Sehr geehrter Herr XXXXX,
ja es ist richtig das der Akrapovic Auspuff nicht im Typenschein (Blatt) oder im Zulassungsschein eingetragen ist,
aber es ist trotzdem nicht nötig weitere Abnahmen oder Mitnahmen von Papieren mitzunehmen,
da der Akrapovic Auspuff in der Fahrzeug - Homologation hinterlegt ist und auf diese Fahrzeug Homologation kann jeder Polizist bei einer Verkehrskontrolle zugreifen,
daher muss man keine weiteren Papiere mitnehmen.
Das ist der gleiche
wie mit den Reifengroßen (PKW). Es wird nur noch eine einegtragen mit dem Hinweis in der Homologation stehe alles drin. Aber der Herr Polizist will trotzdem Papiere sehen. Alles gute Zureden hilft nix. Wenn man im PKW Platz genug hat, dann nimmt man die Betriebsanleitung (mit den Reifenempfehlungen des Herstellers) mit, druckt sich die entsprechenden Passagen der StVZO aus und hofft auf ein "Im Zweifel für den Angeklagten".
Aufm Mopped hab ich soviel Platz nicht. Das ist echt zum (gibts einen Smiley der sich die Haare rauft?). Nur halt mit dem Auspuff.
Schön und gut wenn es rechtlich zulässig ist, aber hat mal einer versucht dem kontrollierenden Polizisten Unkenntnis vorzuwerfen? Dann werden die erst so richtig freundlich......
Deswegen geh ich auf Nummer sicher und schraub gar nichts mehr am Mopped rum. Original und Basta. Wenn der Herr Polizist dann nix findet (wie denn auch??) gibts die Standardbelehrung (Rasen bringt euch den TOOODDD) und ich kann weiter.