Erfahrungen mit der Duke 5 (2016)

  • Wurde aber argumentiert mit dem veränderten Abgasverhalten.


    Habe für Deutschland nachgefragt, nicht für Österreich. Kenne die dortigen Regelungen nicht.

    Es ist unfassbar,
    was da von ahnungslosen Abschasslern der Einfachheit halber
    für ein Schindluder respektive Schwachsinn getrieben wird.
    :alter schwede:

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Ganz schön flott die Leute bei KTM. Habe ein JA, daher hier das Originalmail für alle, die gerne Schwarz auf Weiss nachlesen:






    vielen Dank für Ihre Anfrage!




    Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist nicht legal und führt
    zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Übersetzung hat Einfluß auf das
    Geräusch-, Abgasverhalten und die Beschleunigung bzw. Endgeschwindigkeit.





    Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr KTM-Vertragshändler
    jederzeit gerne zur Verfügung!




    Mit sportlichen Grüßen



    IHR KUNDENSERVICETEAM


    KTM SPORTMOTORCYCLE DEUTSCHLAND
    GMBH

    Hohenburger Straße
    55

    92289 Ursensollen,
    Germany

    kundenservice-de@ktm.com
    http://www.ktm.com



    KTM SPORTMOTORCYCLE DEUTSCHLAND GMBH >> Geschäftsführer: Norbert Zaha, Hubert Trunkenpolz >> Amtsgericht Amberg HRB 685








    Liebes KTM-Team,


    ich nenne seit ca. 2 Wochen
    eine 690 Duke R Erstzulassung Mai 16 mein Eigen. Danke und ein riesen Lob für
    diesen grandiosen Motor und das knackige Fahrwerk.


    Meine Frage: Mein
    Vorbesitzer hat ein 15er Ritzel Original KTM montieren lassen. Es fährt sich
    damit wirklich sehr harmonisch. Erlischt durch dieses Ritzel die ABE oder ist
    das so in Ordnung ? Würde im Falle dann leider auf das 16er rückbauen lassen.
    Danke für eine kurze Antwort.


    Beste sportliche Grüße
    Uwe 

  • Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist nicht legal und führt
    zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Übersetzung hat Einfluß auf das
    Geräusch-, Abgasverhalten und die Beschleunigung bzw. Endgeschwindigkeit.


    IHR KUNDENSERVICETEAM
    [b]KTM SPORTMOTORCYCLE DEUTSCHLAND

    [size=10]Wenn man jetzt noch bedenkt,
    welchen "Einfluß auf das Geräusch-, Abgasverhalten und die Beschleunigung bzw. Geschwindigkeit"
    schlichtes GASGEBEN hat - und sogar in noch weit größerem Ausmaß! - , :staun:
    mach ich mir ernsthafte Sorgen, dass DAS auch schon bald verboten wird.
    Wir leben wirklich auf einem überregulierten Stückerl Erde ... :rolleyes:


    Abgesehen davon finde ich das von KTM absolut :kacke: :
    Erst schlecht fahrbar kastrierte Mühlen auf den Markt werfen
    und dann nichtmal die SIMPELSTEN Behebungsmaßnahmen freigeben. :Daumen runter:


    Allerdings wird nicht so heiß gegessen, wie´s gekocht wird - ich zitiere Rechtsanwalt Ingo Becker:

    Zitat

    blah, blah ... wenn dem Motorradfahrer die Tuningmaßnahmen nicht bekannt waren,
    beispielsweise weil diese bereits vom Vorbesitzer durchgeführt wurden
    und er dies nicht gemerkt hat.


    Muss man wirklich gemerkt haben,
    dass das eigene Moped bei der NUR 48 km/h fährt,
    während eine serienmäßige Maschine gleichen Drehzahl doch satte 50 km/h pledern würde? :nein:



    P.S.: Die gleichen Überlegungen gelten natürlich auch für die 690er-Fahrer,
    die aufgrund des durch Entdrosseln elastischeren Motors ein 17er-Ritzel fahren.

    Grüße von Babsi

    Beratung und Vertrieb Fa. Myjet "Highscore"

  • Seltsame Antwort, aber danke für's Posten. "Eine Änderung der Sekundärübersetzung ist nicht legal" klingt ja sehr pauschal. Wozu ist dann die gesetzlich verankerte 8% Regelung gut, wenn demnach nicht mal 1% Abweichung legal wären? Nehmen wir an, man schraubt sich hinten ein Kettenblatt mit nur 1 Zahn mehr drauf. Das ist praktisch so gut wie gar keine messbare Veränderung...


    Interessant ist auch dass im Powerparts-Katalog auf S. 90 für die LC4 fünf verschieden große Kettenräder mit 42 - 52 Zähnen angeboten werden und dahinter steht als Kaufempfehlung "Für die lange Reise empfehlen wir dieses extrem verschleißarme, aus QStE460 gefertigte Stahlkettenrad". Kein Hinweis darauf, dass nur eines der fünf legal für die lange Reise wäre. Normalerweise steht hinter nicht legalen PPs wie offene Lufideckel oder Akras ohne Kat etc. fett der Hinweis "nur für den Rennsport".


    Da es die 8% Regelung gibt und einem Tüv-Prüfer beim Wechsel von 16er auf 15er Ritzel im Normalfall nichts Sichtbares oder >8% Messbares auffällt, sehe ich den TÜV-Stempel als legal an (aber ich bin kein Jurist).

  • Meines Wissens kann die Übersetzungsänderung eingetragen werden, da 1 Zahn mehr oder weniger (ausgehend von 16 Zähnen) weniger als 8% Übersetzungsänderung beträgt.


    Kann natürlich sein, dass die Reglung wieder abgeschafft wurde, ein Anruf bei TÜV / Dekra sollte aber schnell Klärung bringen.


    PS: Es sind nicht die Jungs von KTM, die bei Änderungen dafür sorgen dass die Betriebserlaubnis erlischt, sonder unsere StVZO.

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

  • Jep, KTM kann da nichts für, sondern antwortet regelkonform. Sind halt wir Deutschen, die immer alles kaputt regulieren wollen. Habe mit nem Dekra Ingeneuer auch gesprochen. Es liegt an dem Testzyklus/-verfahren und der zu erreichenden Messwerte und diese greifen dann nicht mehr. D.h., jedes Bauteil müsste einzelnd verbaut und der Testzyklus gefahren werden und genau dann gäbe es ne Freigabe.


    Aber sei es drum. Die Infos können hier nun nachgelesen werden und es liegt an jedem selbst diese zu bewerten und zu entscheiden, was er damit macht. So hab ich das auch gemacht.

  • Moin
    Habe letztes Jahr versucht, die Übersetzungsänderung eintragen zu lassen. Habe mehrere Anläufe gemacht. Keine Chance ! Von % Regelungen wuste Keiner. Habe dann zurück gerüstet, fahren ohne Betriebserlaubnis macht kein Spaß.

  • welches für uns alle ab sofort heissen würde :


    KEINERLEI ÄNDERUNGEN AM BIKE DURCHFÜHREN
    egal was, sobald KTM oder der Motorradhersteller nicht sein OK dazu gibt, darfst du NICHTS mehr verändern.


    DANKE an die EU


    ich zieh nach Amerika glaub ich

  • ich zieh nach Amerika glaub ich


    Dort wird nur der Hersteller verklagt..... siehe Harley....verkaufen ein "Kastl" für Schwermetall und dürfen deswegen wegen Abgasmaipulation 15 Mio USD zahlen.... Hat der Highscore soviel Rücklagen? http://www.motorradonline.de/r…idson-abgasskandal/760466

    einen schönen Spruch überleg ich mir noch..... :grins:

    Einmal editiert, zuletzt von Die Duke ()

  • Finde ich eigentlich logisch, dass KTM da den Kopf nicht hinhält.
    Ich verstehe zwar nicht, was eine andere Übersetzung an Geräusch und Abgaßverhalten ändern soll bei gleicher Drehzahl, aber nun gut.


    Eine paar Zähne mehr oder weniger interessieren doch wirklich keine Sau. Die Polizei zählt genausowenig nach wie der Tüv (wenn man ans Ritzel überhaupt hinsieht)


    Bei einem Unfall dürfte es ersten niemandem auffallen und zweitens nicht ausschlaggebend sein.


    Gruß

  • und dritens müsste man die Verkleidung abbauen, um überhaupt herauszufinden, ob ein anderes Ritzel verbaut wurde
    und noch was : die Polizei und auch den TÜV interessiert es nicht die Bohne ob da ein anderes Ritzel verbaut wurde
    zumindest bei normalen Polizeikontrollen, oder auch beim jährlichen TÜV

  • Stimmt. Juckt den Gutachter erst "nach" nem Unfall. Und der zählt nach, da von der Versicherung beauftragt (wollen ja möglichst wenig zahlen). Und das eher bei Katis, da diese gerne als verbastelt gelten. Kommt dann auf die Art des Unfalls an, ob ein Einfluss der Änderung vermutet werden kann, bei Rechts vor Links Unfällen sicher dann nicht. Aber bei reinem Fahrfehler gibt es ne Chance, dass eine solche Möglichkeit "nicht gänzlich" ausgeschlossen werden kann. Das reicht dann nem Richter als Formulierung aus und man bekommt die Kosten zumindest anteilig an die Backe.


    Zum Test:
    Da geht es um die Kombination Geschwindigkeit mit Drehzahl und den dann erzeugten Emissionswerten. Durch das 15er wird bei gleicher Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl erreicht = höhere Werte = nicht konform mit den Zulassungswerten, ABE = futsch

  • @ Schnulli
    nicht so ganz
    es muß schon am Unfall eine Schuld gefunden werden, für das andere Ritzel
    Einfach nur zu sagen, das Ritzel ist Schuld gilt nicht


    SCHADENSKAUSAL, heisst das Zauberwort


    und das wird sich wohl kaum finden lassen, also runter mit den jungen Pferden


    p.s.: ich spreche da aus Erfahrung
    bin 1996 mit ca. 100 km/h in ein stehendes Fahrzeug eingeschlagen (ich lebe noch, ja), und mir konnte damals keine Schuld nachgewiesen werden (hat aber 10 Jahre gedauert), obwohl ich unter anderem auch diese Veränderung durchgeführt hatte.

  • Zitat

    Zum Test:
    Da geht es um die Kombination Geschwindigkeit mit Drehzahl und den dann erzeugten Emissionswerten. Durch das 15er wird bei gleicher Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl erreicht = höhere Werte = nicht konform mit den Zulassungswerten, ABE = futsch


    Logisch, bei höherer Drehzahl - mehr Abgas.
    Werden die Emissionswerte bei einer bestimmten Geschwindigkeit gemessen? Dann muss ich dir rechtgeben.
    Der Tüv hat bei mir bisher jedenfalls immer auf die Drehzahl geachtet.


    Bei einem simplen Fahrfehler bezahlt meine Versicherung nicht. Bei einem Unfall an dem ich schuld bin, würde eine andere Übersetzung den Unfallhergang nicht verändern.


    Wegen einem zu lauten Auspuff kann dir deine Versicherung auch nicht die Zahlungen für ein rechts-vor-links Unfall streichen.


    Ich habe vor ein paar Jahren mit dem Motorrad jemandem an einer unübersichtlichen Stelle die Vorfahrt genommen. Mein Motorrad wollten weder die Polizei noch sonst irgendjemand näher sehen.
    Das die Versicherung verstärkt bei KTM Piloten näher hinschaut, glaube ich nicht.
    Allerdings wollte mir die Polizei anhand meiner Bremsspur das doppelte der gefahrenen Geschwindigkeit andichten.
    Das Gesammtgewicht Fahrer und Fahrzeug 150kg in Verbindung mit Stollenreifen einen langen Bremsweg ergiebt habe sie erst beim dritten Erklärungsversuch begriffen.



    Wem eine Übersetzungsänderung zu heikel ist, soll es lassen, fertig.
    Irgendwie sind KTM Piloten in solchen Sachen oft viel zimperlicher als Fahrer anderer Marken. Soweit meine Erfahrungen bisher zumindest.


    Gruß

  • Zum Test:
    Da geht es um die Kombination Geschwindigkeit mit Drehzahl und den dann erzeugten Emissionswerten. Durch das 15er wird bei gleicher Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl erreicht = höhere Werte = nicht konform mit den Zulassungswerten, ABE = futsch


    Kann man so nicht pauschal sagen. Es gibt immer Toleranzen und ich nehme an 95% aller derjenigen die mit 15er Ritzel beim Tüv vorfahren (ohne darauf hinzuweisen) kommen problemlos durch den Test. Das ist auch mit den 6% vs 8% gemeint. Klar, wenn man sich hinten ein Kettenblatt mit 6 Zähnen mehr drauf macht (zB für die 690 Enduro), dann kann es vielleicht eher Probleme rein über den Test geben. Bei so einer kleinen Ritzel-Änderung erfahrungsgemäß aber nicht. Es gibt immer Streuung...das Messgerät kann einen Messfehler haben, der Auspuff könnte kurz vorm Ableben (aber immer noch legal sein) etc. Blitzer haben ja auch eine Toleranz nach oben die viele bewusst ausnutzen und dann gibts da noch beim Auto Dinge wie leicht größere Offroadreifen vs Straßenreifen etc...Der Tüv ist kein Medizinlabor wo es zwingend um <1% Fehler geht.

  • muss ich mir jetzte Gedanken machen, ich hab hinten das 42´er drauf, für jeden sichtbar :peace:
    wer es nicht weiss wird es für das orginale halten, von daher bleibt es auch drauf, weil besser und um den TÜV darf sich der Händler kümmern.... :zunge:

  • Es gibt immer Toleranzen und ich nehme an 95% aller derjenigen die mit 15er Ritzel beim Tüv vorfahren (ohne darauf hinzuweisen) kommen problemlos durch den Test. Das ist auch mit den 6% vs 8% gemeint. Klar, wenn man sich hinten ein Kettenblatt mit 6 Zähnen mehr drauf macht (zB für die 690 Enduro), dann kann es vielleicht eher Probleme rein über den Test geben. Bei so einer kleinen Ritzel-Änderung erfahrungsgemäß aber nicht.

    Die Änderung der Übersetzung von 16/40 auf 15/40 entspricht ca. 6,8%. Eintragen muss man das dann aber trotzdem lassen, da es eben von der Übersetzung abweicht, die der Zulassung zugrunde liegt. Die 8% sind nur eine Richtline, was normal im Rahmen einer Eintragung keine Probleme macht (sprich man bekommt es einfach per "Sichtprüfung" eingetragen, ohne dass irgendwelche Messungen neu gemacht werden müssen)


    Ganz davon abgesehen ist mir das ziemlich egal, da es wie schon geschrieben eh keinen interessiert und den kausalen Zusammenhang zwischen einer leichten Änderung der Übersetzung und einem Unfallgeschehen möchte ich mal sehen. Klar, würde man nun sagen wir 18/36 fahren wollen und dann bergab auf der BAB mit 230 km/h in einen LKW einschlagen, dann sieht die Sache wohl anders aus, aber das ist ja kaum ein Beispiel aus der Praxis.

    Goldwing-Pussy-Club-Member