kurzer Kennzeichenträger


  • So, heute nach 5 Tagen Lieferzeit ist er aus GB angekommen (inkl. WE - kann man doch nicht meckern) - und gleich verbaut.


    Qualitativ würde ich ihn als sehr hochwertig einstufen, etwas Schrauberei, aber durchdacht, und macht einen stabilen und sehr soliden Eindruck.


    http://www.evotech-performance…perduke-gt-tail-tidy-2016


    Hab mal diesen Post hier "geklaut" - weil ich heute echt großes Glück hatte....


    Hab über´n Winter auch den Evotech-Kennzeichenhalter verbaut - und bin damit sicher jetzt knapp 2000km unterwegs gewesen.
    Heute etwa 80km von zu Hause hat es mir das Teil losvibriert/abgerissen - Kabel ab bzw. die Stecker haben sich geöffnet, und das ganze Aluteil samt Nummerntafel hat es sich zwischen Reifen, Felge, Rahmenheck und hinterem Carbon-Kotflügel gemütlich gemacht.
    Glück gehabt dass mich die GT dabei nicht abgeworfen hat.
    Die Aluteile und das Heck bzw. die involvierten Teile der GT sind jetzt Schrott.


    Voriges WE beim Moppedputz war alles OK - alles fest und keine Anzeichen dass da was auf mich zukommt.
    Kurz vor der Aktion war ich auch noch stehen geblieben, kurze Pause - und nix ist mir dabei aufgefallen, nix ist halb runtergehangen oder Ähnliches.
    Wie das genau passiert ist kann ich nicht sagen - jedenfalls hat´s ordentlich gescheppert und ich war nahe am Herzinfarkt.


    Es sollte also jeder der so einen KZH dran hat echt mal gucken ob da auch wirklich alles fest ist.
    Die Trennstelle war jedenfalls zwischen der am Heck verschraubten Grundplatte (die saß nach wie vor bombenfest) und dem auskrangenden Schwänzchen zu den Blinkern und dem Nummernschild. Das waren glaub ich 3x Schrauben M4 oder 5 oder so - und das ist definitiv der Schwachpunkt.


    Nachdem ich die Optik aber sehr gut finde, und die allgemeine Qualität auch sehr zufriedenstellend war, hab ich eben wieder einen bestellt (neben den ganzen anderen Teilen :motzki: ) und werde den dann aber entsprechend so modifizieren, dass eben so etwas nicht wieder passieren kann.


    Also Leutchen - guckt sicherheitshalber mal nach.

    :winke:
    Grüßle Marie

  • Solange Du nicht mit Koffern fährst ist alles OK. Mit Koffern werden die seitlich zu weit verdeckt!

  • Solange Du nicht mit Koffern fährst ist alles OK. Mit Koffern werden die seitlich zu weit verdeckt!

    Richtig.


    Nähere grundsätzliche Infos zu den gesetzlichen Vorgaben, die ich recherchiert habe:


    1. Der sog. seitliche Abstrahlwinkel muss min. 80° haben, was hier beim R&G wie gesagt mit Koffern unzweifelhaft nicht erreicht wird.

    2. Der Mindestabstand der Innenkanten der Blinker muss min. 18 cm betragen. Das war zumindest bei früheren/ bisherigen Ausführungen des R&G wohl nicht der Fall. Die neuere Ausführung soll dies angeblich berücksichtigen, was ich persönlich noch nicht herausfinden konnte.

    3. Die Neigung für das Kennzeichen darf max. 30° betragen. Der R&G hat etwa 41°, müßte also beim Anbau im Rahmen des Möglichen entsprechend zurecht gebogen werden.


    Hoffe, das hilft grundsätzlich zur allgemeinen Orientierung und gilt für sämtliche alternativen Kennzeichenhalter. Das mußte ich mir auch erst erarbeiten. Die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen kann ich bei Bedarf nachreichen.

    VG

  • Danke soweit :)


    Jedoch macht mich etwas stutzig, dass man die 18cm ja, wenn ich das richtig verstanden habe, von Blinkerglas Innenkante zu Innenkante misst. Wenn ich mir das aber beim R&G anschaue, sieht man ja sofort, dass das niemals 18cm sein können. Habs nicht gemessen aber mehr wie 14 cm werden das wohl nicht sein. Dann wäre doch das eig. gar nicht zulässig. ;/

  • .... beim R&G anschaue, sieht man ja sofort, dass das niemals 18cm sein können. Habs nicht gemessen aber mehr wie 14 cm werden das wohl nicht sein. Dann wäre doch das eig. gar nicht zulässig. ;/

    genau ... und das sieht und kann jeder Dorfpolizist ganz einfach sehen und nachmessen...

  • Das muss man aufgrund der Fakten leider so sagen. Wurde übrigens in einem anderen ähnlichen Thread auch schon festgestellt und so benannt. Jemand hat das dort Betrug genannt, was allerdings die Rückgabe erleichtert.

  • mm....dann muss ich das meinem Händler mal auf den Tisch legen.


    Hatte die GT letztes Jahr neu gekauft und den R&G direkt mit anbauen lassen. Erst durch Zufall vor kurzem kam ich darauf, dass 180mm Abstand eingehalten werden müssen. Das ist, wie ich finde, ja eigentlich ein schlechter Witz, wenn ein Händler einem ein Motorrad ausliefert, welches hart gesehen, gar keine Straßenzulassung hat.

  • ich denke das Problem kommt daher weil R&G kein deutscher Hersteller ist und der Kennzeichenhalter in anderen Ländern sicher so legal ist. Somit sind sicher auch die Händler die diese Teile vertreiben nicht ganz unschuldig. Ich finde es auch unverschämt, dass der Halter z.T. ohne Rückstrahler verkauft wird und das zu solchen Preisen. Da sollte zumindest der KTM Händler wissen wie in DE die Gesetzeslage ist.


    Vertraue niemanden außer dir selbst!

  • Hallo,

    "Das ist, wie ich finde, ja eigentlich ein schlechter Witz, wenn ein Händler einem ein Motorrad ausliefert, welches hart gesehen, gar keine Straßenzulassung hat."


    Der Power Parts Kennzeichenhalter ist auch nicht zugelassen.

    Der Winkel beträgt 45 Grad, maximal zulässig sind 30 Grad!

  • Tja, dass macht die Sache natürlich auch nicht wirklich besser. Wenn man sich noch nicht mal dann auf KTM selbst verlassen kann, dann brauch ich ja bald noch nicht mal mehr eine Maschine zu kaufen, da ja auch noch andere Mängel dran sein könnten, die man als Leihe erst mitbekommt, wenn nach einem Unfall oder anderen Dingen ein Gutachter solche Mängel aufdeckt. :/