Lenkungsdämpfer

  • Wenn du einfach nur etwas mehr Dämpfung willst nimm anderes Öl und spare 'ne Menge Geld.

    Die Offroad Lenkungsdämpfer alá Scotts haben den riesigen Vorteil um den Nullpunkt fast gar nicht zu Dämpfen und nach Außen dann progressiv und je nach Lenkgeschwindigkeit zu dämpfen. Das könne die Stangendämpfer so leider nicht, sind halt Onroad-Dämpfer.

  • Vielleicht könntest du zur Einbausituation mal 1-2 Bilder reinstellen, damit man sehen kann, wie es passt und oder ob irgendwo etwas weggeschnitzt werden muss. Danke.

    Könnte mir für das Offroadballern auch gut vorstellen, noch einen etwas strafferen Lenkungsdämpfer zu verbauen. Son Teil oben auf der Gabelbrücke wäre zwar weit praktischer aber das Teil ohne Zulassung fällt der Ordnungsmacht ja auch gleich ins Auge :zwinker:

    Andreas, ich hab's doch eh schon so schön beschrieben und bebildert: Lenkungsdämpfer


    Vom Plastik-Kühlerschutz muss im Bereich der Zugstange noch ein bisschen abgezwackt werden, das ist jedoch in der Einbauanleitung sauber beschrieben.

    Grüße aus Salzburg,


    Olaf :wheelie:

  • Ach, ich sehe jetzt, der Koti muss mit dem Adapter um 20mm nach unten gesetzt und noch zusätzlich ein klein wenig was vom Kühlerschutz entfernt werden. Das bisschen Abzwacken an der Kühlerverkleidung wäre kein Thema, den Koti etwas nach unten setzen schon eher.

    Muss ich mir die Aktion wohl aufheben, bis ich auf tiefen Rallykoti und ner Rallyfront umbaue. :zwinker: Ober ich benutze doch rotz frech die Variante auf der oberen Gabelbrücke, was ja erstmal weit billiger wäre :grins:

    Danke noch mal fürs Teilen.

  • Ach, ich sehe jetzt, der Koti muss mit dem Adapter um 20mm nach unten gesetzt und noch zusätzlich ein klein wenig was vom Kühlerschutz entfernt werden.

    Das bisschen Abzwacken an der Kühlerverkleidung wäre kein Thema, den Koti etwas nach unten setzen schon eher.

    ...

    Mir ist es übrigens jetzt gelungen, den TT-/Hyperpro-Lenkungsdämpfer so zu positionieren, dass der Adapter zum Runtersetzen des Kotis nicht erforderlich ist.

    Dazu muss der Dämpfer bzgl. Verstelleinheit in eine optimale Position gedreht werden (ziemliche Spielerei) und etwas mehr an den Kühlerschutz-Rippen abgezwackt werden.

    Grüße aus Salzburg,


    Olaf :wheelie:

  • Ach, ich sehe jetzt, der Koti muss mit dem Adapter um 20mm nach unten gesetzt und noch zusätzlich ein klein wenig was vom Kühlerschutz entfernt werden. Das bisschen Abzwacken an der Kühlerverkleidung wäre kein Thema, den Koti etwas nach unten setzen schon eher.

    Muss ich mir die Aktion wohl aufheben, bis ich auf tiefen Rallykoti und ner Rallyfront umbaue. :zwinker: Ober ich benutze doch rotz frech die Variante auf der oberen Gabelbrücke, was ja erstmal weit billiger wäre :grins:

    Danke noch mal fürs Teilen.

    Kann man machen, sollte aber halt eine Befestigung wählen, die sich am Strassenrand mit mitgeführter Ausrüstung wieder auf originale Lenkeraufnahme rückbauen lässt um weiterfahren zu dürfen. Oder den Dämpfer erst im Gelände ranbauen, sind bei Scotts und Konsorten ja nur 2 Schrauben.


    Strafe wenn man denn überhaupt mal kontrolliert wird sollte sich in Grenzen halten (theoretisch 135 Euro, 1 Punkt möglich), muss man halt wissen obs das Risiko wert ist. Kritischer ist da schon der Versicherungsschutz im Unfallfalle.


    PS: Schaue mir grade die passende 790er PP Halterung für den Scotts an, KTM schreibt (auf der deutschen Webseite) "HOMNN" drunter (auch unter den Dämpfer an sich), obwohl das Teil ganz eindeutig zwischen Gabelbrücke und Lenkeraufnahme sitzt. Sachen gibts...mit der Ausrede gehts bei ner Kontrolle bestimmt durch :achtung ironie:

    Einmal editiert, zuletzt von kaschberle ()

  • Habt Ihr in Germanien Sorgen
    Im falle eines Unfalles muss der Umbau Unfallrelevant sein damit die Versicherung überhaupt Regressieren kann.

  • Habt Ihr in Germanien Sorgen
    Im falle eines Unfalles muss der Umbau Unfallrelevant sein damit die Versicherung überhaupt Regressieren kann.

    Den Schluss zu ziehen ist aber beim Einbau eines Lenkungsdämpfers nicht so abwegig...


    Der verändert das Fahrverhalten (soll er ja schliesslich auch), könnte mir vorstellen dass das in diversen Unfallszenarien von der Versicherung herangezogen werden könnte (Argumentation a la : Reaktionsmöglichkeit des Fahrers eingeschränkt, deshalb kein Ausweichen möglich blablabla). Bin aber kein Experte, freue mich wenn ein solcher mich aufklärt.


    Jeder wie er denkt dass es richtig ist, hab dass nur mal in den Raum geworfen. Ich habe einen Scotts (weil der was taugt und halt für viele KRäder geeignet ist und schnell an und abzubauen ist), und es könnte sein dass der ab und zu (versehentlich:zwinker:) auch auf der Strasse am Motorrad verbleibt. Glaube(!) nämlich selbst, dass Regress unwahrscheinlich ist.

  • Angst ist die erste Bürgerpflicht. Haben die Amis hinterlassen, da funktioniert das regieren leichter.

    Weiterdenken statt Querdenken

  • Strafe wenn man denn überhaupt mal kontrolliert wird sollte sich in Grenzen halten (theoretisch 135 Euro, 1 Punkt möglich), muss man halt wissen obs das Risiko wert ist. Kritischer ist da schon der Versicherungsschutz im Unfallfalle.

    Wie kommst du auf 135 EUR?


    Habt Ihr in Germanien Sorgen
    Im falle eines Unfalles muss der Umbau Unfallrelevant sein damit die Versicherung überhaupt Regressieren kann.

    So schaut`s aus.


    Nur weil ich z.B.

    LED-Einsätze in den Scheinwerfern hab,

    zu kleine Spiegel,

    fehlende hintere Fußrasten,

    Auspuff ohne DB-Killer,

    usw.,

    usw.,


    heißt das noch lange nicht, dass die Versicherung aus ihrer Zahlungsverpflichtung entlassen ist oder einen Regressanspruch hat.


    Um dich in Regress nehmen zu können (der übrigens auch auf 5000 EUR begrenzt ist, nicht wie die irrige Meinung bis zum Verlust von Haus und Hof), müssen die Veränderungen am Fahrzeug nachweislich

    in einem kausalen Zusammenhang mit dem Eintritt des Schadensereignisses stehen.

  • Da muss ich herzhaft lachen.... Wenn man illegale Umbauten tätigt und die Betriebserlaubnis dadurch erlischt. Dann hat man vorsätzlich gehandelt. Dann werdet ihr regelmäßig bei euren Versicherungen In die röhre schauen!

    Dann greift übrigens auch kein Rechtsschutz. :applaus:

    Mal drüber nachdenken.

  • Und du bist Jurist und kannst einige Beispiele benennen, oder bist du so etwas wie ein verschwöhrungsstheoretiker der einfach alles weiss?

    Weiterdenken statt Querdenken

  • Bussgeldkatalog, Fahren ohne Betriebserlaubnis (https://www.bussgeldkatalog.or…schener_betriebserlaubnis). Ehrlich gesagt ist der Artikel etwas uneindeutig, aber irgendwas um den Dreh wird es sein. Ich sage nicht, dass die automatisch immer kommt, schätze je nach Polizist kommt man auch mit deutlich weniger weg. Wenn man denn überhaupt mal kontrolliert wird... fahren ja nicht alle da wo von den Kradkontrollexperten kontrolliert wird.


    Zum Regress habe ich oben schon geschrieben. Aber gerne nochmal: Mir ist bewusst, dass die Versicherung erstens nur bis zu einem gewissen Betrag (werden wohl die 5000 Euro sein wie du sagst) Regressansprüche stellen darf und diese nur gestellt werden dürfen, wenn Veränderungen am Fahrzeug, durch die die Betriebserlaubnis erloschen ist, tatsächlich, wie du so schön sagst, in einem kausalen Zusammenhang mit dem Hergang des Schadensereignisses stehen.


    Allerdings ist so ein Lenkungsdämpfer was anderes als ein DB-Killer, insofern er das Fahrverhalten des Fahrzeuges massgeblich verändern kann. Deshalb ist es eben auch einfacher und damit wahrscheinlicher dass eine zahlungsunwillige Versicherung es mal mit Regressansprüchen versucht (was dank Rechtsschutzversicherung ja auch noch angefochten werden kann).


    Wollte das nur gesagt haben, manche Leute sind sich dessen vielleicht nicht bewusst. Trotzdem kann das jeder für sich selbst beurteilen und vielleicht kommt er ja zu dem Schluss, dass Nutzen > Risiko. Könnte sein, dass ich, obwohl ich diesen ellenlangen Text hier schreibe um das Risiko aufzuzeigen, dieses ebenfalls kleiner als den Nutzen einstufe. Könnte auch sein, dass dies nicht der erste Post von mir ist, indem ich dass schreibe...


    PS: Apropos Versicherungsgedöns: Gilt übrigens nur für Haftpflicht, Kasko kann Leistung komplett verweigern + die Hürden sehen soweit ich weiss anders aus.

  • Da muss ich herzhaft lachen.... Wenn man illegale Umbauten tätigt und die Betriebserlaubnis dadurch erlischt. Dann hat man vorsätzlich gehandelt. Dann werdet ihr regelmäßig bei euren Versicherungen In die röhre schauen!

    Dann greift übrigens auch kein Rechtsschutz. :applaus:

    Mal drüber nachdenken.

    Schwarzmalerei...


    Bei der Haftpflicht stimmt das so einfach nicht (wurde jetzt ja schon diverse Male von verschiedenen Leuten erläutert), und auch bei Kasko würde ich dass so nicht sagen, obwohls da natürlich denkbarer ist.

    Einmal editiert, zuletzt von kaschberle ()

  • Ich kenne das deutsche Recht nicht so, aber in Österreich ist der Regress der Haftpflichtversicherung bei Trunkenheit am Steuer mit € 22.000.- begrenzt.

    Weiterdenken statt Querdenken

  • Es wäre immer wieder “lustig zu lesen ” wie sich erwachsene Leute

    wissend nicht zulässige Teile anbauen und dann noch darüber philosophieren welche Strafe dafür richt und welche nicht ist , oder ob die Obrigkeit es überhaupt nicht bemerkt weil die ja ........ sind .
    Versicherungen gibts doch eh nur auf dem Papier ..........

    Leider ist das nicht lustig sondern traurig .........

    ??


    So und nun können sich wieder die altbekannten drüber aufregen

    anstatt einfach mal darüber , nachdem man hat sacken lassen, nachzudenken .

    Ihr stellt euch doch auch nicht auf den Marktplatz und schreit dort gut für

    jedermann hörbar


    Ich fahre ohne Führerschein und ohne Gültige Zulassung ......

  • Es wäre immer wieder “lustig zu lesen ” wie sich erwachsene Leute

    wissend nicht zulässige Teile anbauen und dann noch darüber philosophieren welche Strafe dafür richt und welche nicht ist , oder ob die Obrigkeit es überhaupt nicht bemerkt weil die ja ........ sind .
    Versicherungen gibts doch eh nur auf dem Papier ..........

    Leider ist das nicht lustig sondern traurig .........

    ??

    Du wirst es einfach nie Verstehen.


    Themen die dich nicht interessieren sind schlecht und man darf nicht drüber reden.


    Dein Respekt vor anderen ist gleich Null sonst würdest die Leute diskutieren lassen und einfach mal nichts Abwertendes sagen.


    ????

    JE ÄLTER MAN WIRD DESTO KLEINER WIRD DER KREIS DER MENSCHEN DIE MAN ERTRAGEN KANN. ????

  • Um mal wieder back on topic zu kommen, die Tripleclampmoto Befestigung ist grade im Sale (109 Euro für Aufnahme und Hebelarm Scotts). Ist gut verarbeitet und funktioniert auch gut (besitze das Ding), über den Scotts muss hier hoffentlich nix weiteres geschrieben werden.


    Nachteil: 17mm höherer Lenker, und ist halt nicht eintragungsfähig.


    Wenn das stört, der kann ja mal bei seinem Händler fragen warum KTM für seine funktionell identische Halterung aus dem PP-Katalog glaubt, keine Homologation zu benötigen (genauso wie für den Dämpfer). Werde das auch mal machen, bin aber erst nächsten Monat wieder da.

  • Bussgeldkatalog, Fahren ohne Betriebserlaubnis (https://www.bussgeldkatalog.or…schener_betriebserlaubnis). Ehrlich gesagt ist der Artikel etwas uneindeutig, aber irgendwas um den Dreh wird es sein. Ich sage nicht, dass die automatisch immer kommt, schätze je nach Polizist kommt man auch mit deutlich weniger weg. Wenn man denn überhaupt mal kontrolliert wird... fahren ja nicht alle da wo von den Kradkontrollexperten kontrolliert wird.

    Kosten

    "Nichtdeutscher" also über die StVO

    Bußgeldkennzahl 123600 80EUR 1 Punkt Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war


    Deutscher über StVZO

    Bußgeldkennzahl 319500 50EUR Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.


    Deutscher über die StVZO mit Gefährdung

    Bußgeldkennzahl 319606 90EUR 1Punkt Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt

    Zum Beispiel:

    bei minderwertigen Bremshebeln ohne Typgenehmigung (Prüfung durch amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich)

    Abbau von Verkleidungteilen, welche das Fahrverhalten beinflußen können (wie oben)


    Wenn ich den Bock als Halter an jemand anderen gebe und zu dem sage er soll damit fahren:

    Bußgeldkennzahl 319618 135EUR 1Punkt Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.


    Da muss ich herzhaft lachen.... Wenn man illegale Umbauten tätigt und die Betriebserlaubnis dadurch erlischt. Dann hat man vorsätzlich gehandelt. Dann werdet ihr regelmäßig bei euren Versicherungen In die röhre schauen!

    Dann greift übrigens auch kein Rechtsschutz. :applaus:

    Mal drüber nachdenken.

    Stimmt, ist das Gleiche wenn du zu schnell fährst und aufgrund der erheblichen Überschreitung auf Vorsatz zu erkennen ist, dann greift der Rechtschutz auch nicht.


    Gegenüber einem geschädigten Dritten ist die Haftpflichtversicherung immer zur Leistung verpflichtet, auch dann, wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz durch

    eine Pflichtverletzung verwirkt hat. Der Regress ist nur bei Ausschlußgründen wie z.B. Rennen, Fluchtfahrzeug nach Raub, usw. nicht begrenzt, aber das geht jetzt zu weit zu erklären.


    ...


    Ich fahre ohne Führerschein und ohne Gültige Zulassung ......

    und übrigens, ohne Führerschein kostet poblige 10 EUR und hat nichts mit der Fahrerlaubnis zu tun.

    Ist halt so, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......

  • JML


    Liegt bei den Bremshebeln schon eine Gefährdung vor? Dachte das fiele in die 50€. Inbetriebnahme ohne Genehmigung. Erst wenn
    Was passiert ist es Gefährdung oder? Bin da noch nicht so firm in der Thematik

  • Danke, man lernt nie aus. Ist also sogar weniger als ich dachte.


    Bzgl Versicherung wie erwartet, Kasko ist kritisch, richtig?