Leute...nur mal das Heftchen "Servie & Garantie" durchlesen...beantwortet nahezu alle Fragen
im Grunde laufen die Ansprüche auf Reparatur etc. auf zwei Schienen:
1. gesetzliche GEWÄHRLEISTUNGANSPRÜCHE, ja Gewährleistung und NICHT Garantie, hier schmeissen die Meißten schon alles durcheinander
2. GARANTIEANSPRÜCHE
Die Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich zwischen Erstkäufer und dem KTM-Händler und richten sich nach Zivilrecht, AGB u. ergänzender Rechtsprechung. Nach Verkauf des Motorrades erwirbt der Dritte sie in der Regel durch Abtretung. Die hier oft erwähnte Wandelung nach mehreren erfolglosen Reparaturversuchen fällt in diesen Bereich.
Die Garantieansprüche bestehen zwischen KTM als Hersteller und dem Erstkäufer. Da man in dem Heft einen Eigentümerwechsel eintragen kann bzw. eine Postkarte ausfüllen muss, gehe ich davon aus, dass KTM dies akzeptiert. Die Garantiebedingungen sind genauestens formuliert. Wandelungsansprüche des Bikes konnte ich nicht finden.
Daher kann sich jeder selbst überlegen, wie und auf welcher Schiene er verfährt.
LUSTIG IST IMMER DAS VORGEHEN DER HÄNDLER IM FALLE EINES MANGELS. JA, DA MÜSSEN WIR ERSTMAL EINEN GARANTIEANTRAG STELLEN UND SCHAUEN WAS KTM SAGT....
JA SCHEISSDRECK...ES GIBT GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE....ZWISCHEN KÄUFER UND HÄNDLER...NIX KTM