Polizeiliche DB-Messung KTM 690 SMC Erfahrungen

  • Hallo!


    Hatte von euch schon mal jemand eine polizeiliche DB-Messung?


    Oder einfach nur eine DB-Messung beim TÜV? (Interesse halber)


    Würd mich einfach mal interessieren welche werte ihr hattet (ESD+db-Wert).


    Fahre selber eine 690er SMC mit dem originalen Powerparts ESD ohne Kat und der ist teilweise schon ordentlich zu hören.


    Danke euch im Voraus!


    :Kürbis: Grüße Heli :Kürbis:

  • auf der Strecke AMC Memmingen ist ne DB Ampel die bei 110 DB leuchtet das Mikro ist 5m weg von der Strecke kurz vor einer geraden.... und die leuchtet ständig.... :-D aber interessant wäre es mal.... muss meine SMC mal messen vlt kann ich dann doch in Bozen fahren :-D

  • wenn DU mich meinst, ich gebe keinen schlauen Kommentare ab.


    Ich provoziere, oder sage was ich mir denke, oder weis was ich sage (eher selten)


    aber hierzu kann ich nichts sagen, habe keine SMC, und wurde auch noch nie zu einem Lautstärketest gebeten (im Gegensatz zu meinen KTM-Freunden)

  • Schade dass du das so siehst ......
    wenn man angequatscht wird, muss amn ja auch antworten, der eine betrachtet es als letztes Wort, der andere als Antwort


    jeder wie er will

  • Zum Thema :


    Meine 11er SMC wurde beim TUV mit Akra gemessen. Ergebnis bei 3000 Rpm (Standgasmesseung) waren 75dB also zwei dB leiser als der ori-Pott laut Schein.

    KlapperTeileManufaktur :prost:

  • Ich glaube du meinst Standgeräusch. Standgas heisst Finger weg vom Gasgriff, das ergibt dann Leerlaufdrehzahl und keine 3000 rpm.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Was jetzt genau falsch war, weis ICH nicht. Aber man muss sagen, dass das eh so eine Sache war weil kein KAT und das war ne fuenf Minuten Sache. Der nimmt den Pott inzwischen auch nicht mehr ab, waren zu viele da... Naja Banane Moped ist weg, diese Woche kommt ne 13' SMC-R :Daumen hoch: :ja: :peace: (und da kommt der PP_Pott ran)

    KlapperTeileManufaktur :prost:

  • und merke: nie was gefallen lassen von dem grünen!


    db und messdrehzahl stehen auch auf jedem typenschild auf dem motorrad an rahmen!


    Wieder was dazu gefunden:



    Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld.
    Das bedeutet:
    Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
    Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.
    Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
    Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Mess-Stelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.


    Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muss der Prüfer einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Messwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.
    Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
    Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für ein Motorrad mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
    Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
    Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84db(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden:
    84dB(A) + 26dB(A) = 110dB(A) erlaubt - also legal

  • Die Polizei soll nach EG-Richtlinie 70 / 157 / EWG messen und hierbei nur das Standgeräusch im Nahfeld.
    Das bedeutet:
    Vor der Standgeräuschmessung am Motorrad muss der Prüfer erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Messwert, so ist die Messung ungültig. Die Messung muss auf einer freien glatten Fläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
    Ein geeichtes Messmikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung, mindestens 20cm über der Fahrbahn, im Abstand von 50cm und im Winkel von 45°± 10° zur Ausströmöffnung des Abgases aufgestellt.
    Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
    Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann plötzlich Gas weggenommen. Mindesten 3 Messungen müssen an jeder Mess-Stelle ausgeführt werden. Messergebnis ist der arithmetische Mittelwert von mindestens drei Einzelmessungen, die nicht mehr als 2dB(A) voneinander abweichen.

    um genau zu sein darf im Umkreis von 3m nichts sein außer der Prüfer und der Fahrer.
    und das Moped muss auf festen Untergrund stehen (Asphalt, Pflaster) keine gestampfte Erde
    hier noch ein Link wo alles genau beschrieben wird Link

    Mfg Tom

  • wer weis es :


    gilt das für Österreich ?


    Das Stand- bzw. Nahfeldpegelgeräusch wird punktuell entsprechend dem im Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank angegebenen Grenzwert gemessen.
    Toleranz: 3 dB(A)
    EU-Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 Amtsblatt Nr. L 226.
    (Bedingungen und Meßverfahren zur Standgeräuschprüfung des im Verkehr befindlichen Kraftrades.)


    Standgeräuschmessung


    Meßgeräte: Präzisionsschallpegelmeßgerät. (Schalldruck)
    Meßbedingungen: Normale Motor-Betriebstemperatur, Getriebe in Leerlaufstellung.
    Prüfgelände: Jeder Platz ohne nennenswerte akustischen Störungen. Geeignet sind ebene Flächen die mit Beton, Asphalt oder anderem harten Material überzogen sind und eine hohe Schallreflexion aufweisen. (Ausgeschlossen festgewalzte Erde) Die Abmessungen des Testgeländes muss mindestens die Form eines Rechteckes haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftrades (ausschließlich Lenker) entfernt sind. Innerhalb dieses Rechteckes dürfen keine Hindernisse sein, beispielsweise andere Personen als Fahrer und Beobachter. Das Meßmikrophon ist so aufzustellen, dass eventuell vorhandene Bordsteinkanten einen Abstand von mindestens 1 m haben.
    Sonstiges: Störgeräusche (Wind) müssen mindestens 10 dB(A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen. Am Mikrophon darf ein geeigneter Windschutz angebracht sein.
    Meßmethode:
    Art und Anzahl der Messungen: Zu messen ist der A-bewertete maximale Geräuschpegel in Dezibel (dB). An jedem Meßpunkt sind mindestens 3 Messungen vorzunehmen.
    Mikrophonstellungen: Aufstellung in Höhe der Auspuffmündung, nicht niedriger als 0,2 m über Fahrbahnoberfläche. Die Kapsel des Mikrophons muss gegen die Ausströmöffnung der Abgase in einem Abstand von 0,5 m gerichtet sein. Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muss parallel zur Fahrbahnoberflächeverlaufen und einen Winkel von 45° (± 10%) zur senkrechten Ebene in Austrittsrichtung der Abgase liegen. Bezüglich senkrechte Ebene ist das Mikrophon auf der Seite mit dem größtmöglichen Abstand zwischen Mikrophon und Kraftradumriss (ausschließlich Lenker) aufzustellen. Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen, deren Mittenabstand mehr als 0,3 m beträgt, sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen, wobei der größte gemessene Wert festzuhalten ist.
    Betriebsbedingungen: Motordrehzahl ist auf einem der nachstehnden Werte konstant zu halten: 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese größer als 5000 U/min, oder 1/2 der Nenndrehzahl, wenn diese kleiner als 5000 U/min ist. Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist das Gas plötzlich auf Leerlaufstellung zurückzunehmen. Während dem gesamten Betriebsablauf (Dauer konstante Drehzahl sowie Verzögerung) ist zu messen, wobei der maximale Anzeigewert als Meßwert gilt.
    Ergebnis (Prüfbericht): Im Prüfbericht (Dokument) sind alle zur Messung gehörenden Angaben zu vermerken. Abgelesene Meßwerte sind auf ganze Dezibel (kaufmännisch) auf- bzw. abzurunden. Zu verwenden sind nur Meßwerte deren Differenz bei 3 unmittelbar aufeinanderfolgenden Messungen nicht größer als 2 dB(A) ist. Als Meßergebnis gilt der höchste dieser drei Meßwerte.


    Bei verkleideten Motorrädern kann zur Messung des Nahfeldpegels die Demontage von Teilen für den freien Zugang zum Motor und zum Anschluss eines Drehzahlmessers erforderlich sein.


    Die Vorschriften über Geräuschpegelmessungen gelten für Original- und Zubehörauspuffanlagen.
    Die Überschreitung des genehmigten Standgeräusches kann sich auch auf das gesetzliche Fahrgeräusch auswirken.