Frage zum Tagfahrlicht

  • Hallo,
    ich habe schon einige Zeit gegoogelt, aber keine brauchbare Informationen gefunden.


    Ich will Tagfahrlicht (TFL) an meine 2008er SM990 machen. Einfach wegen der besseren Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer (Warnweste finde ich :kacke:). Und: Die Fragestellungen gelten nur für Deutschland und nicht für Auslandsfahrten (da wird es sicher noch komplizierter...).
    Problem 1: das Abblendlicht bei der 2008er SM lässt sich nicht ausschalten.


    Laut http://www.blog.auto-24.net/20…fahrleuchten-am-motorrad/ muss das Fahrlicht aber aus sein, wenn ich mit TFL fahre.
    Das ist natürlich Käse, weil ich eigentlich mit Abblendlicht und TFL fahren will.


    Nun das eigentliche Problem: Laut http://bussgeldkatalog.kfz-aus…e/verkehrssicherheit.html kostet mich das Fahren mit TFL und gleichzeitig Abblendlicht 90 Euro und 3 Punkte (drei!). Das ist mir zu teuer. Wenn die Strafe 30 Euro ohne Punkte wäre, würde ich es ja drauf ankommen lassen... Stimmt das mit der Strafe?


    Wenn ich nun einen Schalter einbaue, der das Abblendlicht ausschaltet und dabei das TFL einschaltet, um umgekehrt, wäre das im Sinne der STVO ja o.k. Aber das wäre dann eine bauliche Veränderung am Fahrzeug?! Dann müsste ich trotz E-Nummer am TFL die Sache beim TÜV für teuer Geld abnehmen lassen - oder?


    Wer hat entsprechende Erfahrungen und weiss genaues? Gerüchte und Meinungen interessieren mich momentan nicht...


    GRuss
    MArtin

  • ...und da hatte ich gerade noch eine tolle Idee:
    Die TFL mit Ausschalten des Abblendlichts müssen ja mit Eintragung beim TÜV legal sein. Wenn ich nun einen Timer einbaue, so dass die beiden legalen Modi alle Sekunde umgeschaltet werden? Ist das auch geregelt oder ist das schon als Blinker zu bewerten? ...wobei es ja kein Blinker sein kann, da der ja gelb und nicht weiss leuchtet... ;-)

  • Stand 2011 vor gleicher Fragestellung.


    Da ich aber weder am Kabelbaum rumschnippeln noch Aufmerksamkeit durch TFL + Abblendlicht auf mich ziehen wollte, habe ich kurzerhand weißes (nicht blaues!) Xenonlicht anstelle der normalen Lampen eingesetzt.


    Schnell, günstig, kein Geschnippel, mehr Sicht und weniger auffällig als TFL+ABL. :Daumen hoch:
    Übrigens auf 30.000km, wo es genutzt wurde NIE beanstandet oder nachgefragt worden. Und ich war in einigen Kontrollen in D, A und I. Was jetzt aber kein Freifahrschein sein soll. :crazy:
    Und beim TÜV 2013 hab ich die Karre einfach beim Händler abgestellt… :grins::zunge::zwinker:

  • so, jetzt habe ich nochmals - mit anderen Begriffen - gegoogelt.


    http://www.tuev-nord.de/de/ser…en-am-motorrad-104208.htm


    Geht doch!!!
    Meine Lösung: TFL dimmbar kaufen. elektrik: TFL immer an, aber gedimmt, wenn Abblendlicht an ist (also immer). original-standlicht ausbauen.
    damit ist das legal.
    ich werde die anbauanleitung des TFL und den Ausdruck von TÜV immer mit den Fzg.Schein mitführen. Dann sollte das legal und besser sichtbar als nur mit Abblendlicht sein.


    gruss und nen schönen abend
    MArtin

  • "Bebildert" ist blöd, weil ich dann das bauen unterbrechen muss.... :-)
    Nachdem das legale geklärt ist, sieht es so aus, dass ich nur plus, minus und abblendlicht plus anklemmen muss.
    montieren will ich die streifen an die tankverkleidungen rechts und links (mit profi doppelklebeband sollte das irgendwie gehen). Der Winkel stimmt dann nicht so ganz, aber da hoffe ich, dass der TÜV und die Polizei mit "Augenmaß" arbeiten.
    Dann muss noch die Standlichtbirne raus, damit es nur 2 Standlichter sind - denn ich verwende die LED ja als Standlicht.


    Theoretisch kann man sich dann noch irgendwo 'nen Kippschalter einbauen, der die LEDs auf volle TFL Leistung schaltet. Das wäre aber illegal ;-)


    Bestellt habe ich eben folgendes TFL:
    http://www.amazon.de/gp/product/B004Q9SXPA/ref=oh_details_o01_s00_i01?ie=UTF8&psc=1
    nicht 100% passend, aber die ganz geraden Streifen waren mir zu langweilig und noch weitere Stunden wollte ich nicht mit Suche verplempern. (es war das erste TFL, das bei Amazon unter "Tagfahrlicht dimmbar" aufgelistet wurde...)


    Hau mich in 3 wochen per PN an, wenn ich noch keine Anleitung geschrieben habe...


    Gruss
    Martin

  • Die Hauptfrage für mich wäre sowieso um wieviel das runtergeregelt wird. :ja:


    Die Anleitung soll für alle (nicht für mich) sein. Ist schließlich der Sinn eines Forums.


    Ich selber werde sicherlich auch bei der neuen 690 Duke 4 R wieder mit Xenon und Slim-Steuergerät arbeiten. :zwinker:

  • Vor diesem Problem stand ich auch letzten Winter. hab dann für mich entschieden, das es kein TFL werden muss, sondern einfach nur zwei Standlichter. Hab dann in der Bucht welche mit Prüfzeichen gefunden und dann montiert. Die normale Standlichtlampe dann halt ausgebaut. Ist so in dieser Form zulässig, hab das vom TÜV prüfen lassen. (Musste sowieso zur HU).


    @ elsterracer: meinst Du nicht die sind bisschen zu groß?

  • Die Frage stellt sich doch gar nicht? § 17 StVO sagt es doch:

    Zitat

    (2a) Krafträder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.


    Ende der Diskussion.

    Tagfahrlicht impliziert: nur weiße Zusatzscheinwerfer an der Front des Fahrzeugs, hinten bleibt aus. Das vergessen auch viele Autofahrer, die sich in Tunnels oder ähnlichem denken: Ich hab doch Tagfahrlicht an. :alter schwede:

    Die Tatsache Zündung an - Licht an kommt ja nicht von ungefähr. Zumal mit diesen 3 LED-Dingern, wenn man ehrlich ist, niemandem geholfen ist. Wer glaubt, dass man die besser sieht... :tröst:

    Gruß
    Peter


    Orange? Ich fahr doch nicht rum wie die Müllabfuhr!

  • Ob das Abblendlicht aus sein darf.


    Halte ich aber für ein Gerücht, was ist denn mit der neuen BMW? Die hat ja LED tagfahrlicht und Abblendlicht (geht z.B. im Tunnel an). Da fehlt doch schon wieder der Rest von dem Paragraphen!


  • Welche Frage stellt sich nicht?


    Warum ich mir Tagfahrlicht ans Motorrad basteln sollte.


    Gut, ich gebe zu, ich habe den ersten Link zum § 17 den ich finden konnte angeklickt und hier zitiert. Wenn man etwas länger sucht, dann findet man auch ausführlichere Formulierungen dazu in denen auch Tagfahrlicht erwähnt wird. So auch hier zum Beispiel: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php


    Halte ich aber für ein Gerücht, was ist denn mit der neuen BMW? Die hat ja LED tagfahrlicht und Abblendlicht (geht z.B. im Tunnel an). Da fehlt doch schon wieder der Rest von dem Paragraphen!


    Siehe oben. Asche auf mein Haupt. Aber du sprichst es ja selber, dass das Abblendlicht automatisch(?) angeht. Wahrscheinlich werden von BMW auch ein paar stärkere Strahler verbaut als das Zubehör, was man so kaufen kann. Das allerdings sind reine Vermutungen meinerseits.

    Ich kann mich bloß dem Beitrag dieses Kollegen hier anschließen:

    Was versprichst du dir denn vom tagfahrlicht, das das abblendlicht nicht kann? Warum denn den aufwand?


    Prinzipiell ist es ja zu begrüßen, dass man besser gesehen werden möchte, aber die Sinnhaftigkeit erschließt sich mir nicht, da so ein paar kleine LED-Dinger irgendwo reinzubasteln, deren Wirksamkeit in meinen Augen eher fragwürdig ist und am Ende noch Stress mit der Rennleitung zu riskieren. Das ist nichts halbes und nichts ganzes!

    Gruß
    Peter


    Orange? Ich fahr doch nicht rum wie die Müllabfuhr!

  • Bei der BMW wie auch bei der KTM 1190 Adventure wird in Tunnel automatisch das Abblendlicht eingeschaltet und das Tagfahrlicht gedimmt. So das das TFL als "Standlicht" wirkt. So schreibt es die StVO vor und das nicht nur für Motorräder. Der Sinn, warum das Abblendlicht an bleiben soll und das TFL auch erschließt sich mir auch nicht. Schon gar nicht wenn ich das TFL auch noch dimmen muss. Da kann ich auch gleich die Standlichtbirne an machen. Das man besser gesehen wird finde ich schon. Es ist erheblich heller und durch die Form macht man sich auch besser bemerkbar. Bei der 1190@ ist es ja die Victory Form. :lol: Und ganz abgesehn davon sind die LED´s langlebiger und verbrauchen weniger Strom.

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk

  • O.k.


    hier mein Kenntnisstand: laut Gesetz muss man mit dem Motorrad immer mit Abblendlicht fahren. Damit darf man laut Gesetz nicht das Tagfahrlicht einschalten. Laut Gesetz darf man aber das TFL gedimmt einschalten (2 mal "Standlicht" ist erlaubt), wenn Abblendlicht eingeschaltet ist.


    Nun zu der Frage, warum überhaupt TFL:
    Auf der Landstraße bei normalem Wetter (fahre meine Feierabendrunde nur bei trockenen Bedingungen) brauche ich das TFL nicht. Für entgegenkommenden Verkehr auch nicht. Aber in Ortschaften auf der Vorfahrtstraße habe ich Angst, dass ein Rentner mit verminderter Sehfähigkeit (davon sind hier mittlerweile viele unterwegs!) mich einfach übersieht und mir die Vorfahrt nimmt. Das Abblendlicht leuchtet nur geradeaus. Aber die TFL kann ich in einem Winkel nach aussen anbringen, ausserdem haben die LEDs einen breiteren Abstrahlwinkel als das Abblendlicht (gehe ich von aus; wenn die LEDs da sind, werde ich es genau wissen). Damit verspreche ich mir, dass ich merklich besser gesehen werde (o.k. - das sieht der eine oder andere sicherlich anders). Ich hoffe jetzt einfach mal, dass das gedimmte TFL so hell ist, dass man es trotzdem gut sieht.


    Wenn nun das TFL gedimmt zu dunkel ist:
    Der TÜV und die Polizei müssten ein Candela Messgerät haben, um die Lichtstärke (oder wie immer das heisst) zu messen. Denn das gedimmte TFL(Standlicht) darf nur x Candela hell sein, das TFL y Candela.
    Das TFL am Motorrad kann man aber nicht umschalten, da ja (bei der SM990) das Licht immer an ist. Somit kann man auch nicht den Unterschied feststellen.
    Daher könnte ich das TFL ständig mit voller Helligkeit oder mit einem anderen Vorwiderstand fahren. Aber das wollen wir natürlich nicht hoffen...


    Wenn das Zeug verbaut ist lasse ich euch wissen, ob die Sichtbarkeit von seitlich vorne besser ist, als ohne TFL. Und ob die Dinger im gedimmten Modus zu dunkel sind...


    Gruss
    Martin

  • ...und wegen aktueller Gesetzeslage: die kann BMW sicherlich nicht umgehen, d.h. die müssen das TFL dimmen... (ich nehme an: da die das gleiche Motorrad in verschiedene Länder verkaufen, werden die die Schaltung per Software länderangepasst auf das jeweilige Motorrad aufspielen)


    hier nochmal das Posting mit dem wichtigsten Link, was Gesetze und Prüfvorschriften angeht:
    http://www.ktmforum.eu/forum3/…-tagfahrlicht/#post820824


    und für die Leser ohne Internet ein paar Auszüge aus dem Text vom TÜV Nord:
    Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden. [elsterracer: will ich aber gar nicht]


    Tagfahrleuchten dürfen auch nach Einschalten der Beleuchtung weiter leuchten, wenn sie dann automatisch gedimmt werden, um die Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen. [elsterracer: das will ich]


  • ja das Tagfahrlicht wird ja auch gedimmt, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
    Die Frage ist halt, bringt Dir ein gedimmtes TFL überhaupt was? Ist dann so als ob Du die Standlichtbirne an hast.

    Grüße Frank


    KTM = Kleines Technisches Meisterwerk