Andere Zahnraeder

  • imho Nein



    Aber in der Regel interessiert das niemanden wenn Du ihn nicht explizit darauf hinweist...


    Ich bin in den letzten Dekaden schon sehr viele verschiedene Mopeds gefahren,

    bei denen ich die Übersetzung an meinen Geschmack angepasst habe.


    Es gab nie ein Problem.

    Auch der Tüv kratzt nicht den Dreck oder das Kettenfett vom Kettenrad um nach einer eingestanzten Zahl zu suchen , bzw nachzuzählen. Zumal er die Unterlagen mit Angabe zur Originalübersetzung kaum zur Hand hat.

  • Hat es da wegen der Eintragung irgendeine Änderung gegeben? Bei meiner Triumph wars vor einigen Jahren kein Problem. Hdb mir fürs Ritzel einen weniger und fürs Kettenblatt 3 mehr eintragen lassen. Da durfte nur irgendein Prozentwert nicht überschritten werden, drum ging eine Kombi aus beiden nicht.

  • 8%

    Ich meine, kann mich täuschen, daß die 8% grundsätzlich die Toleranz sind. Dass also eine Eintragung nur notwendig ist, wenn es darüber hinaus geht.

  • Ob eintragungspflichtig oder nicht, das ist ein anderes Thema. 8% wird toleriert, danach werden Messungen zu Emissionen, Vmax usw. notwendig. Hier dann nat. nur mit TÜV. Oder eben flüchten:wheelie:.:grins:

    Gruß vom Harald
    "S. Auerteig"
    KTM ADV1190/R ´14; Yamaha T700 Tenere ´21; :prost:

  • Genau, 8% warens. So lange man da nicht drüber kam wurde es eingetragen - oder hatte ich einfach nen guten Tüv'ler!

  • Genau, 8% warens. So lange man da nicht drüber kam wurde es eingetragen - oder hatte ich einfach nen guten Tüv'ler!

    die Max 8% gelten für die Tachoabweichung.

    Liegt die drüber wird das nicht eingetragen sondern muß angepasst werden


    Emissionen

    :grins:
    ob du im 2. bei 3000u/min oder im 3 fährst ist egal .

    Beide Werte für Abgas und DB sind identisch ....

    DB wird im Stand kontrolliert bei Drehzal xxx und im Vorbeifahren ...

    solange der Tacho durchs Vorderrad seine Impulse bekommt ist das Wurst wenn man hinten etwas ändert .

    Ebenso beim Reifenquerschnitt von 70 auf 80 .

    Grade praktiziert und eingetragen .

  • Ich hab jetzt mal beim Tüv nachgefragt. Ohne Bescheinigung von KTM, dass die andere Übersetzung (16/42, 17/45) in Ordnung ist, keine Eintragung ohne Einzelabnahme möglich. Diese beruht rein auf den Geräuschemissionen. Je neuer das Motorrad, um so schwieriger ist die Eintragung - wohl besonders ab EZ 2016.

    Jetzt weiß ich auch, warum das bei meiner Speedy aus 2000 kein Problem war - da sind die Spielräume viel größer. So die Auskunft vom Tüv'ler.

  • Ich hab jetzt mal beim Tüv nachgefragt. Ohne Bescheinigung von KTM, dass die andere Übersetzung (16/42, 17/45) in Ordnung ist, keine Eintragung ohne Einzelabnahme möglich. Diese beruht rein auf den Geräuschemissionen. Je neuer das Motorrad, um so schwieriger ist die Eintragung - wohl besonders ab EZ 2016.

    Das halte ich nicht für korrekt.


    a) Die TÜV Menschen sind auch nicht immer die Hellesten. Und wenn du 3 TÜVler fragst, bekommst du 4 Meinungen.

    b) In der verlinkten EU-Bestimmung steht kein Wort über Baujahre. Das gilt unabhängig von Baujahren.

    c) Auch wenn ich mich wiederhole, so glaube ich, daß BIS 8% keine Abnahme/Eintragung nötig ist, weil es innerhalb der Toleranz liegt.

  • Ich hab jetzt mal beim Tüv nachgefragt. Ohne Bescheinigung von KTM, dass die andere Übersetzung (16/42, 17/45) in Ordnung ist, keine Eintragung ohne Einzelabnahme möglich. Diese beruht rein auf den Geräuschemissionen. Je neuer das Motorrad, um so schwieriger ist die Eintragung - wohl besonders ab EZ 2016.

    Jetzt weiß ich auch, warum das bei meiner Speedy aus 2000 kein Problem war - da sind die Spielräume viel größer. So die Auskunft vom Tüv'ler.

    Das ist doch schon einmal ein Widerspruch : "es beruht rein auf den Geräuscheemissionen", dann also egal wie alt das Moped...

    Was sich ändert ist, dass du bei 3000 Touren im x-ten Gang eben etwas langsamer fährst, bzw. dass du bei einem gegebenen Gang und einer gegebenen Geschwindigkeit höhertourig fährst und damit mehr Lärm machst.

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung." (Wilhelm II)

  • Oder die (Typen?)Genehmigungen waren zu anderen Zeitpunkten unterschiedlich und es greift der Bestandsschutz. Könnte ich mir durchaus vorstellen - kurzes Beispiel: meine alte Speedy darf beim Abgastest max. 4,5 CO haben um zu bestehen, mit dem Wert bräuchte ich mit der KTM gar nicht erst hinfahren.


    Ich kann nur sagen, dass es für mich plausibel klang. Insbesondere, da die Eintragung bei der Speedy kein Problem war (nicht nur bei mir) und bei der SA finanziell absolut uninteressant ist.


    Er meinte noch, falls eine Bestätigung des Herstellers für die andere Übersetzung vorgelegt werden kann, muss nichts getestet werde und die Eintragung kann so erfolgen. Das ließt sich für mich auch so in der verlinkten EG-Richtlinie welche für die Hersteller gilt. Wenn KTM bestätigt das die geänderte Übersetzung der Richtlinie entspricht, kanns eingetragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von habbakuk ()

  • ich meine, dass KTM andere Übersetzungen zwar im Angebot hat, aber jeweils dazu "not street legal" in der Bezeichnung hat.

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung." (Wilhelm II)

  • Oder die (Typen?)Genehmigungen waren zu anderen Zeitpunkten unterschiedlich und es greift der Bestandsschutz. Könnte ich mir durchaus vorstellen - kurzes Beispiel: meine alte Speedy darf beim Abgastest max. 4,5 CO haben um zu bestehen, mit dem Wert bräuchte ich mit der KTM gar nicht erst hinfahren.

    Ich kann nur sagen, dass es für mich plausibel klang...

    Denk doch mal nach!

    Was hat der Bestandschutz damit zu tun? Gar nix.

    Es geht hier um eine EU Bestimmung. Toleranzabweichung. Unabhängig vom Baujahr. Gilt für alte und für neue Bikes.

    Nicht sofort alles glauben, was man hört. Auch nicht beim TÜV.

  • Hallo zusammen,


    dieses Thema hatte ich auch neulich und befragte den Prüfer meines Vertrauens (ein nicht-TÜV-KFZ-Prüfbüro).

    Mir scheint, dass es unterschiedlich gehandhabt wird in der "TÜV-Praxis".


    Mein Prüfer schien etwas überrascht über meine Absicht, die neue Übersetzung eintagen zu lassen.

    "Wir prüfen das nicht bei der HU", so seine Aussage. Das ginge ja auch nicht, ohne dass man Teile abbaut (z.b. Ritzelabdeckung.)

    Ich fragte noch nach der zul. Tacho-Abweichung. Falls ich ihn richtig verstanden habe, gilt: Voreilung 4% vom Skalenendwert (nicht bei 100, wie ich glaubte) ... Fragt sich, wie weit ein Digitaltacho geht....

    Das wäre auch nur eine D-Vorschrift, nicht EU.

    Dann die Frage nach Erlöschen der Betriebserlaubnis und Unfallschadensregulierung beantwortete er, dass der Unfall in einem direkten Zusammenhang mit der Änderung stehen müsse, um den Versicherungsschutz zu verlieren.

    (Steht allerdings im Gegensatz zu einer Aussage eine Vertreters der Sparkassen-Versicherung und bezog sich auf die Vespa meiner Tochter, falls frisiert).


    Der langen Diskussion kurzer Inhalt:

    Wenn es mit "Augenmaß" geändert wird, ist das problemlos.


    Meine Anfrage bezog sich auf meine Yamaha MT-01.

    Hatte 190/55 eintragen lassen (Serie 190/50), also +5% mehr Umfang, d.h. ein "5% längere Übersetzung".

    Nun wollte ich die Ketten-Übersetzung wieder kürzer machen:17/41 anstatt 17/39, was ca. -7% ergibt.

    Zusammen mit dem größeren Reifenumfang wäre die MT dann ca 2% langsamer / kürzer übersetzt als ab Werk.

    Nach der Gesetzeslage eindeutig eintragungspflichtig, in der Praxis wird es jedoch niemanden interessiern.


    So habe ich das verstanden.



    Yamaha MT-01

    Ducati Mulitstrada V4S

  • Hier noch ein praktischer Online-Rechner für Übersetzungen.

    Die fahrzeugspezifischen Übersetzungsdaten werden aus einer Datenbank genommen.

    Errechnet werden u. A. max. Geschwindigkeiten abhängig von Reifen und Übersetzungen sowie Unterschiede bei bestimmten Drehzahlen und Gängen.


    Gearingcommander Übersetzungsrechner



    Hier noch ein Ketten-Konfigurator eines Händlers:

    https://www.mykettenkit.de/kettenkit-konfigurator/




    Sorry falls Repost.



    Yamaha MT-01

    Ducati Mulitstrada V4S

    Einmal editiert, zuletzt von Q-Tip () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • (Steht allerdings im Gegensatz zu einer Aussage eine Vertreters der Sparkassen-Versicherung und bezog sich auf die Vespa meiner Tochter, falls frisiert).

    Welcher Fahrzeugklasse gehört die Vespa an?

    Es gibt je Fahrzeugklassen die in Endgeschwindigkeit oder maximaler Leistung beschränkt sind, da kann eine Tuningmaßnahme dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr in diese Klasse fällt.

  • Welcher Fahrzeugklasse gehört die Vespa an?

    Es gibt je Fahrzeugklassen die in Endgeschwindigkeit oder maximaler Leistung beschränkt sind, da kann eine Tuningmaßnahme dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr in diese Klasse fällt.

    Stimmt, ja. Ist Moped, 45km/h.

    Die Versicherung mahnte, aber dass jegliche Veränderung (was auch immer) zum Erlöschen der BA führe und sie dann nicht mehr zahlen.

    Klang sehr konsequent.



    Yamaha MT-01

    Ducati Mulitstrada V4S

  • Naja, bei MoFa's oder leichten Krafträdern (auch E-bikes, Pedelecs) ist ja das Problem, dass die Bauart nicht für höhere Geschwindigkeiten gedacht ist. Wer in den 80er Jahren eine frisierte Puch-Maxi von 70 km/h mit Vollbremsung zum Stehen zu bekommen, weiss was ich meine. Das da die Versicherung nicht mitspielt ist ganz klar.


    Unsere Käte ist ja ausgelegt für Geschwindigkeit jenseits von Gut und Böse, da machen die anderen Übersetzungen von denen wir hier sprechen sicherheitstechnisch nichts aus, zudem die meisten ja die Endgeschwindigkeit senken.

    "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist nur eine vorübergehende Erscheinung." (Wilhelm II)

  • ...Unsere Käte ist ja ausgelegt für Geschwindigkeit jenseits von Gut und Böse, da machen die anderen Übersetzungen von denen wir hier sprechen sicherheitstechnisch nichts aus, zudem die meisten ja die Endgeschwindigkeit senken.

    Ganz genau.


    Aber auch bei kürzerer Übersetzung ändert sich das Drehzahlniveau und damit Geräusch- und Abgaswerte...