So langsam verliere ich die Lust

  • Alles sehr sehr unerfreulich. Ich würde die KTM verkaufen und dieser Marke nicht hinterher weinen

    Würde ich auch so machen

  • ...Im ersten halben Jahr hat man Gewährleistung mit etwas mehr Rechten und kann seinem Vertragspartner, also den Händler unter Druck setzen....

    Ich weiß nicht wo du herkommst. In Deutschland gilt die gesetzliche Gewährleistung für 24 Monate. Halbes Jahr ist also nicht korrekt.

    Die Garantie bietet im übrigen mehr Leistungen als die Gewährleistung.

  • Im ersten halben Jahr hat der Käufer mehr Rechte in Form der Beweislast. Somit hat Ralpph recht.

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Im ersten halben Jahr hat der Käufer mehr Rechte in Form der Beweislast. Somit hat Ralpph recht.

    Beweislastumkehr?

    Na, dann soll er halt schreiben, was er meint, damit wir nicht raten müssen...

  • Chris: einfach mal zugeben, wenn man :kacke: schreibt und nicht die Schuld zurückschicken.

    Die Aussage von Ralpph mit "etwas mehr recht im ersten Halbjahr" ist zutreffend und bedarf in diesem Fall keiner weiteren Erklärung. Außer für den Herrn baui123.:Tempo:


    Wieder ein Beispiel, wo durch Wortklauberei alles zurredet wird. Wieder und immer wieder....:kotz:

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Ich finde auch, man könnte hier weniger streng sein. Er schrieb ja, dass man in den ersten 6 Monaten mehr Rechte hat, und wer mehr wissen will google nach "gesetzliche Gewährleistung Deutschland".


    Zum konkreten Thema: Wenn KTM schon alle Kundenbeziehungen an den Händler abwälzt, wäre es m.E. angemessen, einen Mindeststandard für alle Vertragshändler zu definieren. Eine Ersatzmaschine unter definierten Voraussetzungen, sowie eine einheitliche Abwicklung im Garantiefall, wären da schön und sind wohl nicht mehr als Wunschträume.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

    3 Mal editiert, zuletzt von Timzed ()

  • Chris: einfach mal zugeben, wenn man :kacke: schreibt und nicht die Schuld zurückschicken.

    Die Aussage von Ralpph mit "etwas mehr recht im ersten Halbjahr" ist zutreffend ...

    Deine Fäkalsprache ist hier unangebracht.


    Du redest von Kleinigkeiten. Du solltest aber schon korrekt zitieren. Da steht nämlich "Im ersten halben Jahr hat man Gewährleistung mit etwas mehr Rechten". Anschließend geht er auf die Garantie ein. Ich habs eben so verstanden, dass man im ersten halben Jahr Gewährleistung hat. Da solltest du dich entschuldigen, nicht ich!


    Manchmal kommt es auf Kleinigkeiten eben an. Z.B. „Mein Liebhaber, der Esel & ich“ vs. „Mein Liebhaber, der Esel, & ich“.

    Der Unterschied ist minimal. Findest du ihn trotzdem?

  • Zum Thema: Anwalt einschalten! Ohne Druck läuft da gar nichts. Die Erfahrung aus dem Berufsleben zeigt, wer am lautesten schreit wird eher bedient. Wenn man sich nicht lautstark wehrt, dann denkt der Lieferant (hier der KTM-Dealer bzw. KTM selbst), hier ist noch Luft und man kann den Kunden zappeln lassen....

    Absprachen nützen im Ernstfall nichts!


    ...alles schriftlich Dokumentieren! ...schreibe den Händler an und setze eine 14tägige Frist! Wenn sich die Sache bis dahin nicht erledigt hat, dann folgt der nächste Schritt.

  • Beweislastumkehr?

    Na, dann soll er halt schreiben, was er meint, damit wir nicht raten müssen...

    Wir, mussten nicht raten...


    Zum konkreten Thema: Wenn KTM schon alle Kundenbeziehungen an den Händler abwälzt, wäre es m.E. angemessen, einen Mindeststandard für alle Vertragshändler zu definieren. Eine Ersatzmaschine unter definierten Voraussetzungen, sowie eine einheitliche Abwicklung im Garantiefall, wären da schön und sind wohl nicht mehr als Wunschträume.

    Ja, leider Wunschdenken! Das Problem ist, wie so oft, die Kostenübernahme. Derzeit ist es ja so, dass z.B. ein Ersatzmopped vom Händler (vermutlich aus reiner Kulanz) getragen wird!

    Ich glaube die bleiben regelmäßig auf den Kosten sitzen...

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • Ich weiß nicht wo du herkommst. In Deutschland gilt die gesetzliche Gewährleistung für 24 Monate. Halbes Jahr ist also nicht korrekt.

    Die Garantie bietet im übrigen mehr Leistungen als die Gewährleistung.

    Hallo Chris @baui123 , bleib doch einfach entspannt. Bringt doch nichts, im Prinzip reden "wir" aneinander vorbei ;) Und wenn Dein Beruf im Profil richtig ist, dann kann es sogar sein, das wir uns ganz gut kennen und wir können das bei einem leckeren Braten oder gemeinsamen Ausfahrt, Kaffee beim Polo etc gerne nochmals gemeinsam erläutern. Ist viel einfacher, als hier rumzuschreiben ohne dem Thema was gutes zu tun.


    Im Übrigen ist die Angelegenheit von meinen Freunden bereits beim Anwalt. Nutzt aber wahrscheinlich wenig.

  • ...und wir können das bei einem leckeren Braten oder gemeinsamen Ausfahrt, Kaffee beim Polo etc gerne nochmals gemeinsam erläutern. ...

    Gute Idee! Sehr gerne.

  • Ich bin unendlich betrübt, dass ich mit einem oberschlauen Kristallkugelleser nicht mithalten kann. Aber ich werde dich in mein Nachtgebet einschließen.

    Deshalb ist er einer der wenigen, die sich einen blauen Balken redlich verdient haben. Schlimmer wie jedes 5-jährige Kind.

    Chris: einfach mal zugeben, wenn man :kacke: schreibt und nicht die Schuld zurückschicken.

    Offensichtlich gibt es hier genügend Andere die, im Gegensatz zu dir, einfachste Zusammenhänge versetehen, da braucht es mich als "oberschlauen Kristallkugelleser" überhaupt nicht!

    Schon mal daran gedacht, dass es eventuell an dir liegen könnte?

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • @baui123:

    Vielleicht liegt das allgemeine Missfallen einfach an deiner Wortwahl, die zuweilen zynisch, sarkastisch oder einfach zu persönlich bzw. herabwürdigend ist.

    So was kann man durch Bewusstwerden über das eigene Selbst, sehr gut in den Griff bekommen :zwinker:


    P.S. Auf diesen Post musst du nicht antworten - Stichwort blauer Balken.

    Kawasaki Z 400 B (BJ 1979)

    Yamaha XJ 600

    Yamaha FJ 1200 ABS

    KTM 390 Adventure

    Royal Enfield Classic 500 EFI

  • Zwischenfrage: Was hat es mit dem blauen Balken auf sich? ?‍♂️

  • Zwischenfrage: Was hat es mit dem blauen Balken auf sich? ?‍♂️

    Der Baui123 steht auf der Ignorliste von Timzed.

    Dann werden die Beiträge von Baui ausgeblendet und man sieht nur einen blauen Balken.

    Probier das mal aus - das entspannt ungemein :ja:

    Gruß
    der OLLI


    Wenn mich jemand fragt: "was geht ab?" male ich ihm ein Kreuz auf die Stirn und antworte: schwarzer EDDING schon mal nicht!

  • Mei ist das hier mittlerweile mühselig hier geworden. mich interessiert das Thema sehr, aber diese fachfremden Kommentare dazwischen. Das schreit nach dem Admin der hier mal Einträge löscht. Es gibt hier Leute, denen interessieren nur die Fakten.

  • Zurück zum Thema, meine Werkstatt hat mir jetzt empfohlen eine "Wandlung" Rücktritt vom Kaufvertrag vorzunehmen!

    Die können nämlich auch niemanden erreichen bzw. werden von KTM hängen gelassen (keine Antwort oder Ersatzteil Versorgung)

    Leider muss ich die Wandlung beim Verkäufer vornehmen das ist leider nicht die Werkstatt wo repariert wird.

    Warte jetzt noch genau bis nächsten Montag (16 Wochen in Werkstatt) dann hol ich mir nen Termin beim Anwalt

    Gruß Heino

    V2 45°/ 75°

  • Das ist echt traurig und peinlich für KTM. Ich denke nur mit Anwalt kommt da nochmal Schwung in die Sache.

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen (Walter Röhrl) :respekt: