MTC-Fehler 1290R 3.0

  • Das sieht lose aus.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Also mit der Hand lässt sich nirgends ein Spiel nur annähernd erkennen :denk:


    Für mich sieht das so aus, dass der Stellmotor extrem gegen das Blech drückt

    :sensationell:

  • Der Stellmotor zieht nur an den Kabeln. Der Halter der Bowdenzüge hat Spiel.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

  • Für mich ist das Blech unterdimensioniert (zu dünn) bzw. schlecht versteift.

    Das Verwinden vom Blech sieht man prima in Slowmotion.

    Wahrscheinlich sind zusätzlich die Züge zu straff eingestellt, trotzdem, das Blech ist :kacke:

    und/ oder der Stellmotor hat zuviel Power....

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
    1290 SDR SE (2016)

    Fz1 Fazer (2006)


    :Kürbis: CLICK HERE to see my beast :grins:



    2 Mal editiert, zuletzt von ghost2 ()

  • Viel Steine im Video... :zwinker: bei dir ist ein Bügel angeschraubt, der versteift das "Wackelblech".

    Wenn der Bügel Serie ist, dann passt mein Beitrag #444 nicht wirklich

    Gruß Klaus :winke: :wheelie:
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  • Für mich ist das Blech unterdimensioniert (zu dünn) bzw. schlecht versteift.

    Das Verwinden vom Blech sieht man prima in Slowmotion.

    Wahrscheinlich sind zusätzlich die Züge zu straff eingestellt, trotzdem, das Blech ist :kacke:

    und der Stellmotor hat zuviel Power....

    Vermute auch das bei mir zusätzlich die Züge zu straff sind.

    Und jop, das Blech ist :kacke:.

    Sollte sie bis zum nächsten Service keine Probleme/MTC-Fehler haben, werde ich das ansprechen, ansonsten früher.


    Der Stellmotor zieht nur an den Kabeln. Der Halter der Bowdenzüge hat Spiel.

    Checke ich später nochmal. Wobei ich denke das alles zu straff eingestellt ist. :Daumen hoch:

    :sensationell:

  • Nach einiger Zeit wieder Fehlermeldung auf der Bahn, schön ist anders. Das kann die Werkstatt gleich mit dem Tankdeckel beheben, es wurde schon versucht das einzustellen, was auch ein wenig geholfen hat. Der zeitliche Abstand der Fehlermeldung hat sich nur verlängert :grins:

    "Lesen gefährdet die Dummheit" :grins::lol:

  • Ich habe auch immer wieder diesen "MTC-Fehler" und KTM scheint es nicht in den Griff zu bekommen.

    Zwischenzeitlich wurde der Stellmotor sowie die Seile der Auspuffklappe auf Garantie getauscht, aber der Fehler kommt nach wie vor.

    Wie oft und wie lange muss man sich sowas eigentlich von einem Hersteller gefallen lassen ?

    Hat jemand hier schon mal ein Motorrad aus diesem Grund zurückgegeben ?

    Wie verhält sich den KTM in solchen Fällen ?

    Grüße vom Max ! :winke:

  • Wie oft und wie lange muss man sich sowas eigentlich von einem Hersteller gefallen lassen ?

    Ist doch gesetzlich geregelt. Es gibt 2 mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bei ein und demselben Fehler und dann hast du die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und Rückabwicklung zu fordern. In der Regel wird dir die Nutzung (die gefahrenen km) gegengerechnet zum Kaufpreis.

  • War zwar damals mit meiner 790er jedoch habe ich sie auch gewandelt aufgrund anhaltender und wiederkommender Kühlwasserinkontinenz… habe den vollen Kaufpreis zurückbekommen abzüglich 1 Cent pro gefahrenen Kilometer - prinzipiell kann man nicht günstiger Motorrad fahren wenn der Ärger nicht wäre ;)

  • Ist doch gesetzlich geregelt. Es gibt 2 mal die Möglichkeit zur Nachbesserung bei ein und demselben Fehler und dann hast du die Möglichkeit vom Kauf zurückzutreten und Rückabwicklung zu fordern. In der Regel wird dir die Nutzung (die gefahrenen km) gegengerechnet zum Kaufpreis.

    Nur aus Interesse, wie schaut es da aus wenn man das Bike "Gebraucht" von 1st Besitz mit 40km gekauft hat? Kann man da auch einfach zum Händler oder ist das dann schwieriger? :denk:




    Update von Beitrag #440: Bis jetzt war Ruhe, war bisher das einzige Mal das der Fehler auftrat. Soll auch so bleiben :D.


    LG

    :sensationell:

  • Nur aus Interesse, wie schaut es da aus wenn man das Bike "Gebraucht" von 1st Besitz mit 40km gekauft hat? Kann man da auch einfach zum Händler oder ist das dann schwieriger?

    Solange Du in der Garantie bist, ist es unerheblich wie oft der Besitzer gewechselt hat. Die Ansprüche bestehen gegenüber KTM, nicht gegenüber Händler/Vorbesitzer. 2x nachbessern, danach Recht auf Ersatzleistung, Rücktritt etc. Alles sauber in 439/440 BGB geregelt.

  • Die Frage ist: Von wem (Privat / Gewerbe) wurde das Gebrauchtfahrzeug erworben?

    Was steht im Kaufvertrag? Verkauf auf eigene Rechnung oder im Auftrag?

    Wer haftet für Mängel?

    Welche Präzedenzfälle gibt es entsprechend?


    Und das Wichtigste: Wurde mindestens 3 Monate vor dem Kauf eine KFZ-Rechtschutzversicherung abgeschlossen?

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Kondos ()

  • Du verirrst Dich ebenso im Urwald....

  • Nur aus Interesse, wie schaut es da aus wenn man das Bike "Gebraucht" von 1st Besitz mit 40km gekauft hat? Kann man da auch einfach zum Händler oder ist das dann schwieriger? :denk:

    Ich kann jetzt nur für D reden, nicht für A. Du kannst solche Ansprüche nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Entscheidend ist aber, wie die Gewährleistung im Vertrag geregelt ist, wenn du von privat gekauft hast (gewerblich ist wieder gesetzlich geregelt). Die Hersteller-Gewährleistung wird in D leider nicht automatisch übertragen, sondern muss extra vertraglich abgetreten werden.

  • Ich habe auch immer wieder diesen "MTC-Fehler" und KTM scheint es nicht in den Griff zu bekommen.

    Zwischenzeitlich wurde der Stellmotor sowie die Seile der Auspuffklappe auf Garantie getauscht, aber der Fehler kommt nach wie vor.

    Wie oft und wie lange muss man sich sowas eigentlich von einem Hersteller gefallen lassen ?

    Hat jemand hier schon mal ein Motorrad aus diesem Grund zurückgegeben ?

    Wie verhält sich den KTM in solchen Fällen ?

    2 x Reparaturversuch innerhalb von zwei Jahren sagte mein Händler. Im Winter kommt dann der dritte ?. Dann nehme er sie zurück. Habe jetzt den Eli drin. Hatte keinen Bock mehr auf den ganzen Mist und hätte - genas ehrlich - auch keine Alternative eines bikes gewusst. Seit 1500 Kilometern ist nun Ruhe.

  • Ich kann jetzt nur für D reden, nicht für A. Du kannst solche Ansprüche nur gegenüber deinem Vertragspartner geltend machen. Entscheidend ist aber, wie die Gewährleistung im Vertrag geregelt ist, wenn du von privat gekauft hast (gewerblich ist wieder gesetzlich geregelt). Die Hersteller-Gewährleistung wird in D leider nicht automatisch übertragen, sondern muss extra vertraglich abgetreten werden.

    Also in A, soweit mir bekannt ist bzw. wie es bei mir ist/war, habe ich die Garantie mit übernommen.

    Bike stand beim Händler, wurde aber Privat verkauft, bzw. steht ein Privater(den habe ich nie gesehen, nur warum das Bike abgegeben wird) im Vertrag. Vom KTM-Händler habe ich eine Liste des "erneutem" check und Service vor Abgabe an mir mitbekommen.

    :sensationell:

  • Der Händler hat "im Auftrag" verkauft. Damit hat er Dir gegenüber keine Gewährleistung zu tragen. Der Kaufvertrag entspricht einem Privatkauf.

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke: