Ich hatte eben ein sehr angenehmes Gespräch mit der Firma Pirelli und das kam dabei heraus:
- Für Fahrzeuge, die eine Reifenbindung im KFZ Schein stehen haben, gelten die Reifenfreigaben weiterhin, müssen auch mitgeführt werden.
- Bei neuen Fahrzeugen ( Zulassung nach 2005 ), die keine Reifenbindung, sondern nur die Reifengrösse eingetragen haben, gilt diese Reifenfreigabe nicht. Die Grösse muss passen und der Typ des Reifens,
theoretisch können aber alle Hersteller und Modelle montiert werden. ABER:
Das heisst noch lange nicht, dass TÜV oder Polizei bei Kontrollen Ärger machen, deswegen empfiehlt Pirelli, sich an die weiterhin erscheinenden Reifenempfehlungen zu halten und diese ebenfalls mitzuführen.
Diese sind Rechtsgültig und da kann TÜV etc nicht mehr rummmotzen.
Des weiteren ist es möglich, dass eine Versicherung die Schadensregulierung verweigert, sollte der Reifen nicht der Herstellerempfehlung entsprechen.