler alleine.

  • Naja wenn du jetzt einen LuFi mit ABE verbaust der die Lautstärke ein bisschen anhebt, aber noch i.O. bleibt passt das. Wenn du aber nun auch nen Auspuff mit ABE, der ein bisschen lauter, aber alleine noch i.O. wäre, montierst, ist es in Summe womöglich zu laut.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • An dieser Stelle würde ich dann tatsächlich die ABE mal lesen wollen.


    Wie gesagt, bei Auspuff und Lufi Modifikationen kann man das nachvollziehen in Bezug auf die geprüften Eigenschaften auf die sich die ABE bezieht.


    Bei anderen anbauten nicht.


    Btw.

    Eine Fahrzeugrechtschutzversicherung kostet 7,50 im Monat. :zorn:

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Hallo,

    ich war gestern beim TÜV und habe den Prüfer gefragt, nachdem ich den Beitrag im RT Forum gelesen hatte.

    Es ist so:

    Wenn 2 ABE relevante Fälle vorliegen, die im Bezug zueinander stehen (ABE für Bremse und ABE für Bremsleitungen), muss geprüft und eingetragen werden. Der Prüfer nannte mir als Bsp. Ein Auto, bei dem Fahrwerksvsränderungen und breitere Felgen eingebaut sind. Dies könne sich ggf. beeinflussen.


    Man darf allerdimgs so viele ABE mitführen, wie man Veränderungen, ohne gehenseitige Beeinflussung hat, Z.B. Windschild, kuzes Heck, Fussrasten, Auspuffanlage.....

    Gruß aus der Wachau


    Peter

  • :Daumen hoch: :prost:


    Danke Peter: Logik 1 : Fake news 0

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Meine Auto bastel Zeit ist schon lange vorbei, aber offener Luftfilter in Verbindung mit Sportauspuff mussten schon immer eingetragen werden. Ist also nix neues

    Das grüne Herz der Erde wird langsam braun und karg. Die blauen nährend Meere schreien laut Verrat. Quälend graue Luft, alles andere als Rein. Dort wo Wasser ist, da sollte es nicht sein. Alle müssen alles haben, derer Geister Gift. Und ein Clown sitzt ganz oben, der Entscheidung trifft.

  • Naja in ABEs steht doch normalerweise, dass das entsprechende Teil am Fahrzeug im sonst serienmäßigen Zustand zugelassen ist. Da braucht man keinen Juristen für...

    Das steht fast immer in Teilegutachten. In einer ABE hab ich das noch nie gelesen.


    Da steht eher sowas..

    Weitere Kombinationen mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht.

    Es bestehen keine Bedenken gegen weitere technische Änderungen, sofern für diese gültige Prüfzeugnisse vorliegen. Die gegenseitige Beeinflussung bei Kombinationen von Änderungen ist gesondert zu beurteilen.


    oder das..

    Das Gutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an den im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeugtypen die Verwendung des Teils beeinflussen, sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


    Ansonsten hat peter_pebo recht.

  • ...

    Es ist so:

    Wenn 2 ABE relevante Fälle vorliegen, die im Bezug zueinander stehen (ABE für Bremse und ABE für Bremsleitungen), muss geprüft und eingetragen werden. ...

    DAS macht schon eher Sinn. Und ganz schnell entspannt sich die Situation.

    Aber auch TÜV Prüfer erzählen mal etwas Falsches. Die Rechtsgrundlage wäre mir lieber.

  • In D ist das so geregelt:


    Ich meine es ist der Paragraf 21 ff, aber die Rechtsgrundlage hier ergibt sich eindeutig aus der


    STVZO - Straßenverkehrs-zulassungs-Ordnung


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html


    Allerdings bereitet das lesen diese Verordnung keine Freude. Es sieht aus wie deutsch ist aber keins!! Und wie so oft im Rechtsbereich bieten sich auch hier sicher Interpretationsmöglichkeiten, die erst nach gerichtlicher Prüfung eindeutig aussagefähig werden!

  • Der Gesetzestext spricht von einer Änderung am serienmäßigen Motorrad, die über die ABE erlaubt wird.

    Das mit den Wechselwirkungen macht u.U. Sinn. Ob das der Gesetzestext hergibt? Ich habe meine Zweifel.

    Wer die Stelle genau liest, muss sich je eigentlich schütteln wg. der Dummheit der Polizisten.

    Wieso? Weil eine Änderung nicht zwingend eine Änderung ist, also 1x Änderung und nicht 2x.


    Eine Änderung ist der Oberbegriff und keine Aufzählung der Anzahl Änderungen. Ansonsten hätte es geheißen maximal eine Änderung.


    Also für mich ist der Fall klar: Dummheit lässt sich nicht wiegen.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!
    -Not all you do, is only your own Ding. 261982-sunny-gif

  • Das was kt-Shifter da schreibt ist genau das was ich meinte mit Interpretation. Es ist nicht eindeutig im Gesetz beschrieben und je nachdem wer es liest kommt so etwas wie hier im Thread dabei raus. In den meisten Fällen bei gesetzlichen Regelungen war es aber so nie gemeint und bisher auch niemals ein Problem.


    Dann erscheint ein Neunmalklugerpolizeikomissar nach bestandener Prüfung in der ersten dienstlichen Veranstaltung (Polizeikontrolle) und macht den Kontrollierten das Leben schwer.


    Nicht das es die STVZO schon ein paar Wochen oder Monate in dieser Fassung gibt! Warum war das also in dieser Zeit niemals Thema?