Garantie Verlust bei Reifenwechsel !?!?

  • Hallo zusammen,

    habe meine SMC R nach 15 Monaten verkauft, nun ist der neue Besitzer in die Werkstatt und die meinten das Fahrzeug hätte keine Garantie da die Reifen ( AVON ) nicht von einer KTM Werkstatt montiert worden sind und nun die Restgarantie verfallen sei !?


    Ich dacht ich höre nicht richtig, und die Aussage der Werkstatt war das alles an Teilen und Zubehör egal ob es Original oder Zweitmarkt muss zwingend mit Nachweis in einer KTM Werkstatt montiert werden.

    Na dann kann man ja davon ausgehen das schätzungsweise 90% aller KTM Neufahrzeug Besitzer ohne Garantie unterwegs sind auch wenn nur ein anderer Spiegel oder Blinker montiert wurde, wenn das wahr ist werd ich meine neu bestellte Duke gar nicht erst abholen und vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Was meint Ihr zu dem Thema.

    Einmal editiert, zuletzt von boxters1 ()

  • Der Käufer soll sich das mal von der Fachwerkstatt schriftlich mit Quellenangabe geben lassen.

    Auf die Frage warum:

    Damit dann zur Verbraucherberatung um das prüfen zu lassen.


    Ergbnis: Da wird nichts nach kommen weil das kompletter Blödsinn ist.


    Es gibt keine rechtlich bindende Reifenfreigaben mehr. Damit fängt es schonmal an.


    Und wie passende Reifen einen Garantiefall verursachen sollen istr auch ganz große Kino.


    Das ist wirklich unterirdisch was da vermeintlich (wir waren alle nicht dabei) geäußert wurde.



    PS.

    Vielleicht will dein Käufer auch lediglich, wegen verstecktem Mangel, von seinem Kaufvertrag zurücktreten?

    Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser. :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von Kondos ()

  • habe meine SMC R nach 15 Monaten verkauft, nun ist der neue Besitzer in die Werkstatt und die meinten das Fahrzeug hätte keine Garantie da die Reifen ( AVON ) nicht von einer KTM Werkstatt montiert worden sind und nun die Restgarantie verfallen sei !?

    Bitte, Biiiittttteeeeeee lass dir das Schriftlich geben und publizier es hier!
    Das ist der absolute Brüller :sensationell:

    Ansonsten -> Das was Kondos sagt :ja:

    Höre ich da etwa ein mimimi!?

  • hab alles gelöscht

    mir ist die Aktenlage zu dünn für ne Mutmaßung

    toitoitoi

    9 Mal editiert, zuletzt von Talisker ()

  • Gerichtlich bestätigter Fakt ist, dass Inspektionen und sonstige Arbeiten von einer beliebigen freien Werkstatt durchgeführt werden dürfen, ohne dass das Einfluß auf die Garantie hat. (M.E. sollte es jedoch ein Meisterbetrieb sein, nicht irgend ein Hinterhofschrauber.) Dann ist allerdings im KTM-System nichts hinterlegt. Trotzdem ist ein Ausschluß fremder Werkstätten aus der Gewährleistung rechtswidrig. Ein Problem sind höchstens Softwareupdates oder irgendwelche elektronische Schweinereien, die zwingend ein KTM-System voraussetzen.


    Quelle: https://herthundbuss.com/branc…t-oder-vertragswerkstatt/


    Lediglich kostenlose Arbeiten müssen beim Vertragshändler durchgeführt werden.


    Reifen: Solange die Reifen zugelassen sind und fachmännisch montiert, gibt es auch Garantie. Nur nicht für dumm verkaufen lassen. Der Reifen ist ein Verschleißteil.

  • Werde darüber berichten,

    der Käufer hat nächste Woche einen Termin für eine Durschsicht und wird eine Stellungnahme abgeben .

    Bis jetzt habe ich noch keinen Namen von dem Händler und es besteht durchaus die Möglichkeit das irgendein anderer Grund besteht warum der Käufer das nun moniert.

    Also bis dahin wohl Vorsicht und kein Markenfremdes Kettenfett oder gar einen nicht Ofiziellen Aufkleber auf das Motorrad kleben, es könnte zum Garantieproblem werden….

    Einfach lachhaft!

  • gelöscht

    Einmal editiert, zuletzt von Rotkaeppchen_online ()

  • Oh, ich hab für die moregn eintreffende 890 Duke schon ne Powerparts Sitzbank.

    Darf ich die ungestraft überhaupt selbst wechseln???

  • Er soll beim Gespräch mit der Werkstatt auch das Thema kausaler Zusammenhang schriftlich abhandeln lassen.


    Das kann ja nur lustig werden.


    Richtig ist allerdings, dass sich KTM bei z.B. Schäden an den Felgen rausreden kann (das würden sie allerdings auch dann tun, wenn eine KTM Werkstatt die Reifen montiert hätte).

  • *Es gibt keine rechtlich bindende Reifenfreigaben mehr. Damit fängt es schonmal an.*

    Nicht ganz richtig. Hier muss man klar zwischen gesetzlicher Gewährleistung und (Anschluss-)Garantie unterscheiden.


    Bei Porsche z.B. bist du die komplette Fahrzeuggarantie los wenn die Reifen keine Freigabe von denen haben oder etwas anderes kein original Porsche Teil ist / modifiziert wurde.


    Es ist aber egal wo es montiert wurde oder ob man es selbst gemacht hat (Service muss aber beim Vertragspartner gemacht werden).


    Dafür hast du aber auch 15 Jahre Garantie

  • Was meint Ihr zu dem Thema.

    Ab zum Anwalt...
    Eine Rechtsberatung beim ADAC ist sicher auch nicht verkehrt.
    So einen ähnlich plumpen Versuch gab es beim PC vor zig Jahren schon mal.
    Da hiess es beim Speicher erweitern bzw. Festplatten Einbau würde man die Garantie verlieren, ist dann richterlich kassiert worden.

    Ausserdem entscheidet nicht der Händler wads unter die Garantie fällt, der kann nur rumzicken....

    ) -> oo

    Einmal editiert, zuletzt von Limes ()

  • Hallo zusammen,

    es hat sich geklärt, nachdem 2 Händler unabhängig aussagten das das ganze wohl falsch zu verstehen ist und sich auf den Garantieausschluss von Verschleißteilen bezieht.

    Das Bike ist noch ganz normal in der Garantie, egal welcher Reifen montiert wurde solange das ganze in einer Fachwerkstatt gemacht wurde...

  • Würde mich trotzdem brennend interessieren, wie man zu der Aussage kommt, das die Garantie erlischt, wenn man die Reifen z.b. selber wechselt.
    Oder anders gesagt, welchen Zusammenhang gibt es z.b. zwischen undichtem Kupplungsnehmer und dem selbstgewechselten Reifen?


    Das klingt für mich nach unfassbarem Bullshit. Aber gut, was ich in letzter Zeit für Aussagen von "Markenwerkstätten" zu hören gekriegt hab, da ist das noch harmlos.

    Chrom bringt dich nicht nach Hause!

  • Das lag an dem falsch verstandenen Text in den KTM Garantie Erklärungen, da werde ja die Verschleissteile von der Garantie ausgeschlossen. Hieraus wurde vom Käufer abgeleitet das die komplete Garantie erloschen ist…

    Wenn man das ganze Kleingedruckte liest , was ja die wenigsten machen solange alles gut ist, dann kommt man schon ins grübeln

  • Erledigt.

    7 Mal editiert, zuletzt von Talisker ()