Karbon-Vorderkotflügel für Duke 4 eintragungsfähig?

  • Hat jemand einen Tip, welcher Anbieter für die Duke 4 einen eintragungsfähigen Vorderkotflügel aus Karbon anbietet?
    Gefunden habe ich lediglich einige Hersteller, die für das verwendete Material ein Gutachten haben. Ob das aber vom TÜV/DEKRA akzeptiert wird, ist vermutlich große Glücksache.
    Natürlich weiß ich, daß vermutlich kein Hahn danach kräht, wenn ich das Teil einfach montiere, aber im Falle des Falles wird bestimmt ein Advokat mir Probleme wegen der Thematik "Splittersicherheit" machen wollen.


    (habe über die Sufu die Karbon/Carbon-Beiträge durchforstet, aber keine passende Antwort gefunden)

  • Beantwortet Deine Frage nur zum Teil, aber vielleicht hilft es ja weiter:


    Quelle: TÜV Hanse: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer



    Radabdeckung § 30, 36a StVZO


    - für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
    - für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
    - eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
    - siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.

  • Beantwortet Deine Frage nur zum Teil, aber vielleicht hilft es ja weiter:


    Quelle: TÜV Hanse: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
    ...


    Danke - ich denke, daß das Problem die "Splittersicherheit" ist - Austausch eines in der EU-BE beschriebenen Teils. Wenn da bei einem Unfall nur schon eine Gefährdung durch das Teil entsteht, bist Du ganz schnell im Bereich "Erlöschen der Betriebserlaubnis" mit allen Konsequenzen. Das ist mir das Karbonteil dann doch nicht wert. Die Dekra Köln trägt ohne ABE bzw. Teilegutachten den Vorderkotflügel nicht ein.

  • Aber das gibt es doch direkt von KTM unter der Nummer 76008910044.


    Ja, der Kotflügel der Duke 3 mit Adaptern für die Duke 4 aus dem powerparts-Programm. Weißt Du denn, ob der eine ABE/Teilegutachten hat oder bereits in der EG-BE enthalten ist? Abgesehen davon, daß er preislich in einer anderen Liga als die Zubehörteile spielt, bin ich da nicht von überzeugt, denn bei anderen Teilen wie den Klapphebeln oder dem Akra-Topf steht "street legal" daneben bzw. daß der Topf bereits in der ABE berücksichtigt ist.

  • Antwort vom TÜV Rheinland:
    "...
    eine Begutachtung ist nur mit einem gültigen Prüfzeugnis wie z. B. einem Teilegutachten möglich. Festigkeits- / Materialgutachten decken nur einen Teilbereich eines Teilegutachtens ab und sind somit keine gültigen Prüfzeugnisse. Eine Eintragung ist auch im Rahmen einer Einzelbegutachtung nicht möglich und seitens der Aufsichtsbehörde unzulässig, da als Bestandteil des Teilegutachtens auch bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen, die fahrzeugunabhängig nur vom Teilehersteller bereitgestellt werden können. "


    Ähnlich die Dekra:
    "Sollte es keine ABE oder ein Teilegutachten dafür geben, können wir Ihnen bei einer evtl. Eintragung nicht weiterhelfen. "


    D.h., alles was ich bisher gefunden habe, ist danach nicht eintragungsfähig.


  • Das ist doch meines Erachtens völlig klar:
    Wenn die "Radabdeckung" die Erfordernisse laut Gesetz erfüllt,
    kann man die einfach montieren und die MUSS GAR NICHT EINGETRAGEN WERDEN.


    Kommt aber bei einem Unfall jemand zu Schaden, WEIL da eine andere Radabdeckung montiert war
    (weil die gebrochen ist und das Vorderrad blockiert hat, weil sich daran jemand geschnitten hat, ...),
    bekommt man ein ernstes Problem.


    Das nimmt ja sonst langsam schwachsinnige Formen an: :denk:
    Was muss denn NOCH eingetragen werden und eine Zulassung besitzen?
    Darf man eine verzinkte Schraube gegen eine aus Niro tauschen?
    (Setzt der Freundliche SICHER eine KTM-Schraube ein?)
    Darf man den Sitzbankbezug wechseln?
    Darf man den Kotflügel anders lackieren?
    Eventuell dunkelgrau mit Carbon-Muster?
    Muss man für den Lack ein Gutachten bringen?
    :amen:


    P.S.: Wieviel ist denn der Carbon-Koderer LEICHTER als der originale?

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

    3 Mal editiert, zuletzt von dsp ()


  • ....
    Was muss denn NOCH eingetragen werden und eine Zulassung besitzen?
    ...


    P.S.: Wieviel ist denn der Carbon-Koderer LEICHTER als der originale?

    :guckst du hier: [TÜV]


    Wenn's ums Gewicht geht, kenne ich eine preisgünstigere Lösung, zumindest was meine Person angeht :grins:

  • Hallo,
    hat schon mal jemand mit KTM telefoniert ob es evtl. für den Power Parts Kotflügel Papiere gibt?


    Gruss Ralf

  • Hab doch selbst den duke 3 Karbon kotflugel dran. Papiere sind auch dabei. Ich schau mal nach was drauf steht.

  • Wenn eine ABE vorliegt, muss das nicht vom TÜV abgenommen werden, weil es im Gegensatz zu Bremsen oder Endschalldämpfer kein Sicherheitsrelevantes Teil ist. Auch kann ein e-Prüfzeichen drauf sein. Hier ist dann darauf zu Achten, dass das Teil für das entsprechende Fahrzeug homologisiert wurde und eben nicht für die Duke 3.

  • ... und WOFÜR ALLES müsste jetzt eine ABE vorliegen?
    Wenn man´s pingelig nimmt, einfach für ALLES?
    Hat der originale Kotflügel ein e-Zeichen?
    Wenn ja, wo sucht das die Polizei?


    Klingt ein bissl nach Pflanz.

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • Wenn ich bedenke, dass alle Duke 3 R mit dem Carbon Kotflügel, welcher von Wethje hergestellt wurde, ausgeliefert wurden und einige damit nen Crash hatten…
    Kenne keinen und habe auch nichts diesbezüglich gehört weder in D, A oder I, dass da jemand Probleme bekommen hätte.


    Klingt daher für mich nach typischem Winterdepri-Diskussionsthread. :zwinker:


    P.S. Ist natürlich klar: keine scharfen Kanten, Vorgaben der Radabdeckung müssen erfüllt sein, ordentliche Verarbeitung

  • Klingt daher für mich nach typischem Winterdepri-Diskussionsthread. :zwinker:

    ich wollte natürlich nicht debattieren, ob ich ggf wegen saisonbedingter Befindlichkeitsstörungen zu übermäßiger Rechtstreue neige :nein: :grins: , aber nur wegen der Optik mit erloschener Betriebserlaubnis durch die Gegend zu fahren ist es mir nun auch nicht wert, egal, ob jemand danach schaut oder nicht.


    So wie es aussieht, gibt es derzeit keinen Karbon-Kotflügel für die Duke 4, der eine ABE hat oder eintragungsfähig ist. Lt. meinem "Freundlichen" handelt es sich beim powerpart-Kotflügel um ein "Rennsportteil", bei dessen Anbau die Betriebserlaubnis erlischt.
    Bin jetzt nur gespannt auf bunnypop's "Beipackzettel".

  • ... und auf der Duke 3 hatte der Carbon-Kotflügel
    eine ABE, e-Nummer, Zulassung, TÜV, CE-Kennzeichnung sowie die Freigabe des Lebensmittelministeriums?


    Ja, sieht man denn da noch das Carbon-Gewebe oder ist das durch die ganzen Pickerln verdeckt? :staun:

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Zetterl unterm Kot kontrolliert wird?
    ... oder dass kontrolliert wird, ob da unter dem Kot überhaupt ein Zetterl ist/war?

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • mal andersrum angegangen ...
    wenn sich der threat Ersteller solche sorgen um den Erhalt der Zulassung macht warum dann den originalen nicht einfach Folieren?
    1. Gewichtsunterschied sicher weniger als einmal pinkeln vorm fahren
    2. keinerlei Stress mit StVO
    3. gleiche Optik wie carbon
    4. wesentlich günstiger
    5. wesentlich Stress freier
    nur mal so mein Gedankengang ;-)


    mfg der Gep

  • :Daumen hoch:
    Du hast absolut recht!


    P.S.: Gewichtstuning durch pinkeln lässt so manche teure Tuningmaßnahme blass aussehen:
    Ich erinnere nur an den 900€-Auspuff, der zwar keine Leistung bringt, aber 423 Gramm spart!

    Mit fröhlichen Grüßen aus Wien


    DSP

  • @ Gep
    Folieren muss man können (beim selber bekleben) und vor allem mögen vom Stil her

    2 Mal editiert, zuletzt von Wheel4Fun ()