Begutachtung mit nicht eigentragenden Spiegeln

  • Hey Leute,

    ich hatte am Mittwoch einen Unfall und die Maschine muss jetzt zum Gutachter und ich die Werkstatt. Während des Unfalls hatte ich Spiegel montiert, die nicht eigetragen sind. Schuld am Unfall ist schon geklärt und seine Versicherung zahlt, aber bekomme ich dort jetzt noch Stress mit dem Gutachter aufgrund der Spiegel, denn die sind bei dem Sturz angebrochen und zerkratzt.

  • Orig. Spiegel fürs Gutachten dran machen?

    Yam RD 250 YPVS / Kawa GPZ 400 / 15 Jahre nichts / Duke 125 2011 / Duke 390 2017

  • Ja ich weiß, dachte ich mir auch schon, aber dann werden sie nicht als Schäden beachtet und somit müsste ich mir selber wieder neue kaufen.

  • Habe noch niemanden bestellt und wenn mir die gegnerische Versicherung einen aufbrummen will lehn ich natürlich hab. Aber ich dachte die machen das bei KTM gleich mit in der Werkstatt.

    • Hilfreich

    Wenn die Nachgerüsteten eine E-Nr. bzw. min. 60 cm² (in D) haben sollte es kein Problem darstellen.

    Einmal editiert, zuletzt von ms 01 ()

  • Dann musst du jetzt wohl Cochones haben und dazu stehen, samt der Konsequenzen, wie jeder, der was nicht erlaubtes tut.

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Das ist doch relativ Wurst.
    Solange dir nicht nachgewiesen werden kann, dass die Nutzung von diesem Spiegeln den Unfall (mit)verursacht und/oder entstandenen Schäden verursacht oder verschlimmert haben,

    ändert das nichts an der Schuldfrage oder der Haftungspflicht des Versicherers gegenüber Dritter.
    Da das Verwenden dieser Spiegel bzw. das in Verkehr bringen des Fahrzeugs ohne Betriebserlaubnis (erloschen durch die Spiegel) ist eine Ordnungswidrigkeit nach 69StVzO und

    kostet dich bis zu 270€ und einen Punkt.

    Dann musst du jetzt wohl Cochones haben und dazu stehen, samt der Konsequenzen, wie jeder, der was nicht erlaubtes tut.

    Da eine Owi aber nicht anzeigepflichtig für den Sachverständigen und oder die Versicherung ist, wird da vermutlich einfach gar nichts passieren.
    Spiegel umstecken vor dem Gutachten... mh kann evtl. nachteilig ausgelegt werden.

    Tante EDIT fragt:
    Gab es eine Unfallaufnahme durch die Kollegen im blauen Gewand ?

  • Spiegel umstecken vor dem Gutachten... mh kann evtl. nachteilig ausgelegt werden.

    Das möchte er ja gerade nicht! Die nicht zugelassenen Spiegel sind beschädigt und diese hätte er gerne mit "Hilfe" des Gutachters ersetzt :zwinker:, siehe #3.

  • Das möchte er ja gerade nicht! Die nicht zugelassenen Spiegel sind beschädigt und diese hätte er gerne mit "Hilfe" des Gutachters ersetzt :zwinker:, siehe #3.

    Na mal ehrlich: Die Spiegel nicht ersetzt zu bekommen, wäre doch das geringste Übel der ganzen Geschichte oder ?
    Bei ordentlicher Unfallaufnahme hätte das nen Punkt und min. 180€ gekostet. Bei nem Bauteil ala Bremshebel/Pumpe evtl. sogar zu ner Teilschuld....!
    Einfach dran lassen die kaputten Dinger und mit dem Sachverständigen sprechen. Sind auch nur Menschen, bei denen das AA :kacke: aus dem gleichen:arsch:kommt :grins:.
    Auch Zubehörspiegel könnte man auf dem Gutachten aufführen. Wäre aber ein Spielball für die gegnerische Versicherung.
    Allein aus dem Artikelnamen kann ja keiner draus schließen, ob die Dinger zulässig sind.
    Das sicherste wäre, einfach orig. Spiegel aufzuführen.

  • Wenn die Nachgerüsteten eine E-Nr. bzw. min. 60 cm² (in D) haben sollte es kein Problem darstellen.

    die 60 cm² gelten meines Wissen nur, wenn das Kfz eine deutsche Typzulassung hat.

    Das gibt es heute kaum noch.

    Gruß

    Richard

  • ein Kreis mit 78mm Durchmesser muss in die Spiegelfläche passen. Bei runden spiegeln müssen diese 94mm Durchmesser haben

    "Runde Scheinwerfer sind immer falsch" :prost:

  • Nein, auch die Original Spiegel hätten den Unfall nicht verhindern können. Weil, wenn ich abbiegen will und der Fahrer hinter mir träumt und mich mitnimmt, dann machen die Spiegel keinen Unterschied. Ja es gab eine Unfallaufnahme durch die blauen Männer.

    Naja ok, dann werde ich die umstecken und neue kaufen. Kostet noch am wenigsten von den kaputten Teilen.

  • Richard hat recht :Daumen hoch:.


    "Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen."


    Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.

  • Ein Gutachter beurteilt den Schaden, nicht ob überall e Nummern drauf sind.

    Die Verkehrstauglichkeit würde nach einer Beschlagnahme durch die Polizei festgestellt.

    Damit hat ein Schadensgutachter eigentlich nichts zu tun.

    Der schreibt nur das die Spiegel beschädigt sind und nimmt einen Preis ( evtl. den KTM Spiegel ) in die Liste--Ende


    Und wichtig: man nimmt nie den Gutachter des Unfallgegners, denn der soll ja die Kosten gering halten--immer selber einen suchen.

    Dann kann die Gegenseite zwar noch ein Gutachten erstellen, aber in der Regel lassen sie es gut sein.

    Jederwieerkanndarfundmöchte:Daumen hoch:DUKE 390 2016

  • Naja ok, dann werde ich die umstecken und neue kaufen

    Schaue dir mal die Spiegel an. Günstig (mit E-Nr.) und passen ganz gut zum Duke Design. Erfahrung siehe Link.