Bußgeld bei nicht eingetragenem Reifen?

  • Ich hatte eben ein sehr angenehmes Gespräch mit der Firma Pirelli und das kam dabei heraus:


    - Für Fahrzeuge, die eine Reifenbindung im KFZ Schein stehen haben, gelten die Reifenfreigaben weiterhin, müssen auch mitgeführt werden.


    - Bei neuen Fahrzeugen ( Zulassung nach 2005 ), die keine Reifenbindung, sondern nur die Reifengrösse eingetragen haben, gilt diese Reifenfreigabe nicht. Die Grösse muss passen und der Typ des Reifens,
    theoretisch können aber alle Hersteller und Modelle montiert werden. ABER:


    Das heisst noch lange nicht, dass TÜV oder Polizei bei Kontrollen Ärger machen, deswegen empfiehlt Pirelli, sich an die weiterhin erscheinenden Reifenempfehlungen zu halten und diese ebenfalls mitzuführen.
    Diese sind Rechtsgültig und da kann TÜV etc nicht mehr rummmotzen.


    Des weiteren ist es möglich, dass eine Versicherung die Schadensregulierung verweigert, sollte der Reifen nicht der Herstellerempfehlung entsprechen.

  • also das was ich bereits geschrieben habe.


    Letztlich müssen sich Tüv und Rennleitung daran halten. :polizei:


    Das ist genau wie mit nem Schrieb über die E*Nmmern. Muss man auch nicht mitführen, wird aber empfohlen ...


    Ob sich da wirklich eine VEesicherung querstellen kann wage ich mal zu bezweifeln. Das muss dann schon mit einem Gutachten belegt werden, dass der Reifen ohne Freigabe (aber natürlich mit Prüfnummer etc.pp also legal) schlechter ist als einer mit Freigabe bzw. die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt.
    Kann mir nicht vorstellen, dass das bei aktuellen Reifen mal der Fall sein sollte.

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:

  • Nein, das heisst es eben nicht ! Das hat die Dame von Pirelli auch nochmal ausdrücklich betont ! Wer keinen Ärger will, montiert einen Reifen mit Empfehlung für das Fahrzeug.


    Ich hab jetzt auch nur die Infos von einem Reifenhersteller eingeholt, weils mich interessiert hat. Diskutieren möchte ich garnicht darüber ;)

  • Also den Schergen vom TÜV war es egal bei der letzten HU,der hat nur die Grösse gecheckt und wollte keine Freigabe sehen von mir. Er sagte nur für die Rennleitung sollte ich die dabeihaben. Leider ist das aber überall verschieden...Ich bleib dabei,Freigabe dabei und normal sollte alles glatt gehen.

    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...

  • Nein, das heisst es eben nicht ! Das hat die Dame von Pirelli auch nochmal ausdrücklich betont ! Wer keinen Ärger will, montiert einen Reifen mit Empfehlung für das Fahrzeug.


    Zählt da auch die KTM Empfehlung von deren Homepage, siehe hier: http://www.ktm.com/uploads/tx_…aben_DE_07-2012_gh_01.pdf


    Oder muss es so ein offizieller Zettel ("Unbedenklichkeitsbescheinigung") vom Reifenhersteller sein, z.B. so: http://www.metzeler.com/site/t…rvice/no-fitment-pdf.html


    Der Sport Attack 2 ist z.B. auf der KTM-Empfehlungs-Liste, bei Conti findet man hingegen keine Freigabe...

    :alter schwede::peace: KTM Superduke R - weil "Das muss Drücken im Gesicht!" :peace::alter schwede:

  • Genauso habe ich das Verstanden. Ist nur die Reifengrösse eingetragen, reicht die Empfehlung, wenn nicht muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung her.

  • Ich bleibe bei meiner Handhabung! Habe das aus sicherer Quelle und zum Glück noch ein wenig Einblick in die Rechtsmaterie.
    Da kann nichts passieren.


    Aber wer lieber auf eine Empfehlung der Reifenhersteller hört, als auf eine vom zuständigen Ministerium, dem kann ich auch nicht helfen.


    Nunja, muss natürlich jeder selber wissen. Ich weiß worauf ich mich im Fall der Fälle zu berufen habe :ja:

    :Kürbis: KTM 1190 RC8 - Black Edition - Bj.09 :Kürbis:

  • - Bei neuen Fahrzeugen ( Zulassung nach 2005 ), die keine Reifenbindung, sondern nur die Reifengrösse eingetragen haben, gilt diese Reifenfreigabe nicht. Die Grösse muss passen und der Typ des Reifens,
    theoretisch können aber alle Hersteller und Modelle montiert werden. ABER:


    Das heisst noch lange nicht, dass TÜV oder Polizei bei Kontrollen Ärger machen, deswegen empfiehlt Pirelli, sich an die weiterhin erscheinenden Reifenempfehlungen zu halten und diese ebenfalls mitzuführen.


    Also irgendwie beisst sich das.
    Man tut nix verbotenes, aber die Polizei macht Ärger???


    Also ganz so eine Bananenrepublik sind wir dann doch noch nicht...


    Gruß
    Stefan

    But the speed was power, and the speed was joy, and the speed was pure beauty.

  • es zählt das was in den Papieren eingetragen ist. Meistens unter Punkt 22 glaube ich bei KTM und da steht siehe Betriebserlaubnis.
    Also gibt es für die Superduke eine Reifenbindung, zumindestens bei meiner.

  • Stefan: Die Erfahrungen vieler Fahrer und der Reifenhersteller decken sich leider nicht mit deiner Annahme.


    Klar gibt es immerwieder Gesetzeslücken oder Neuerungen von denen der Beamter, der grad vor deinem Bock steht nichts weiss und du kannst noch 1000mal im Recht sein.
    Wenn der dir das Motorrad stillegt, dann ist es eben stillgelegt. Viel Spass beim herumstreiten. Muss ich nicht haben :ja:


    DUC985 hast du den restlichen Fred auch gelesen ? Steht schon alles drinn, was wie geregelt ist.

  • Naja, in einer perfekten Welt würden Beamte VOR der Durchführung entsprechender Kontrollen auf den neuesten Stand der Rechts geschult werden... aber warum sollte die Exekutive schon auf einem ähnlichen Level wie die Industrie sein? :zwinker:

    But the speed was power, and the speed was joy, and the speed was pure beauty.

  • So isses - Reifenfreigabe seitens des Reifenherstellers (nicht KTM - die "Empfehlungsliste" bringt nix beim TÜV) ist gefragt. Hatte selbst schon beim Vorderreifen meines MPP Probleme, da die beim Dekra es genau genommen haben und fragten wo denn der Zusatzindex "F" für den Reifen zu finden ist.
    Selbst hier muss man schonmal aufpassen da Reifenhersteller scheinbar auch noch bei identischer Reifenbezeichnung/Maße Zusatzindexe verteilen, die dann Modell-/Herstellerspezifisch sind.
    Das meine Erfahrung dazu.


    Anschlussfrage: Wie bekomme ich die Reifenbindung ausgetragen? Einzelabnahme? Wie wird das geprüft? Bisher hätten die für jeden nicht aufgeführten Reifen laut Freigabe eine Abnahme machen wollen mit Hochgeschwindigkeitsfahrt,...blaaaa blaaa (war auf ner Enduro :motzki: )


    Gruß
    Jan

  • Austragen geht nur mitm richtigen Tüv-prüfer, die meisten stellen sich da an und verweigern es...

  • Hallo habe das ganze noch mal aus der Versenkung geholt .


    Frage : RC8 Bj. 09 ich möchte den Pilot Power 3 fahren finde aber keine Freigabe , brauche ich die noch ?
    Oder kann ich den Reifen so montieren ? :denk:


    Im Fahrzeugschein sind nur Größen angegeben .


    Schneller Gruß. :driften:

    Loud Pipe save live !


    KTM RC 8 0.9

  • Hallo,


    <RC8 Bj. 09 ich möchte den Pilot Power 3 fahren finde aber keine Freigabe , brauche ich die noch ?>
    Im "Fahrzeugschein" sind nur noch die Reifengrößen eingetragen.
    Wahrscheinlich steht weiter unten im Schein ein Verweis auf die EG-COC, also die EG-Betriebserlaubnis.
    Und in der steht "normalerweise", daß Reifenpaarungen nur von einem Hersteller zulässig sind.
    Wobei ich es bei einem Geschoß wie der RC8 durchaus für möglich halte, daß KTM die aufzuziehenden
    Reifen vorgibt - ist auch eine Haftungsfrage.
    Ich würde bei KTM nachfragen.


    Gruß
    Christian