Ah, wieder was dazu gelernt, danke, ich dachte das gilt nur für die Nebelschlussleuchte.
Prima, also sind es keine nNebelscheinwerfer am Mopped.
Nebelscheinwerfer für das Motorrad
Gemäß § 52 StVZO darf an einem Motorrad lediglich ein Nebelscheinwerferangebracht sein. Dies gilt für alle Krafträder, auch dann wenn ein Beiwagen vorhanden ist. Gemäß § 17 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) braucht an solchen ohne Beiwagen nur das Nebellicht verwendet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen beeinträchtigt wird. Eine weitere Beleuchtungseinrichtung muss nicht benutzt werden.