Alles anzeigenDas ist, obwohl so fortwährend und überall kolportiert, Unfug.
Such' mal im Gesetz das Wort "Verschleißartikel"
Relevant ist alleine, was für eine bestimmte Sache als übliche Lebensdauer anzusehen ist.
Beispiel: Eine Banane hat übliche Qualität, auch wenn sie nach zwei Wochen matschig ist.
Batterien halten aber üblicherweise länger als 6 Monate, es sei denn, man macht sie durch fehlerhaften Gebrauch kaputt.
Auf solchen deutet im beschriebenen Fall erst mal nichts hin.
Grüße,
Moritz
Da kommt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zum Tragen.
Garantie ist eine freiwillige Sache des Garantiegebers. Er kann selbst bestimmen was wie abgedeckt ist.
Gewährleistung ist da deutlich anders.
Und da greift Beweislast Umkehr sehr deutlich rein.