Zusatzscheinwerfer

  • § 17 Abs 3 StVO:
    Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, darf zusätzlich das Standlicht statt des Abblendlichtes verwendet werden.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • § 17 Abs 3 StVO:
    Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, darf zusätzlich das Standlicht statt des Abblendlichtes verwendet werden.

    Lies mal im Bußgeldkatalog

    Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.


    Und welcher Motorradfahrer ist dann unterwegs ?

    Selbst bei Sprühregen stehen die unter Brücken auf der Bahn


    Wenn dann richtig den ganzen Text dazu nennen

  • Mir hat bei Kontrollen immer die Nennung des Paragraphen gereicht.
    Ich bin immer mit Standlicht plus zwei Nebelscheinwerfer unterwegs (tagsüber).
    Nach Nennung des Paragraphen war die Diskussion immer sofort beendet.


    Nebenbei, ich wurde mal von einem Autofahrer abgeschossen.
    Vor Gericht hat er dann behauptet er konnte mich ja nicht sehen, weil mein Licht nicht an war.

    Da aber die Fahrzeuge am Unfallort noch begutachtet wurden und irgendein findiger Gutachter/Polizist/wer auch immer
    auf einem Foto die Schalterstellung meines Lichtschalters und das noch brennende Rücklicht (Frontscheinwerfer war Matsch)

    verewigt hatte, wurde das Argument entkräftigt.
    Aber seit dieser Aussage hab ich an den Enduros Zusatzscheinwerfer dran die immer an sind.


    Immer daran denken:
    Gummierte Seite nach unten,
    lackierte Seite nach oben...

    :wheelie:

  • Eine lautstarke Hupe ist viel effektiver …..

    Wenn du Zeit hast zu Hupen, bremst du nicht genug...


    Ich habe während einer Gefahrensituationen mit anderem Verkehrsteilnehmer noch nie gehupt, was soll das bringen?

    Ich sehe, dass ich so schnell wie möglich von dem Vollidioten in der Blechbüchse wegkomme, und hupe wenn dann nur im Nachhinein um mich abzuregen, wenn das Rumschreien im Helm nicht ausreicht :grins:


    Aber während dem Brems/Ausweichmanöver denke ich ganz sicher nicht ans Hupen, das ist vollkommen irrelevant. So selten wie ich die Hupe benutze, würde ich die im Eifer des Gefechts gar nicht finden und vermutlich stattdessen blinken.

  • Mal davon abgesehen, dass ich den Satz etwas wirr finde: Was machst du wenn einer trotz Gegenverkehr überholt und du der Gegenverkehr bist?

    Was soll sein ?


    Ich bin versichert, das Moped ist versichert.


    Wo liegt das Problem ?


    April, April :grins:

    Ein Fremder ist einfach ein Freund den du noch nicht getroffen hast. :lol:

  • Ich würde bremsen und/oder ins Gelände fahren.

    Und was würdest du machen?

    Der Konjunktiv ist da fehl am Platz.

    Ich habe immer gebremst und bin möglichst weit rechts rausgefahren.

    Spannend war immer der Moment, wo sie realisiert haben, dass rechts vom Motorrad noch ein Seitenwagen ist, der sich nicht einfach in Luft auflösen kann. :grins:

    Gruß

    Richard

  • Lies mal im Bußgeldkatalog

    Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.


    Und welcher Motorradfahrer ist dann unterwegs ?

    Viel besser als Nebelscheinwerfer ist Tagfahrlicht. Denn das wurde genau für den Zweck gebaut "Sichtbarkeit erhöhen". Und legal ist es auch.

    Gruß

    Richard

  • Mal davon abgesehen, dass ich den Satz etwas wirr finde: Was machst du wenn einer trotz Gegenverkehr überholt und du der Gegenverkehr bist?

    Danke, den Satz habe ich korrigiert und stimme dem "wirr" voll zu. Ich werd alt...

    Na ganz klar, wenn ich der Gegenverkehr bin und sich die Situation mit einem Überholer derart verschärft, dass ein Zusammenstoß bevorsteht, bleibt nur bremsen und ausweichen - wenn Zeit und Platz ist.

  • Viel besser als Nebelscheinwerfer ist Tagfahrlicht. Denn das wurde genau für den Zweck gebaut "Sichtbarkeit erhöhen". Und legal ist es auch.

    Und genau die habe ich verbaut

    Deutlich besser sichtbar als die Nebelfunzen

    und mal erhlich hunterte Euro für 2 Minilampen ?

    Steht in keinem Verhältnis zum TFL

  • Und genau die habe ich verbaut

    Deutlich besser sichtbar als die Nebelfunzen

    und mal erhlich hunterte Euro für 2 Minilampen ?

    Steht in keinem Verhältnis zum TFL

    Ok, gibt es für das Tagfahrlicht eine konkrete Produktempfehlung?

  • @ Produktempfehlung

    Die richtet sich nach Montagemöglichkeiten und den Willen kompromisse zu akzeptieren .

    Rund, rechteckig, oval , am Lenker , Handguard , an der Gabel auf dem Frontkotflügel usw .

    Bohren , kleben , schrauben ............ Eins haben alle gemeinsam

    Die Zulassungsnummer

    Alternativ gibts auch sauhelle Begrenzungslichter als zugelassene Led mit Prüfnummer .

    Die beiden allein schon sind so hell das da herkömmliche Nebler da verblassen ..

    Da ich kein Standlicht habe sind sogar zwei zugelassen ..............................

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  • Ok, verstanden. Klingt alles logisch. Dennoch, eine konkrete Produktempfehlung wäre traumhaft. MKL, was hast Du denn bei Dir für Tagfahrlichter verbaut? Kellermann?

  • Nee, stimmt nicht, Nebelscheinwerfer sind offiziell nicht verboten. Nur muss man Art und Weise des Anbaus/Schaltung beachten.

  • Nee, stimmt nicht, Nebelscheinwerfer sind offiziell nicht verboten. Nur muss man Art und Weise des Anbaus/Schaltung beachten.

    Offensichtlich war meine Aussage auf die Nutzung bei guten Sichtverhältnissen bezogen.

    Stell sie korrekt ein, so dass du den Gegenverkehr nicht blendest und du wirst keine Probleme haben.

    Den Polizisten, der korrekt eingestellte Zusatzscheinwerfer bemängelt - auch wenn es Nebelscheinwerfer sind, oder das Fahrzeug damit die maximale Anzahl an Positionslichtern, oder Tagfahrlichtern überschreitet - will ich sehen.

    Das wird genauso geduldet, wie das Parken außerhalb von gekennzeichneten Flächen, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.

  • Wenn du an die div. Krad Spezialisten gerätst, könnte es bei "geduldet" eng werden... ;)

  • Genau die machen da nach meiner persönlichen Erfahrung deutlich weniger Stress als der typische Alltags-Schupo.

    Die schauen dann eher mal auf wirklich sicherheitsrelevante Dinge, bei denen viele von uns ja auch gerne mal schludern oder halblegal modifizieren.

    Bisher waren die Mopped-Popos immer am entspanntesten im Popo-Vergleich.

    Kommst Du aber am Schwarzwald-B500 Hotspot schon mit knallendem Topf und deutlich zu viel auf der Uhr vorbei schauen gerade die Mopped-Coppers natürlich um so pingeliger auf so nen Kleinkram.


    Das sind aber auch Diskussionen, die so nur in Deutschland bzw. deutschsprachigem Raum geführt werden...


    Ich wurde mehrfach mit dem Mopped angehalten und kontrolliert, jedes Mal mit aktiven Zusatzscheinwerfern.

    Bisher wurden die nicht ein einziges Mal auch nur kommentiert.

    890 Adventure R 2023

    1290 SAS 2018

    1190 Adventure 2013

    Z750R 2012

    Mito 125 1996 & 2002

  • Ok, gibt es für das Tagfahrlicht eine konkrete Produktempfehlung?

    Da ich keine 390 er fahre ist das dafür nicht möglich

    meine @ ist auch nicht Serie und hat eine Rallye Front .

    Dort habe ich diese angebracht

    CC67957A-3978-4BB4-AD6E-9AE4315B2467.jpeg


    Bei den Crossern mit Kennzeichen habe ich die von Louis in eine Startmummerntafel integriert

    E69DC2B0-AD81-4B75-A74D-690EC7F12217.jpeg

    Du siehst also das eine Empfehlung für dich nicht wirklich passend sein kann .

    ….

    Und wer die obere Übersieht dürfte kein Fahrzeug mehr führen .

    Da muss man schon fast blind sein um die nicht zu bemerken .

    Selbst bei einer Mot Kontrolle wurde ” endlich mal was geiles ” bemerkt .